Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus, Branntweine und Liköre. 
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ü- h. so viel Alkohol ist in 100 g eines alkoholischen Wassers von 0,9619 spezifischem 
Gewicht enthalten; da wir aber nicht 100 g, sondern nur 95,19 g Destillat haben, so sind 
95 19 x 33 63 
m demselben nur ————= 31,92 g, also in 100 g der ursprünglichen Flüssigkeit 
31,92 x 100 96 19 x 33 53 
JoJTjg— oder allgemein ’ 104 39 ’ ‘ ~ 30,37 Gewichtsprozente Alkohol. Da bei den 
reinen Branntweinen das spezifische Gewicht oder das Gewicht von 100 ccm vor und nach 
der Destillation annähernd gleich ist, so können hier in den meisten Fällen die in den 
Tabellen enthaltenen, dem spezifischen Gewicht des Destillats entsprechenden Gewichts 
prozente Alkohol als für 100 g der ursprünglichen Flüssigkeit gelten; ist z. B. das spezi 
fische Gewicht des ursprünglichen Branntweins = 0,9545, das des Destillats = 0,9519, 
so wird: 
, 95,19x33,53 00 , n r , 
A = —— —------— = 33,42 Gewichtsprozente 
oder 33,42 g Alkohol in 100 g des Branntweins; die Zahl 33,42 weicht von der in den 
Tabellen enthaltenen 33,53 nur unwesentlich ab. 
Nach S. 669 kann man auch die Gewichtsprozente Alkohol in einer alkoholischen 
Flüssigkeit finden, wenn man das spezifische Gewicht derselben durch das spezifische 
Gewicht der entgeisteten und mit Wasser auf das ursprünglich angewendete Gewicht 
wieder aufgefüllten Flüssigkeit dividiert: 
Ist S., = spezifisches Gewicht der ursprünglichen Flüssigkeit, z. B. 1,0439, 
S a = spezifisches Gewicht der entgeisteten Flüssigkeit nach Herstellung des 
ursprünglich angewendeten absoluten Gewichtes, z. B. 1,0967, 
80 ist das spezifische Gewicht des Weingeistes in der Flüssigkeit: 
x = 
S* 
s, 2 
L0439 
1,0967 
0,9519; 
sucht man den zu diesem spezifischen Gewicht x der alkoholischen Flüssigkeit gehörigen 
Alkoholgehalt = a, hier 33,53 Gewichtsprozent, so ist der Alkoholgehalt A in Gewichts 
prozenten der ursprünglichen Flüssigkeit: 
a . 33,53 
A= s; 0d6r hl6r 1,0967 
: 30,58 Gewichtsprozent, 
Q - h. man erhält auch die Gewichtsprozente Alkohol in einer alkoholischen Flüssigkeit, 
wenn man den zum spezifischen Gewicht des Weingeistes gehörigen Alkoholgehalt durch 
das spezifische Gewicht der von Alkohol befreiten oder entgeisteten Flüssigkeit dividiert. 
Bei allen Spirituosen, welche wesentlich nur aus Alkohol und W asser be 
stehen, wird man den Alkoholgehalt am zweckmäßigsten nach dem einfachen 
Destillationsverfahren und durch Ermittelung des spezifischen Gewichts des Destillats 
bei der Normaltemperatur von 15,5° bestimmen; bei extraktreichen Spiri 
tuosen dagegen ermittelt man gleichzeitig das spezifische Gewicht des entgeisteten 
Destillationsruckstandes, nachdem man denselben bei der Normaltemperatur von 
0 mit W r asser auf das ursprüngliche Gewicht (nicht I olumen) gebracht hat. 
Sind also 100 ccm eines Likörs von 1,0439 spezifischem Gewicht abdestilliert, so muß 
ma n den Destillationsrückstand mit Wasser wieder zu dem Gewicht 104,39 g (nicht 
aber einfach zu 100 ccm) auffüllen. 
Ermittelt man in letzterem Falle auch noch das spezifische Gewicht des 
Destillats (hier 100 ccm hei Anwendung von 100 ccm Likör), so hat man eine 
Kontrolle der Alkoholbestimmung zu der indirekten Bestimmung (Division des ur 
sprünglichen Gewichtes durch das der entgeisteten, auf gleiches Gewicht gebrachten 
Flüssigkeit). Gleichzeitig dient das letztere zur Kontrolle der direkten Extrakt 
estimmung und der nach den Extrakttabellen No. XIII, XI oder XIX (im An- 
an ge) abgelesenen Werte.
	        
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