Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

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konzentrierter  Schwefelsäure  und  Bestimmung  der  salpetrigen  Säure  durch  Titration
mit  Kaliumpermanganatlösung  oder  Überführung  in  Stickoxyd  beruht.
Die  neuerdings  von  E.  Beckmann 1 )  gegebene  abgekürzte  Vorschrift  ist
folgende:
■  Die  zu  untersuchende  alkoholische  Flüssigkeit  wird  mit  Wasser  verdünnt,  bis
der  Gehalt  an  Alkohol  nicht  mehr  als  20  Volumprozent  beträgt.  Von  dieser  Flüssigkeit ­
  werden  50  ccm  in  einem  Scheidetrichter  von  ungefähr  250  ccm  Inhalt  dreimal
nacheinander  mit  je  20  ccm  Tetrachlorkohlenstoff  einige  Sekunden  kräftig  durchgeschüttelt. ­
  Die  einzelnen  Portionen  des  Tetrachlorkohlenstoffs  werden  in  einem
zweiten,  gleichgroßen  Scheidetrichter  vereinigt  und  zweimal  mit  je  20  ccm  Wasser
ebenfalls  kräftig  geschüttelt.
Die  gewaschene  Tetrachlorkohlenstofflösung  bringt  man  in  eine  starkwandige
Stöpselflasche  von  etwa  100  ccm  Inhalt,  fügt  zur  Veresterung  2  g  Kaliumbisulfat
und  1  g  Natriumnitrit  hinzu,  schüttelt  durch  und  läßt  einige  Minuten  stehen.  Zur
Entfernung  der  Alkalisalze  wird  wieder  in  einen  Scheidetriohter  abgegossen  und  der
Rückstand  zweimal  mit  wenig  Tetrachlorkohlenstoff  gewaschen.  Die  überschüssige
salpetrige  Säure  wird  beseitigt  durch  kurzes  Schütteln  mit  etwa  20  ccm  gesättigter,
klarer  Natriumbikarbonatlösung.  Die  Tetrachlorkohlenstofflösung  läßt  man  nun  in
etwa  75  ccm  konzentrierte  Schwefelsäure  ausfließen,  die  in  einem  anderen  Scheidetrichter ­
  bereit  gehalten  sind.  Nach  kräftigem  Durchschütteln  gießt  man  das  Ganze
langsam  unter  ümschwenken  auf  etwa  150  g  zerstoßenes  Eis.  Das  letztere  wird
verflüssigt  und  man  erhält  eine  Lösung  von  ungefähr  Zimmertemperatur.
Bei  der  Bestimmung  von  salpetriger  Säure  mit  Kaliumpermanganat  ist  zu  berücksichtigen, ­
  daß  das  Ende  der  Reaktion  nicht  scharf  hervortritt,  weil  die  Oxydation
nicht  momentan  erfolgt.  Es  empfiehlt  sich  deshalb,  das  Permanganat  im  Überschuß
zuzusetzen  und  diesen  mit  Eerroammoniumsulfat  zurückzutitrieren.  Da  der  anwesende
Amylalkohol  gegen  einen  Überschuß  von  Kaliumpermanganat  sich  nicht  ganz  indifferent ­
  verhält,  muß  man  beim  Titrieren  möglichst  gleiche  Bedingungen  herstellen
und  bei  unbekannten  Amylalkoholmengen  erst  eine  Annäherungstitrierung  ausführen.
Handelt  es  sich  um  sehr  kleine  Mengen  Amylalkohol,  welche  zu  entsprechend
Stark  verdünnten  Lösungen  führen,  so  kann  der  Überschuß  an  Permanganat  etwa
100  °/ 0  betragen,  während  bei  0,05  g  Amylalkohol  und  darüber  nur  20  °/ 0  Überschuß
zu  verwenden  sind.  Nach  dem  Zusatz  von  Permanganat  läßt  man  zweckmäßig
5  Minuten  vorübergehen,  ehe  zurücktitriert  wird.
Die  Konzentration  der  benutzten  Lösungen  wird  wie  folgt  bemessen:
1  Mol.  =  158,2  Kaliumpermanganat  entspricht  5  Mol.  Eisen  =  279,5  oder
B /a  Mol.  salpetriger  Säure  (HN0 2 )  bezw.  B / 2  Mol.  Amylalkohol  =  5 / 2  C 5 H 1:t OH  =  220,25.
Verwendung  findet  eine  Permanganatlösung,  welche  ungefähr  auf  eine  Eisenlösung ­
  mit  0,002795  g  Eisen  im  Kubikzentimeter  eingestellt  ist;  1  ccm  der  letzteren
ist  0,0022025  g  Amylalkohol  äquivalent.
Da  nach  diesem  abgekürzten  Verfahren  nur  83  °/ 0  des  vorhandenen  Amylalkoholes
  gefunden  werden,  so  sind  die  vorstehend  berechneten  Mengen  Amylalkohol
noch  mit  dem  Faktor  100  :  83  =  1,2048  zu  multiplizieren  oder,  was  auf  dasselbe
hinauskommt,  es  ist  statt  des  Faktors  0,002203  das  1,2048-fache  desselben,  nämlich
der  Faktor  0,002654,  zu  verwenden.
Das  bloße  Ausschütteln  und  Beobachten  der  Steighöhe  nach  dem  Verfahren  a  ist
natürlich  einfacher  als  das  vorstehende.  In  den  Fällen  aber,  wo  die  Ergebnisse  hierbei
anormal  sind  (z.  B,  hei  negativer  Steighöhe),  kann  nach  E.  Beckmann  das  mitgeteilte
Verfahren  die  Zweifel  beheben.
ü  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1905,  10,  143.
            
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