Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

d)  Bestimmung  der  höheren  Alkohole  nach  Ch.  Girard, 1 )  Man  versetzt
50  ccm  der  alkoholischen  Flüssigkeit  von  50  °/ 0  Alkohol  mit  1  g  salzsaurem  Metaphenylendiamin
  in  der  Kälte,  um  die  Aldehyde  zu  binden,  läßt  eine  Stunde  stehen,
destilliert  und  verwendet  das  Destillat  zu  der  kolometrischen  Bestimmung  mit  konzentrierter ­
  Schwefelsäure.  Als  Vergleichsflüssigkeit  dient  eine  Lösung  von  0,5  g  Isöhutylalkohol
  in  1  1  50  °/ 0 -igem  Spiritus  (oder  wenn  man  einen  Industriealkohol  prüfen
will,  so  0,5  g  Isohutylalkohol  in  1  1  90°/ 0 -igem  reinem  Alkohol);  hiervon,  wie  von
dem  Destillat,  füllt  man  je  10  ccm  in  ein  Eeagensrohr  (wie  hei  der  Aldehyd-Bestimmung
  vergl.  S.  686)  und  unterschichtet  mit  10  ccm  Schwefelsäure,  indem
man  dieselben  mittels  einer  Pipette  auf  dem  Boden  des  Eeagensrohres  austreten
läßt.  Dann  vermischt  man  plötzlich  und  erwärmt  unter  fortwährendem  Bewegen
des  Gefäßes  etwa  20  Sekunden  in  der  Bunsenflamme.  Durch  Vergleichung  der
Färbung  beider  Flüssigkeiten  ermißt  man  den  ungefähren  Gehalt  der  zu  untersuchenden ­
  Probe,  und  hat  es  in  der  Hand,  entweder  durch  Verdünnung  der  Vergleichslösung ­
  oder  durch  Vermehrung  der  Menge  der  zu  untersuchenden  Probe
annähernd  den  Gehalt  der  letzteren  an  höheren  Alkoholen  zu  ermessen.'
4.  Bestimmung  der  Nebenerzeugnisse  der  Gärung  und  Destillation  in  Branntweinen. ­
  Durch  amtliche  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  17.  Juli  1895  ist  für
die  steueramtliche  Prüfung  eines  Branntweines  auf  Nebenerzeugnisse  der  Gärung
und  Destillation  ein  Verfahren *  2  * )  ausgearheitet,  welches  auf  demselben  Grundsatz
beruht,  wie  die  Bestimmung  des  Fuselöles,  nämlich  auf  der  Volumvermehrung  des
Chloroforms  beim  Ausschütteln  der  auf  einen  bestimmten  Alkoholgehalt  gebrachten
Flüssigkeit.  Man  nimmt  für  letzteren  Zweck  nur  keine  30  Vol.-°/ 0 ,  sondern  eine
24,7  Gew.-°/ 0  Alkohol  enthaltende  Flüssigkeit.  Des  weiteren  sei  auf  die  Verordnung ­
  selbst 2 )  verwiesen.
5.  Die  Denaturierungsmittel  des  Spiritus.  Zur  Denaturierung  des  Spiritus
werden  verwendet  6—10  °/ 0  Holzgeist,  0,5  °/ 0  Terpentinöl,  0,5—1,0  °/ 0  Tieröl
(Pyridinbasen),  10  °/ 0  Schwefeläther,  ein  Gemisch  von  200  °/ 0  Wasser  und  3  °/ 0  Essigsäure ­
  oder  30  °/ 0  Essig  von  6  °/ 0  Gehalt  an  Essigsäure,  oder  40  g  Lavendelöl  oder
60  g  Eosmarinöl  für  1  1,  oder  0,5  °/ 0 -ige  Schellacklösung  in  Terpentinöl  usw.
Die  Essigsäure  läßt  sich  quantitativ  leicht  durch  Destillation  und  Titration
des  Destillats  nachweisen.
Vereinzelt  soll  auch,  um  geringere  Steuersätze  bei  der  Einfuhr  zu  erzielen,
das  spezifische  Gewicht  durch  Zusatz  von  .Chlorcalcium  erhöht  werden.  Zum
Nachweise  wird  ein  Teil  des  Spiritus  verdampft  und  im  Eückstand  durch  Silberlösung ­
  das  Chlor  und  durch  Fällen  mit  Ammoniumoxalat  der  Kalk  bestimmt.
Das  allgemeine  Denaturierungsmittel  besteht  in  2%  Holzgeist  und
1  °/ 0  Pyridinbasengemisch.
Für  die  Prüfung  der  Denaturationsmittel  gelten  durch  bundesrätliche  Verordnung ­
  vom  21.  Juni  1888  folgende  Vorschriften: 8 )
A.  Anleitung  zur  Prüfung  des  Holzgeistes  und  der  Pyridinbasen.
i.  Holzgeist.
a)  Farbe.  Die  Farbe  des  Holzgeistes  soll  nicht  dunkler  sein  als  die  einer  Auflösung
von  2  ccm  '/„„-Normal-Jodlösung  in  1  1  destilliertem  Wasser.
b)  Siedetemperatur,  100  ccm  Holzgeist  werden  in  einen  Metallkolben  gebracht;
auf  den  Kolben  ist  ein  mit  Kugel  versehenes  Siederohr  aufgesetzt,  welches  durch  einen
*)  Ch.  Girard,  Analyse  des  matteres  alimentaires.  Paris  1904,  311.
2 )  Vergl.  Zeitschr.  f.  anal.  Chemie  1895,  34,  Amtl.  Verordn.  Anhang,  2.
s )  Vergl.  Zeitschr.  f.  angew.  Chemie  1888,  402.
            
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