Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

682 
Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation. 
d) Bestimmung der höheren Alkohole nach Ch. Girard, 1 ) Man versetzt 
50 ccm der alkoholischen Flüssigkeit von 50 °/ 0 Alkohol mit 1 g salzsaurem Meta- 
phenylendiamin in der Kälte, um die Aldehyde zu binden, läßt eine Stunde stehen, 
destilliert und verwendet das Destillat zu der kolometrischen Bestimmung mit konzen 
trierter Schwefelsäure. Als Vergleichsflüssigkeit dient eine Lösung von 0,5 g Isöhutyl- 
alkohol in 1 1 50 °/ 0 -igem Spiritus (oder wenn man einen Industriealkohol prüfen 
will, so 0,5 g Isohutylalkohol in 1 1 90°/ 0 -igem reinem Alkohol); hiervon, wie von 
dem Destillat, füllt man je 10 ccm in ein Eeagensrohr (wie hei der Aldehyd- 
Bestimmung vergl. S. 686) und unterschichtet mit 10 ccm Schwefelsäure, indem 
man dieselben mittels einer Pipette auf dem Boden des Eeagensrohres austreten 
läßt. Dann vermischt man plötzlich und erwärmt unter fortwährendem Bewegen 
des Gefäßes etwa 20 Sekunden in der Bunsenflamme. Durch Vergleichung der 
Färbung beider Flüssigkeiten ermißt man den ungefähren Gehalt der zu unter 
suchenden Probe, und hat es in der Hand, entweder durch Verdünnung der Ver 
gleichslösung oder durch Vermehrung der Menge der zu untersuchenden Probe 
annähernd den Gehalt der letzteren an höheren Alkoholen zu ermessen.' 
4. Bestimmung der Nebenerzeugnisse der Gärung und Destillation in Brannt 
weinen. Durch amtliche Verordnung des Reichskanzlers vom 17. Juli 1895 ist für 
die steueramtliche Prüfung eines Branntweines auf Nebenerzeugnisse der Gärung 
und Destillation ein Verfahren * 2 * ) ausgearheitet, welches auf demselben Grundsatz 
beruht, wie die Bestimmung des Fuselöles, nämlich auf der Volumvermehrung des 
Chloroforms beim Ausschütteln der auf einen bestimmten Alkoholgehalt gebrachten 
Flüssigkeit. Man nimmt für letzteren Zweck nur keine 30 Vol.-°/ 0 , sondern eine 
24,7 Gew.-°/ 0 Alkohol enthaltende Flüssigkeit. Des weiteren sei auf die Ver 
ordnung selbst 2 ) verwiesen. 
5. Die Denaturierungsmittel des Spiritus. Zur Denaturierung des Spiritus 
werden verwendet 6—10 °/ 0 Holzgeist, 0,5 °/ 0 Terpentinöl, 0,5—1,0 °/ 0 Tieröl 
(Pyridinbasen), 10 °/ 0 Schwefeläther, ein Gemisch von 200 °/ 0 Wasser und 3 °/ 0 Essig 
säure oder 30 °/ 0 Essig von 6 °/ 0 Gehalt an Essigsäure, oder 40 g Lavendelöl oder 
60 g Eosmarinöl für 1 1, oder 0,5 °/ 0 -ige Schellacklösung in Terpentinöl usw. 
Die Essigsäure läßt sich quantitativ leicht durch Destillation und Titration 
des Destillats nachweisen. 
Vereinzelt soll auch, um geringere Steuersätze bei der Einfuhr zu erzielen, 
das spezifische Gewicht durch Zusatz von .Chlorcalcium erhöht werden. Zum 
Nachweise wird ein Teil des Spiritus verdampft und im Eückstand durch Silber 
lösung das Chlor und durch Fällen mit Ammoniumoxalat der Kalk bestimmt. 
Das allgemeine Denaturierungsmittel besteht in 2% Holzgeist und 
1 °/ 0 Pyridinbasengemisch. 
Für die Prüfung der Denaturationsmittel gelten durch bundesrätliche Ver 
ordnung vom 21. Juni 1888 folgende Vorschriften: 8 ) 
A. Anleitung zur Prüfung des Holzgeistes und der Pyridinbasen. 
i. Holzgeist. 
a) Farbe. Die Farbe des Holzgeistes soll nicht dunkler sein als die einer Auflösung 
von 2 ccm '/„„-Normal-Jodlösung in 1 1 destilliertem Wasser. 
b) Siedetemperatur, 100 ccm Holzgeist werden in einen Metallkolben gebracht; 
auf den Kolben ist ein mit Kugel versehenes Siederohr aufgesetzt, welches durch einen 
*) Ch. Girard, Analyse des matteres alimentaires. Paris 1904, 311. 
2 ) Vergl. Zeitschr. f. anal. Chemie 1895, 34, Amtl. Verordn. Anhang, 2. 
s ) Vergl. Zeitschr. f. angew. Chemie 1888, 402.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.