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Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation.
d) Bestimmung der höheren Alkohole nach Ch. Girard, 1 ) Man versetzt
50 ccm der alkoholischen Flüssigkeit von 50 °/ 0 Alkohol mit 1 g salzsaurem Meta-
phenylendiamin in der Kälte, um die Aldehyde zu binden, läßt eine Stunde stehen,
destilliert und verwendet das Destillat zu der kolometrischen Bestimmung mit konzen
trierter Schwefelsäure. Als Vergleichsflüssigkeit dient eine Lösung von 0,5 g Isöhutyl-
alkohol in 1 1 50 °/ 0 -igem Spiritus (oder wenn man einen Industriealkohol prüfen
will, so 0,5 g Isohutylalkohol in 1 1 90°/ 0 -igem reinem Alkohol); hiervon, wie von
dem Destillat, füllt man je 10 ccm in ein Eeagensrohr (wie hei der Aldehyd-
Bestimmung vergl. S. 686) und unterschichtet mit 10 ccm Schwefelsäure, indem
man dieselben mittels einer Pipette auf dem Boden des Eeagensrohres austreten
läßt. Dann vermischt man plötzlich und erwärmt unter fortwährendem Bewegen
des Gefäßes etwa 20 Sekunden in der Bunsenflamme. Durch Vergleichung der
Färbung beider Flüssigkeiten ermißt man den ungefähren Gehalt der zu unter
suchenden Probe, und hat es in der Hand, entweder durch Verdünnung der Ver
gleichslösung oder durch Vermehrung der Menge der zu untersuchenden Probe
annähernd den Gehalt der letzteren an höheren Alkoholen zu ermessen.'
4. Bestimmung der Nebenerzeugnisse der Gärung und Destillation in Brannt
weinen. Durch amtliche Verordnung des Reichskanzlers vom 17. Juli 1895 ist für
die steueramtliche Prüfung eines Branntweines auf Nebenerzeugnisse der Gärung
und Destillation ein Verfahren * 2 * ) ausgearheitet, welches auf demselben Grundsatz
beruht, wie die Bestimmung des Fuselöles, nämlich auf der Volumvermehrung des
Chloroforms beim Ausschütteln der auf einen bestimmten Alkoholgehalt gebrachten
Flüssigkeit. Man nimmt für letzteren Zweck nur keine 30 Vol.-°/ 0 , sondern eine
24,7 Gew.-°/ 0 Alkohol enthaltende Flüssigkeit. Des weiteren sei auf die Ver
ordnung selbst 2 ) verwiesen.
5. Die Denaturierungsmittel des Spiritus. Zur Denaturierung des Spiritus
werden verwendet 6—10 °/ 0 Holzgeist, 0,5 °/ 0 Terpentinöl, 0,5—1,0 °/ 0 Tieröl
(Pyridinbasen), 10 °/ 0 Schwefeläther, ein Gemisch von 200 °/ 0 Wasser und 3 °/ 0 Essig
säure oder 30 °/ 0 Essig von 6 °/ 0 Gehalt an Essigsäure, oder 40 g Lavendelöl oder
60 g Eosmarinöl für 1 1, oder 0,5 °/ 0 -ige Schellacklösung in Terpentinöl usw.
Die Essigsäure läßt sich quantitativ leicht durch Destillation und Titration
des Destillats nachweisen.
Vereinzelt soll auch, um geringere Steuersätze bei der Einfuhr zu erzielen,
das spezifische Gewicht durch Zusatz von .Chlorcalcium erhöht werden. Zum
Nachweise wird ein Teil des Spiritus verdampft und im Eückstand durch Silber
lösung das Chlor und durch Fällen mit Ammoniumoxalat der Kalk bestimmt.
Das allgemeine Denaturierungsmittel besteht in 2% Holzgeist und
1 °/ 0 Pyridinbasengemisch.
Für die Prüfung der Denaturationsmittel gelten durch bundesrätliche Ver
ordnung vom 21. Juni 1888 folgende Vorschriften: 8 )
A. Anleitung zur Prüfung des Holzgeistes und der Pyridinbasen.
i. Holzgeist.
a) Farbe. Die Farbe des Holzgeistes soll nicht dunkler sein als die einer Auflösung
von 2 ccm '/„„-Normal-Jodlösung in 1 1 destilliertem Wasser.
b) Siedetemperatur, 100 ccm Holzgeist werden in einen Metallkolben gebracht;
auf den Kolben ist ein mit Kugel versehenes Siederohr aufgesetzt, welches durch einen
*) Ch. Girard, Analyse des matteres alimentaires. Paris 1904, 311.
2 ) Vergl. Zeitschr. f. anal. Chemie 1895, 34, Amtl. Verordn. Anhang, 2.
s ) Vergl. Zeitschr. f. angew. Chemie 1888, 402.