EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 557
65. Lebensjahre angefangen nach dem Gesetz vom Jahre 1925 gewährt
werden..Die Herabsetzung des Anfangsalters um 5 Jahre befreit die Kranken.
versicherung von dem grossen Krankheitsrisiko zwischen 65 und 70 Jahren
und gestattet die Herabsetzung der Prämien für die im Alter von 16 Jahren
Eintretenden. Andererseits hat das Gesetz vom Jahre 1926 mit Wirkung
vom 1. Januar desselben Jahres den aus den Beiträgen zu deckenden Teil
der Geldieistungen für Männer von 7/, auf %/, und für Frauen von "/
auf 4/, erhöht. Dieses Gesetz hat mit Wirkung vom 1. Januar 1927 den zur
Deckung der Sachleistungen erforderlichen Teil der Beiträge von 10s. auf
13s. heraufgesetzt. Ferner hat auch die Anwendung der neuen technischen
Grundlagen die Nettoprämie beeinflusst. Die geringere Sterblichkeit der
Männer und Frauen und die Erhöhung der Krankheitshäufigkeit bei weib-
lichen Versicherten wirken erhöhend, wogegen wieder die Erhöhung des
Zinsfusses und die Verringerung der Krankheitshäufigkeit bei männlichen
Versicherten in entgegengesetzter Richtung wirken.
Was die Höhe der Reserve betrifft, deren richtige Berechnung von grund-
legender Bedeutung für das Kapitaldeckungsverfahren ist, so sind zwei
Fälle zu unterscheiden, je nachdem es sich um einen Versicherten handelt,
der im Mindestalter von 16 Jahren oder mit mehr als 16 Jahren in die Ver-
sicherung eintritt.
Wie bereits erwähnt, muss die Kasse für einen Versicherten dieser
letzteren. Kategorie, der den gleichen Beitrag leistet wie ein Versicherter,
der im Alter von 16 Jahren in die Versicherung eingetreten ist, eine
Reserve in der gleichen Höhe erhalten, wie wenn er bereits seit seinem
L6. Lebensjahre Beiträge geleistet hätte (Reserve Value). Aber infolge
verschiedener gesetzlicher Bestimmungen ist diese „Reserve Value‘ nicht
sbenso hoch wie diejenige eines Versicherten des gleichen Alters, der
bereits mit 16 Jahren in die Versicherung eingetreten ist. Das Gesetz
sieht nämlich eine Wartefrist vor, bevor der Versicherte, nachdem er der
Versicherungspflicht unterworfen wurde und Beiträge geleistet hat, auf die
verschiedenen Versicherungsleistungen Anspruch erwirbt, während der
Versicherte, der sich schon in der Versicherung befindet und von den Warte-
Fristen befreit ist, einen unmittelbaren Anspruch auf die Versicherungs-
leistungen besitzt. Daher ist der gegenwärtige Wert der finanziellen Be-
lastung der Gesellschaft und daher auch die Reserve für den letzteren
höher als für den ersteren. Daher die Unterscheidung zwischen der „Reserve
Value‘, die einem Eintrittsalter von mehr als 16 Jahren und der „Transfer
Value‘, die einem gleichaltrigen Versicherten entspricht, der der Versi-
2herung bereits seit seinem 16. Jahre angehört. Der Ausdruck „Transfer
Value“ kommt daher, dass diese Reserve diejenige Summe darstellt, die
für den Versicherten bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft mit
übertragen werden muss. Nachstehend folgt für verschiedene Lebensalter
(für Männer) die Höhe der „Reserve Value“ und der „Transfer Value‘,
berechnet nach den Tabellen, die auf Grundlage des Berichtes der Jahre
1912-—1913 aufgestellt wurden.
Eintrittsalter
"7 Jahre
18
70
7
30
„Reserve Value‘
für einen Versicherten,
„Transfer Value‘
(für einen Versicherten
der der Versicherung min-
destens 2 Jahre angehört)il
X»
6
8
“18
1?
ai * In der gleichen Weise gibt es Tabellen für die „Tranfer Values‘ für die Versicherten,
le der Kasse seit weniger als 2 Jahren angehören,