Spiritus, Branntweine und Liköre.
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Der Gehalt an freien Säuren und Estern pflegt bei den gewöhnlichen Trinkhranntweinen
nur gering zu sein.
Die Beschaffenheit des zur Verdünnung verwendeten Wassers läßt sich aus
dem Gehalt an Chloriden und Nitraten ermessen (vergl. unter Wasser); hei der Prüfung
auf Ammoniak — unter Umständen aus dem Wasser herrührend — ist zu berücksichtigen,
daß die alkoholischen Getränke an sich eine sehr geringe Menge von Basen enthalten.
2. Verwickelter liegen die Verhältnisse bei den „Edelhranntweinen“. Unter
diesem Namen faßt man alle die Branntweine zusammen, die ausschließlich für Genußzwecke
hergestellt werden und in ungereinigtem Zustande in den Handel und zum Genuß
gelangen.
Zu denselben werden gerechnet: Kognak, Rum, Arrak, die Branntweine aus Obst
und Beerenobst, insbesondere Kirsch- und Zwetschenbranntweine, die Branntweine
aus Trestern und Hefen von Weinen aller Art.
Bei den Edelbranntweinen ist zu unterscheiden, ob es sich um einfache oder um
verarbeitete Destillate handelt, d. h. ob sie direkt genußfähig sind oder für den Genuß
noch einer besonderen Verarbeitung unterliegen. Im ersteren Falle enthalten die Edelbranntweine
nur Spuren oder nur wenig Extrakt und Mineralstoffe, die entweder bei der
Destillation mit übergerissen oder beim Lagern aus der Paßwandung aufgenommen werden.
Ist der Alkoholgehalt sehr hoch, was namentlich dann der Fall sein wird, wenn das erste
Destillat, der Rauh- oder Rohbrand, nochmals destilliert wird, so pflegt man ihn durch
Wasserzusatz auf Trinkstärke herabzusetzen; hiergegen ist nichts einzuwenden, wenn aus
dem gleichzeitig niedrigen Preise ermessen werden kann, daß man keine Originalware
(z. B. wie bei Rum, Arrak, Kirschwasser usw.) vor sich hat. Auch gegen die aus der
Paßwandung herrührenden natürlichen Stoffe (besonders Farbstoffe) ist nichts zu erinnern;
im Gegenteil bedingen diese Stoffe, zumal hei der Lagerung durchweg noch andere vorteilhafte
Veränderungen (Oxydatiou und Bildung ätherischer Verbindungen) im Branntwein
vor sich gehen, eine bessere Beschaffenheit der Getränke. Für die Beurteilung der künstlichen
Färbung dieser Branntweine, auch mit an sich unschädlichen Farbstoffen (wie
Zuckercouleur) ist stets zu berücksichtigen, ob dadurch eine bessere Beschaffenheit vorgetäuscht
werden soll. *) Eine solche Vortäuschung liegt z. B. vor, wenn der Branntwein
(besonders frisch destillierter) durch Wasser gestreckt und gleichzeitig aufgefärbt wird, um
ihm das Aussehen eines lange gelagerten und vollhaltigen Originalerzeugnisses zu erteilen.
Schädliche Farbstoffe zur Auffärbung sind selbstverständlich unzulässig.
Anders liegen die Verhältnisse bei denjenigen Edelbranntweinen, deren Destillate
für den Genuß noch besondere Zusätze erhalten. Dieses ist besonders bei dem Kognak
der Fall. Demselben werden jetzt ganz allgemein Süßweine (Samos, Sherry, Portwein,
Tokayer), Zuokersirup, Tee-, Rosinenauszüge u. dergl. zugesetzt, um ihm den scharfen Geschmack
zu nehmen und früher genußfähig zu machen; auch wird er meistens mit gebranntem
Zucker gefärbt. Diese Zusätze sollten indes wenigstens eine gewisse Grenze
haben. Der Verband öffentlicher Chemiker' 2 ) hat darüber z. B. folgendes vereinbart;
„Kognak darf nicht mehr als 2 g Zucker, als Invertzucker bestimmt, und nicht
mehr als 1,5 g zuckerfreies Extrakt in 100 ccm enthalten. Der Zusatz von Glyzerin zum
Kognak als Süßungsmittel ist nicht gestattet. Als Farbstoff ist zulässig, was durch die
natürliche Paßlagerung und durch Zusatz von gebranntem Zucker in den Kognak gelangt.“
Unter „französischem Kognak“ oder unter den diesem Begriff entsprechenden Bezeichnungen
soll nur ein aus Frankreich eingeführter und im Originalzustande belassener
Kognak zu verstehen sein. Aus dem Grunde dürfen Getränke, die zwar aus Weinen, aber
nicht aus dem bekannten französischen Kognak-Wein, sondern minderwertigen Weinen ge-Rückstand
auf Geschmack prüft. Der Rückstand darf nicht scharf oder bitter schmecken
selbstverständlich sind die bitteren Liköre hiervon ausgenommen —. Auf freie Mineralsäuren
prüft man wie bei Essig.
*) Jamaika- und Demarara-Rum pflegen gefärbt zu werden, der Kuba-Rum bleibt
meistens ungefärbt.
2 ) Zeitsehr. f. öffentl. Chemie 1901, 7, 393.