Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Malz.

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Die  Untersuchung  von  Farbmalz  hat  in  der  Weise  zu  geschehen,  daß  26  g  desselben
mit  25  g  Darrmalz  von  bekanntem  Extraktgehalte  gemaischt  werden.  .
Wenngleich  die  so  erhaltenen  Ergebnisse  nicht  mit  der  in  der  Praxis  im  großen
erzielten  Ausbeute  iibereinstimmen,  so  läßt  das  Verfahren  doch  bei  umsichtiger  Ausführung
nicht  nur  die  Größe  der  Extraktausbeute  und  damit  den  Wert  des  Malzes  erkennen,  sondern
liefert  dem  Brauer  auch  Anhaltspunkte,  wie  er  beim  Einmaischen  zu  verfahren  hat,  ob  er
sehr  langsam  und  vorsichtig  die  Temperatur  der  Maische  erhöhen  muß,  oder  ob  er  rascher
damit  Vorgehen  darf.
d)  Farbe  der  Würze.  Als  Ausgangspunkt  für  die  Farbebestimmung  dient
1 / 10  Normal-Jodlösung  (12,7  g  Jod,  40  g  Jodkalium  im  Liter).
Die  Farbentiefe  wird  ausgedrückt  in  Kubikzentimeter  dieser  Lösung,  welche
erforderlich  sind,  um  100  ccm  Wasser  auf  die  Farbentiefe  obiger  “Würze  zu  bringen.
Eine  Umrechnung  auf  10-gradige  Würze  oder  Extrakt  findet  nicht  statt.
Ein  zweckmäßiger  Ersatz  für  Jodlösung  ist  eine  auf  die  Jodlösung  gestellte
künstliche  Farbstofflösung.
e)  Bestimmung  des  Zucker-  (Maltose-)  Gehaltes  wird  nur  auf  Verlangen
ausgeführt.  Die  Zuckerbestimmung  in  der  Würze  ist  gewichtsanalytisch  auszuführen
mit  der  im  Verhältnis  von  25  ccm  auf  250  ccm  verdünnten  und  gut  gemischten
Würze.  50  ccm  Fehlingsohe  Lösung  werden  in  eine  Porzellankasserolle  (13  cm
lichte  Weite,  etwa  360  ccm  Fassungsraum  mit  Deckel)  gebracht  und  zum  wallenden
Kochen  erhitzt.  In  diesem  Momente  werden  25  ccm  Würze  zufließen  gelassen  und
genau  4  Minuten  lang  gekocht.  Das  ausgesohiedene  Kupferoxydul  wird  rasch  in
einem  ausgeglühten  tarierten  Glasröhrchen  mit  Asbestpfropfen  abgesaugt,  mit  heißem
Wasser,  dann  mit  wenig  Alkohol  und  Äther  ausgewaschen  und  getrocknet.  Der
getrocknete  Niederschlag  wird  unter  Durchstreichen  von  Luft  —  zur  Zerstörung  der
im  Niederschlag  vorhandenen  organischen  Teilchen  —  vorerst  schwach  geglüht  und
erst  dann  ira  Wasserstoffstrom  reduziert.  Das  gewonnene,  durch  Wägen  festgestellte
Kupfer  wird  unter  Zugrundelegung  von  Weins  Tabelle  (No.  VI  am  Schluß)  auf
Maltose  berechnet  und  als  Eohmaltose  im  Extrakt  angegeben.
Letztere  bezieht  sich  auf  100  ccm  der  Würze;  dividiert  man  noch  mit  dem
spezifischen  Gewicht  der  Würze,  so  erhält  man  die  Menge  Maltose,  welche  in  100  g  der
Würze  enthalten  ist.

Also  M  =

4  Xu  x  x

wenn  M  die  Maltose  in  100  g  Würze,  n  die  Verdünnung  der  Würze,  also  hier  25  auf
200  ccm,  d.  h.  n  =  8-faohe  Verdünnung,  x  =  die  dem  Kupfer  entsprechende  Maltosemenge,
S  das  spezifische  Gewicht  der  Würze  ist.
Die  Maltose  soll  nach  den  Beschlüssen  obiger  Vereinbarungen  von  Brauerei-Sachverständigen ­
  nur  gewiohtsanalytisch  und  nicht  titrimetrisch  nach  Reischauer
bestimmt  werden.
Aus  der  Tabelle  von  Balling  No.  XIII  oder  Schultze-Ostermann  No.  XV  (am
Schluß)  ersieht  man,  wieviel  Gramm  Extrakt  in  100  g  Würze  von  bestimmtem  spezifischen
•  Gewicht  enthalten  sind,  und  daraus  läßt  sich  weiter  berechnen,  wieviel  Maltose  im
Extrakt  der  Würze  ist.  Man  berechnet  die  Menge  Maltose  in  100  g  (Würze-)  Extrakt
und  gibt  an;  In  100  g  Würze-Extrakt  sind  m  Gramm  Zucker  (Maltose).
'  Ferner  stellt  man  das  Verhältnis  von  Zucker  zu  Nichtzucker  (Z  :  NZ)  in  der  Würze
lest.  Aus  obigen  Berechnungen  weiß  man  die  Menge  Extrakt  und  die  Menge  Zucker
(Maltose)  in  100  g  Würze.
Nichtzucker  (NZ)  ist  dann  gleich  Extrakt  (e)  —  Zucker  (M).  Die  Formel
M(=  Z):  NZ  =  1:  x
gibt  dann  das  Verhältnis  von  Zucker  zu  Nichtzuoker  an.
            
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