Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Untersuchung  des  Bieres.

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III.  Untersuchung  des  Bieres.
A.  Probenentnahme.
Die  Probenentnahme  des  Bieres  soll  derart  geschehen,  daß  Veränderungen  desselben
während  und  nach  der  Probenentnahme  möglichst  hintangehalten  werden,  sofern  dadurch
die  chemische  Untersuchung  beeinträchtigt  wird.  In  der  Brauerei  hat  die  Entnahme  aus
dem  Lagerfaß  zu  geschehen,  und  zwar  mittels  eines  als  Heber  dienenden  reinen  oder  vorher
innen  und  außen  mit  Chlorkalklösung  desinfizierten  und  hierauf  gründlich  gespülten
Schlauches.  Besser  ist  es  noch,  das  Paß  an  einer  außen  sorgfältig  gereinigten  Stelle
ziemlich  weit  unten  anzubohren  und  den  herausspringenden  Strahl  erst  nach  kurzem  Laufenlassen ­
  aufzufangen.  Aus  Sohankfässern  bei  den  Wirten  soll  in  ähnlicher  Weise  das  Bier
mit  sterilem  Schlauch  oder  Heber  entnommen  werden,  niemals  aus  den  benutzten  Hähnen,
deren  Eeinheitszustand  selten  die  Gefahr  einer  Infektion  des  Bieres  ausschließt.
Zur  Aufnahme  der  Proben  sind  reine  Flaschen  aus  dunklem  Glase  hellen  Glasflaschen ­
  vorzuziehen.  Steiukrüge  dürfen  nicht  verwendet  werden.
Die  Korke  und  Patentverschlüsse  müssen  sorgfältig  gereinigt  sein.  Korke  sind
vorher  einige  Zeit  in  Wasser  zu  kochen,  dann  auszupressen  und  gehörig  abzuspülen,  sowie
erst  dann  zum  Verschluß  zu  verwenden,  wenn  sie  genügend  abgetrocknet  sind,  Gummiverschlüsse ­
  und  Patentverschlüsse,  sowie  solche  mit  Suberiteinlage  können  verwendet  werden,
sofern  es  sich  nicht  um  Geschmacksproben  handelt.  Der  Gummigeschmack  läßt  eine  scharfe
Kostung  nicht  zu.  Sehr  zu  empfehlen  ist  es,  sich  behufs  Verschlußes  der  Flaschen  guter,
mit  heißem  Paraffin  getränkter  Korke  zu  bedienen.
Die  Bierproben  sind  stets  sofort  nach  Füllung  der  Flaschen  luft-  und  wasserdicht ­
  zu  verschießen,  zu  siegeln  und  zu  bezeichnen.  Das  Aufsetzen  von  Zinnkapseln  auf
die  Flaschen  ist  nicht  zulässig,  es  sei  denn,  daß  der  Kopf  der  verschlossenen  Flasche  bis
3  ccm  unter  dem  oberen  Bande  vorher  in  geschmolzenes  Paraffin  oder  Siegellack  oder
Pech  getaucht  war.  Der  Korkstopfen  soll  stets  dicht  über  dem  Bande  der  Flasche  oben
abgeschnitten  werden.  Beim  Eintreiben  der  Korke  in  die  Flasche  mittels  einer  Korkpresse
mt  die  letztere  da,  wo  sie  mit  dem  Pfropfen  oder  der  Flasche  in  Berührung  kommt,  sorgfältig ­
  zu  reinigen  und  pilzfrei  zu  machen.  Die  Pfropfen  dürfen  dann  nicht,  wie  dies
häufig  geschieht,  unter  den  Plaschenrand  hineingeschlagen  werden,  so  daß  eine  Mulde
entstellt;  war  dies  dennoch  der  Fall,  so  ist  diese  Vertiefung  mit  heißem  Pech  oder  Siegellack ­
  auszufüllen.
Gefüllte  und  verschlossene  Flaschen  müssen  außen  noch  abgewasohen  werden,  weil
flie  anhängenden  Bierreste  sonst  einen  guten  Nährboden  für  Pilzvermehrungen  abgeben.
Von  jedem  Biere  sind  mindestens  zwei  Flaschen  von  je  500—750  ccm  zu  füllen,
oder  nach  Umfang  der  Untersuchung  auch  noch  mehr.
Bei  der  Versendung  sind  die  genommenen  Bierproben  möglichst  vor  Wärme  zu
schützen;  es  empfiehlt  sich  daher,  sie  sofort  in  Bis  und  Holzwolle  oder  ähnliche  rein
gehaltene  Stoffe  zu  verpacken.
Im  Laboratorium  dürfen  Bierproben,  wenn  sie  nicht  gleich  untersucht  werden,
nicht  in  einem  warmen  und  hellen  Kaum  aufbewahrt  werden,  sondern  sie  sind  im  kühlen
Keller  oder  Bisschrank  im  Dunkeln  aufzustellen,  nicht  zu  legen.  Bier  wird  nämlich  im
Dichte  rascher  verändert  als  im  Dunkeln.
Die  Untersuchung  des  Vergärungsgrades  und  der  regelmäßigen  Bierbestandteile
ist  innerhalb  acht  Tagen  vom  Tage  der  Probenentnahme  an  zu  bewirken.  Zeigt  sich  alsdann
schon  ein  starker  Druck  in  der  Flasche,  so  war  bereits  Nachgärung  eingetreten.
B.  Chemische  Untersuchung  des  Bieres.
Für  die  Untersuchung  des  Bieres  ist  zu  beachten:
1.  Daß  das  Bier,  da  es  eine  sehr  veränderliche  Flüssigkeit  darstellt,  in  tunichst
  frischem  Zustande  untersucht  und  während  der  Untersuchung  kühl  aufbewahrt ­
  werden  muß.
            
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