Full text : Versicherung und Wirtschaft

Reichsbank Havenstein, daß im Hinblick auf die Vorschriften,
welche die finanziellen Verpflichtungen des Reichs gegenüber der
Reparationskommission für die nächsten Jahre regelten, weder
eine langfristige deutsche Anleihe noch ein kurzfristiger Bankkredit
 in England aufgenommen werden könne,
Die deutsche Regierung entschloß sich nunmehr, durch eine
Note des Reichskanzlers vom 14, Dezember 1921 der Reparationskommission
 anzuzeigen, daß es ihr unmöglich sei, den Gesamtbetrag
 der Fälligkeiten vom 15, Januar und 15, Februar 1922 zu
beschaffen, Bei Anstrengung aller Kräfte und ohne Rücksicht auf
die für den Reichshaushalt notwendigen Ausgaben würde, abgesehen
 von den Sachlieferungen und den Gutschriften aus dem
Recovery Act, nur ein Betrag von einhundertfünfzig bis zweihundert
 Millionen für die Reparation zusammengebracht werden
können. Daher sehe sich die deutsche Regierung genötigt, die
Reparationskommission um einen Zahlungsaufschub für diejenigen
Beträge zu bitten, welche. an den Fälligkeitsdaten des 15, Januar
und 15, Februar 1922 nicht beschafft werden könnten,
Das war der Antrag auf ein Moratorium, Die Reparationskommission
 antwortete am 16, Dezember, daß sie nur mit Befremden.
 von dem Schritt der deutschen Regierung Kenntnis
nehmen könne, Sie werde den Antrag auf Zahlungsaufschub
so lange nicht berücksichtigen, bis die deutsche Regierung ihn im
einzelnen begründet haben würde, Zugleich sprach sie ihr Bedauern
 darüber aus, daß die deutsche Regierung in keiner Weise
auf das Verlangen der Kommission eingegangen sei, die geeigneten
Mittel zu ergreifen, um den deutschen Haushalt in Ordnung zu
bringen und den Notenumlauf einzudämmen.
Dieser Schriftwechsel zeigt, wie sehr es wieder einmal in einem
kritischen Zeitpunkte an gegenseitigem Verständnis zwischen Reparationskommission
 und deutscher Regierung fehlte. Sie redeten,
beide in ihre politischen Scheuklappen eingezwängt, aneinander
vorbei, Nach dem mehrwöchigen Aufenthalt des Garantiekomitees
und dem Besuch der gesamten Reparationskommission in Berlin
hätte man erwarten sollen, daß eine Verständigung sich zum
mindesten anbahnen würde, Nichts davon ist in dem Schrift-133


            
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