Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wein. 
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b) Zum Nachweis kleinerer Mengen von Salpetersäure, welche bei der Prüfung nach 
No. 23 unter la nicht mehr erkannt werden, verdampft man 100 com Wein in einer 
Porzellanschale auf dem Wasserbade zum dünnen Sirup und fügt nach dem Erkalten so 
lange absoluten Alkohol zu, als noch ein Niederschlag entsteht. Man filtriert, verdampft 
das Filtrat, bis der Alkohol vollständig verjagt ist, versetzt den Rückstand mit Wasser 
und Tierkohle, verdampft das Gemisch auf etwa 10 ccm, filtriert dasselbe und prüft das 
Filtrat nach No. 23 unter la. 
2. In Rotweinen. 100 ccm Rotwein versetzt man mit 6 com Bleiessig und 
filtriert. Zum Filtrate gibt mau 4 ccm einer konzentrierten Lösung von Magnesiumsulfat 
und etwas Tierkohle. Ulan filtriert nach einigem Stehen und prüft das Filtrat nach der 
in No. 23 unter la gegebenen Vorschrift. Entsteht hierbei keine Blaufärbung, so behandelt 
man das Filtrat nach der in No. 23 unter 1b gegebenen Vorschrift. 
Anmerkung. Alle zur Verwendung gelangenden Stoffe, auch das Wasser und die 
Tierkohle, müssen zuvor auf Salpetersäure geprüft werden; Salpetersäure enthaltende Stoffe 
dürfen nicht angewendet werden.“ 
Anmerkung des Verfassers: 
Soll die Salpetersäure im Weine quantitativ bestimmt werden, so verfährt man am 
besten nach dem Verfahren von Sohulze-Tiemann. Vergl. darüber unter Salpetersäure 
hestimmung S. 144 und unter „Wasser“. 
24 und 25. Nachweis von Baryum und Strontium. „100 ccm Wein werden 
eingedampft und in der unter No. 4 angegebenen Weise verascht. Die Asche nimmt man 
mit verdünnter Salzsäure auf, filtriert die Lösung und verdampft das Filtrat zur Trockne. 
Das trockne Salzgemenge wird spektroskopisch auf Baryum und Strontium geprüft. Ist 
durch die spektroskopische Prüfung das Vorhandensein von Baryum oder Strontium fest 
gestellt, so ist die quantitative Bestimmung derselben auszuführen (vergl, S. 106 u. 107).“ 
26. Bestimmung des Kupfers. „Das Kupfer wird in 1 / 2 —1 1 Wein elektrolytisch 
bestimmt. Das auf der Platinelektrode abgeschiedene Metall ist nach dem Wägen in 
Salpetersäure zu lösen und in üblicher Weise auf Kupfer zu prüfen.“ 
C. Sonstige Bestimmungen. 
Für eine Reihe von Untersuchungsverfahren des Weines sind in der amtlichen 
Anweisung keine Vorschriften gegeben worden. Soweit dieselben nicht oben bereits im 
Anschlüsse an die einzelnen Vorschriften der amtlichen Anweisung Berücksichtigung ge 
funden haben, sollen im nachfolgenden noch diejenigen Verfahren beschrieben werden, 
■welche bei der Untersuchung des Weines häufiger angewendet werden, während bezüglich 
der sonstigen, seltener vorkommenden Bestimmungen auf die ausführlicheren Werke ver 
wiesen werden muß. 
1. Bestimmung des Gesamtstickstoffs. Die Bestimmung des Gesamtstickstoffs 
im Weine erfolgt nach dem Verfahren von Kjeldahl. 
50 ccm Wein (bei Süßwein 25 ccm) werden anfangs vorsichtig mit kleiner Flamme, 
später auf dem Wasserbade bis zum dünnen Sirup im Kjeldahl-Kolben eingedampft; darauf 
setzt man 20 com Schwefelsäure usw. zu und verfährt im übrigen wie oben S. 138. 
Zuckerreiche Weine läßt man zweckmäßig wie Bier (S. 734) vorher mit einer Spur Hefe 
vergären, wobei nötigenfalls der in der Hefe zugesetzte Stickstoff berücksichtigt werden muß. 
2. Nachweis und Bestimmung der Borsäure, a) Nachweis derBorsäure. 
50 ccm Wein werden in einer Platinschale eingedampft und verascht. Die Asche wird 
mit 10 ccm Wasser aufgenommen und die Lösung mit 2 ccm Salzsäure versetzt. Darauf 
taucht man einen Streifen gelbes Kurkumapapier in die Lösung und trocknet das Papier 
a uf einem Uhrglase bei 100°. Bei Gegenwart von Borsäure nimmt das Kurkumapapier 
nach 4—5 Minuten eine braunrote Farbe an, die durch Aufträgen eines Tropfens verdünnter 
Natriumkarbonatlösung in blauschwarz übergeht. (Vergl. S. 480.) 
b) Bestimmung der Borsäure. Da geringe Mengen von Borsäure als normale 
Weinbestandteile ermittelt worden sind, so ist es zur Beurteilung, ob ein Zusatz von 
Borsäure stattgefunden hat, bei starker qualitativer Reaktion notwendig, die Borsäure
	        
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