Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wein.

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b)  Zum  Nachweis  kleinerer  Mengen  von  Salpetersäure,  welche  bei  der  Prüfung  nach
No.  23  unter  la  nicht  mehr  erkannt  werden,  verdampft  man  100  com  Wein  in  einer
Porzellanschale  auf  dem  Wasserbade  zum  dünnen  Sirup  und  fügt  nach  dem  Erkalten  so
lange  absoluten  Alkohol  zu,  als  noch  ein  Niederschlag  entsteht.  Man  filtriert,  verdampft
das  Filtrat,  bis  der  Alkohol  vollständig  verjagt  ist,  versetzt  den  Rückstand  mit  Wasser
und  Tierkohle,  verdampft  das  Gemisch  auf  etwa  10  ccm,  filtriert  dasselbe  und  prüft  das
Filtrat  nach  No.  23  unter  la.
2.  In  Rotweinen.  100  ccm  Rotwein  versetzt  man  mit  6  com  Bleiessig  und
filtriert.  Zum  Filtrate  gibt  mau  4  ccm  einer  konzentrierten  Lösung  von  Magnesiumsulfat
und  etwas  Tierkohle.  Ulan  filtriert  nach  einigem  Stehen  und  prüft  das  Filtrat  nach  der
in  No.  23  unter  la  gegebenen  Vorschrift.  Entsteht  hierbei  keine  Blaufärbung,  so  behandelt
man  das  Filtrat  nach  der  in  No.  23  unter  1b  gegebenen  Vorschrift.
Anmerkung.  Alle  zur  Verwendung  gelangenden  Stoffe,  auch  das  Wasser  und  die
Tierkohle,  müssen  zuvor  auf  Salpetersäure  geprüft  werden;  Salpetersäure  enthaltende  Stoffe
dürfen  nicht  angewendet  werden.“
Anmerkung  des  Verfassers:
Soll  die  Salpetersäure  im  Weine  quantitativ  bestimmt  werden,  so  verfährt  man  am
besten  nach  dem  Verfahren  von  Sohulze-Tiemann.  Vergl.  darüber  unter  Salpetersäurehestimmung ­
  S.  144  und  unter  „Wasser“.
24  und  25.  Nachweis  von  Baryum  und  Strontium.  „100  ccm  Wein  werden
eingedampft  und  in  der  unter  No.  4  angegebenen  Weise  verascht.  Die  Asche  nimmt  man
mit  verdünnter  Salzsäure  auf,  filtriert  die  Lösung  und  verdampft  das  Filtrat  zur  Trockne.
Das  trockne  Salzgemenge  wird  spektroskopisch  auf  Baryum  und  Strontium  geprüft.  Ist
durch  die  spektroskopische  Prüfung  das  Vorhandensein  von  Baryum  oder  Strontium  festgestellt, ­
  so  ist  die  quantitative  Bestimmung  derselben  auszuführen  (vergl,  S.  106  u.  107).“
26.  Bestimmung  des  Kupfers.  „Das  Kupfer  wird  in  1 / 2 —1  1  Wein  elektrolytisch
bestimmt.  Das  auf  der  Platinelektrode  abgeschiedene  Metall  ist  nach  dem  Wägen  in
Salpetersäure  zu  lösen  und  in  üblicher  Weise  auf  Kupfer  zu  prüfen.“
C.  Sonstige  Bestimmungen.
Für  eine  Reihe  von  Untersuchungsverfahren  des  Weines  sind  in  der  amtlichen
Anweisung  keine  Vorschriften  gegeben  worden.  Soweit  dieselben  nicht  oben  bereits  im
Anschlüsse  an  die  einzelnen  Vorschriften  der  amtlichen  Anweisung  Berücksichtigung  gefunden ­
  haben,  sollen  im  nachfolgenden  noch  diejenigen  Verfahren  beschrieben  werden,
■welche  bei  der  Untersuchung  des  Weines  häufiger  angewendet  werden,  während  bezüglich
der  sonstigen,  seltener  vorkommenden  Bestimmungen  auf  die  ausführlicheren  Werke  verwiesen ­
  werden  muß.
1.  Bestimmung  des  Gesamtstickstoffs.  Die  Bestimmung  des  Gesamtstickstoffs
im  Weine  erfolgt  nach  dem  Verfahren  von  Kjeldahl.
50  ccm  Wein  (bei  Süßwein  25  ccm)  werden  anfangs  vorsichtig  mit  kleiner  Flamme,
später  auf  dem  Wasserbade  bis  zum  dünnen  Sirup  im  Kjeldahl-Kolben  eingedampft;  darauf
setzt  man  20  com  Schwefelsäure  usw.  zu  und  verfährt  im  übrigen  wie  oben  S.  138.
Zuckerreiche  Weine  läßt  man  zweckmäßig  wie  Bier  (S.  734)  vorher  mit  einer  Spur  Hefe
vergären,  wobei  nötigenfalls  der  in  der  Hefe  zugesetzte  Stickstoff  berücksichtigt  werden  muß.
2.  Nachweis  und  Bestimmung  der  Borsäure,  a)  Nachweis  derBorsäure.
50  ccm  Wein  werden  in  einer  Platinschale  eingedampft  und  verascht.  Die  Asche  wird
mit  10  ccm  Wasser  aufgenommen  und  die  Lösung  mit  2  ccm  Salzsäure  versetzt.  Darauf
taucht  man  einen  Streifen  gelbes  Kurkumapapier  in  die  Lösung  und  trocknet  das  Papier
a uf  einem  Uhrglase  bei  100°.  Bei  Gegenwart  von  Borsäure  nimmt  das  Kurkumapapier
nach  4—5  Minuten  eine  braunrote  Farbe  an,  die  durch  Aufträgen  eines  Tropfens  verdünnter
Natriumkarbonatlösung  in  blauschwarz  übergeht.  (Vergl.  S.  480.)
b)  Bestimmung  der  Borsäure.  Da  geringe  Mengen  von  Borsäure  als  normale
Weinbestandteile  ermittelt  worden  sind,  so  ist  es  zur  Beurteilung,  ob  ein  Zusatz  von
Borsäure  stattgefunden  hat,  bei  starker  qualitativer  Reaktion  notwendig,  die  Borsäure
            
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