Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wasser

A.  Untersuchung  von  Trink-  und  häuslichem
Gebrauchswasser.
I.  Örtliche  Voruntersuchung  und  Probenahme.
Die  richtige  Probenahme  eines  Wassers  ist  für  das  Ergebnis  der  Untersuchung  nicht
minder  wichtig,  wie  die  chemische  und  bakteriologische  Untersuchung  selbst.  Gerade
dadurch,  daß  man  das  Wasser  entweder  nicht  in  der  richtigen  Weise  entnimmt  oder  in
ungenügend  gereinigte  Gefäße  füllt  und  letztere  mit  unreinen,  bereits  gebrauchten
Korken  usw.  verschließt,  werden  vielfach  die  gröbsten  Versehen  begangen  und  damit  die
weitere  Untersuchung  eines  Wassers  mehr  oder  weniger  wertlos.
Aus  dem  Grunde  soll  als  erster  Grundsatz  einer  richtigen  Wasseruntersuohung
gelten,  daß  die  Proben  tunlichst  von  dem  Sachverständigen  seihst  entnommen
werden.
Der  Probenahme  soll  aber
1.  eine  Untersuchung  der  örtlichen  Verhältnisse
vorhergehen.
Hierbei  ist  zu  beachten,  ob  das  Wasser
a)  ein  sog.  Oberflächenwasser  ist,  d.  h.  einem  Teiche,  See,  Aufstaubchälter
(Zisterne),  Flusse,  einem  nicht  eingedeckten  Brunnen  (Ziehbrunnen)  oder  einer  nicht  eingedeckten
  Quelle  oder  einer  Talsperre  entstammt.
Solche  Wässer  sind  meistens  nicht  ganz  klar,  im  Sommer  mehr  oder  weniger  warm  und
aus  dem  Grunde  weder  angenehm  noch  appetitlich  als  Trinkwasser.  Auch  können  sie  aus  der
Luft  oder  durch  Abgänge  aus  menschlichen  Wohnungen  leicht  Krankheitskeime  aller  Art
aufnehmen.  Mitunter  findet  man  in  solchen  offenen  Wasserbehältern  oder  unbedeckten
Brunnen  sogar  tierische  Kadaver  aller  Art.
Derartige  Verunreinigungen  können  in  erhöhtem  Maße  bei  Talsperrenwasser,
welches  durch  Oberflächenwasser  aus  weiter  Umgebung  erhalten  wird,  auftreten.  Es  muß
daher  bei  Beurteilung  gerade  dieses  Wassers  die  Beschaffenheit  des  Geländes  im  ganzen  Begensammelgebiet
  berücksichtigt  werden.  Als  vorteilhaft  wird  angesehen,  wenn  das  die  Becken
speisende  Oberflächenwasser  in  größerer  Entfernung  vom  Einlauf  in  das  Sammelbecken
Wiesenflächen,  die  vor  Verunreinigungen  geschützt  werden,  durchrieselt  und  die  Umgehungen
dieser  Wiesen  an  höher  gelegenen  Talhängen  bewaldet  sind.  Auch  auf  die  Beschaffenheit
des  Bodens  der  Sammelbecken  ist  zu  achten;  er  darf  nicht  moorig  oder  sumpfig,  sondern
muß  tunlichst  frei  von  organischen  Stoffen  sein.  Die  Stauhöhe  über  der  Talsohle  soll
tunlichst  nicht  unter  10—12  m  sinken,
b)  ein  Gr  und  wasser  ist,  d.  h.  ein  auf  einer  undurchlassenden  Bodenschicht  (Ton
oder  festem  Gestein)  sich  ansammelndes,  alle  Bodenräume  ausfüllendes,  versickertes  Hegen-  oder
Oberflächenwasser,  welches  bei  sackartiger  Ausdehnung  der  undurchlassenden  Schicht  entweder ­
  ruht,  d.  h.  stillsteht  oder  bei  mehr  oder  weniger  horizontaler  oder  geneigter  Lage
der  undurchlassenden  Schicht  sich  langsam  im  Boden  fortbewegt.  Dieses  Wasser  pflegt  entweder ­
  durch  gedeckte  Kesselbrunnen  (Schachtbrunnen)  oder  Röhrenbrunnen  (Abessinierbrunnen) ­
  gehoben  zu  werden.  Die  sog.  Ziehbrunnen  gehören  auch  zu  den  Schachtbrunnen;
            
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