Chemische Untersuchung.
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Nicht nur die Abwässer mit viel organischen Stoffen zersetzen sich selbst in gut
verschlossenen Flaschen, besonders im Sommer, ungemein schnell, sondern auch in Abwässern
mit vorwiegend mineralischen Bestandteilen können sich beim längeren Aufbewahren
Umsetzungen vollziehen, die auf die Beurteilung von Einfluß sein können.
b) Die von demselben Wasser bezw. von derselben Stelle entnommenen
Einzelproben sind in eine größere reine Flasche umzufüllen, durchzumischen
und hiervon Teilproben nach jedesmaligem Durchmischen zu entnehmen.
c) Die vorhin aufgeführten Vorprüfungen No. 1—6 sind tunlichst alle
zu wiederholen bezw. zu kontrollieren.
Was den Geruch anbelangt, so tritt derselbe häufig erst durch Erwärmen auf 40
bis 50° oder durch ümschwenken einer kleinen Probe in einem Becherglase deutlich hervor.
d) Unter Umständen empfiehlt es sich ferner, die Farbe des filtrierten Wassers und
deren Veränderlichkeit besonders zu verfolgen, sowie festzustellen, ob das Wasser klar
filtrierbar ist, ob und innerhalb welcher Zeit die Schwebestoffe sich absetzen.
e) Die Untersuchung muß nach vollständig gleichen, in einem Streitfälle von den betreffenden
Chemikern jedesmal vorher zu vereinbarenden Verfahren erfolgen. Die Vereinbarung
muß sich vorwiegend auf die Art der Bestimmung der Schwebe- und gelösten Stoffe,
Länge des Trocknens der Rückstände, Bestimmung der organischen Substanz, des organischen
und Ammoniak-Stickstoffs, Schwefelwasserstoffs usw. erstrecken.
Hierbei sei noch besonders betont, daß man bei Bestimmung der organischen Stoffe
durch Kaliumpermanganat nicht nur je nach dem Verdünnungsgrad, sondern auch je nach
der Menge des ursprünglich zugesetzten Kaliumpermanganats in saurer oder alkalischer
Lösung sehr verschiedene Ergebnisse erhält.
f) Die chemische Untersuchung soll nur auf die Bestandteile, welche
für die jedesmal zu beantwortende Frage von wirklicher Bedeutung sind,
ausgedehnt werden.
1. Gesamte gelöste Stoffe sowie organische und unorganische Schwebestoffe.
Die Schwebestoffe bezw. das schmutzige Aussehen eines Wassers werden meistens für
schädlicher angesehen als sie in Wirklichkeit sind. Es empfiehlt sich daher, deren
Art durch eine genaue Untersuchung festzustellen.
a) Eine Menge von 250—1000 ccm (je nach dem Gehalt an Schwebestoffen)
wird durch ein getrocknetes und gewogenes Filter filtriert, das Filter 2-mal
mit wenig destilliertem Wasser nachgewaschen, darauf bei 100—105° getrocknet,
gewogen und eingeäschert. Die Asche minus Filterasche gibt die Menge der
mineralischen Schwebestoffe, Gesamtrückstand minus Gesamtasche die Menge der
organischen Schwebestoffe.
Hat man genügend große Goochsche Platintiegel zur Verfügung
(vergl. S. 250), so kann man sich zweckmäßig dieser unter gleichzeitiger
Benutzung eines Aspirators bedienen. Der als Filter benutzte Asbest muß
völlig rein, d. h. tunlichst mit Salzsäure ausgekocht und geglüht sein.
Sollen die mineralischen Schwebestoffe näher untersucht werden, so löst man
den Aschenrückstand in Salzsäure (oder Salpetersäure zur Bestimmung der Phosphorsäure
nach dem Molybdän verfahren) und verfährt wie sonst.
Das Gesamtfiltrat einschl. Waschwasser oder ein aliquoter Teil desselben wird
in einer Platinschale zur Trockne verdampft, 2 Stunden bei 100—105° im Trockenschrank
nachgetrochnet und gewogen. Darauf wird der Rückstand — nötigenfalls
mit den S. 195 angegebenen Hilfsmitteln — geglüht, bis alle Kohle verbrannt ist,
mit Ammoniumkarbonatlösung angefeuchtet, getrocknet, schwach erhitzt und wieder
gewogen. Letzteres Gewicht gibt die Menge der gelösten Mineralstoffe, ersteres
Gewicht minus letzterem die Menge der organischen Stoffe, d. h. richtiger des Glühverlustes;
denn dieser besteht unter Umständen auch zum Teil aus Ammonsalzen
und chemisch gebundenem Wasser, welches durch Trocknen bei 100—105° nicht