Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Mikroskopische  und  biologische  Untersuchung.

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Davon  wird  je  1  Flasche  bei  niederen  Temperaturen,  0—10°,  je  1  Flasche
bei  10—20°  aufbewahrt.
Enthält  ein  Abwasser  freien  Kalk,  so  setzt  man  je  2  Flaschen  in  derselben
Weise  an,  je  2  andere  Flaschen  nach  vorheriger  Abstumpfung  des  Kalkes  durch
Kohlensäure.
Ist  eine  bestimmte  Verdünnung  gewünscht,  so  wählt  man  diese,  indem  man
das  Abwasser  mit  der  vorschriftsmäßigen  Menge  von  längere  Zeit  gekochtem  und
unter  Watteverschluß  erkaltetem  destilliertem  Wasser  verdünnt.
Ist  ein  Abwasser  frei  von  Fäulnisbakterien,  so  beschickt  man  nötigenfalls ­
  eine  2.  Eeihe  Flaschen,  welche  man  mit  irgend  einer  in  fauliger  Gärung  begriffenen ­
  Flüssigkeit  gleichmäßig  infiziert.
Die  einzelnen  Proben  werden  dann  jede  Woche  oder  nach  Ablauf  der  vorgeschriebenen ­
  Zeit  mikroskopisch  bezw.  auch  nach  dem  Plattenkulturverfahren  (S.  834)
untersucht,  ferner  chemisch;
1.  auf  Ammoniak,  2.  salpetrige  Säure,  3.  Schwefelwasserstoff,  4.  Oxydierbarkeit ­
  durch  Kaliumpermanganat,  5.  Gesamtstickstoff,  Farbe,  Geruch  usw.  nach  vorstehenden ­
  Vorschriften  (vergl.  auch  das  Testverfahren  S.  865).
Auf  diese  Weise  wird  man  wenigstens  einige  Anhaltspunkte  über  die  größere
oder  geringere  Zersetzbarkeit  der  organischen  Stoffe  und  damit  über  die  größere
oder  geringere  Schädlichkeit  des  Abwassers  für  die  Flußläufe  erhalten.  Denn  da  es
in  der  Natur  darauf  ankommt,  daß  die  in  die  Flußläufe  abgeführten  organischen
Stoffe  schnell  oxydiert  und  vergast  werden,  so  wirkt  ein  Abwasser  dieser  Art  im
allgemeinen  um  so  weniger  schädlich  auf  längere  Strecken,  je  schneller  sich  die
vorhandenen  organischen  Stoffe  zersetzen.
III.  Die  mikroskopische  und  biologische  Untersuchung  der  Abwässer.
Für  den  Nachweis  von  Verunreinigungen  der  Gewässer  durch  Abwässer  kommt
neben  der  chemischen  in  erster  Linie  die  mikroskopische  Untersuchung  in  Betracht,
während  die  bakteriologische  in  diesen  Fällen  noch  weniger  Anhaltspunkte  als  bei
den  Trinkwässern  bietet.  Außer  den  mikroskopischen  Lebewesen  (dem  Plankton)
geben  auch  die  größeren  Vertreter  der  Flora  und  Fauna,  sowie  die  leblosen  organischen
und  unorganischen  Schwebestoffe  oft  wertvolle  Anhaltspunkte  für  die  Beurteilung.
Die  mikroskopische  Untersuchung  leistet  besonders  wertvolle  Dienste,  wenn
es  sich  um  Verunreinigung  der  Gewässer  durch  fäulnisfähige  Stoffe  handelt.  In
diesem  Falle  ist  sie  der  chemischen  unter  Umständen  gleichwertig.  Dagegen  wird
letztere  in  allen  den  Fällen,  in  denen  eine  Verunreinigung  der  Gewässer  durch  organische ­
  und  unorganische  Stoffe  der  Technik  stattgefunden  hat,  den  Vorrang  verdienen, ­
  wenn  auch  hier  die  mikroskopische  und  makroskopische  Beobachtung  der
Flora  und  Fauna  wertvolle  Ergänzungen  zu  dem  chemischen  Befunde  liefern  kann.
1.  Die  Probenahme  für  die  mikroskopische  Untersuchung.  Bestimmte  Vorschriften ­
  lassen  sich  für  die  Probenahme  nicht  geben.  Ganz  allgemein  ist  zu  beachten, ­
  daß  man  bei  Abwasseruntersuchungen  auf  jeden  Fall  selbst  die  Proben  an
Ort  und  Stelle  entnehmen,  den  verschmutzten  Wasserlauf  sorgfältig  oberhalb
und  unterhalb  des  Einflusses  der  Abwässer  auf  weitere  Strecken  abgehen  und,  wenn
nötig,  abfahren  muß.  Sehr  zu  beachten  ist,  daß  die  Mischung  der  Abwässer  mit
dem  Vorfluter  oft  nur  langsam  erfolgt  und  die  Wirkung  der  ersteren  sich  dann
an  einem  Ufer  deutlicher  als  am  anderen  zeigt.  Bei  der  Begehung  eines  verunreinigten ­
  Gewässers  achte  man  auf  die  Farbe,  Klarheit,  den  Geruch  des  Wassers
an  den  verschiedenen  Stellen.  Die  im  Wasser  schwebenden  Lebewesen  sind  mittels
            
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