Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Verunreinigung  der  Gewässer  usw.  —  Schädlichkeit  für  die  Fischzucht.  gg3

Die  Niederschlagung  von  Schwebestoffen  in  den  Ausbuchtungen  an  den  Ufern
oder  vor  Stauwerken  kann  nicht  zu  den  Selbstreinigungsvorgängen  gerechnet  werden,
weil  der  abgesetzte  Schlamm  bei  Hochfluten  wieder  aufgerührt  und  mit  fortgetrieben ­
  werden  kann,  um  dann  in  erhöhtem  Maße  nachteilig  zu  wirken.  Aus
dem  Grunde  kann  auch  der  Vorgang,  bei  welchem  schädliche  Metallverbindungen
durch  gleichzeitigen  Zufluß  von  entweder  kalk-  oder  schwefelwasserstoffhaltigem
Wasser  niedergeschlagen  und  nur  zeitweise  ausgeschieden  werden,  nicht  zum  Selbstreinigungsvorgang ­
  gerechnet  werden,  weil  sie  zu  anderen  Zeiten  oder  in  anderer
Form  wieder  als  schädliche  Bestandteile  hervortreten  können.  Wenn  indes  derartige
Ausscheidungen  oder  eine  Selbstreinigung  in  Betracht  zu  ziehen  sind,  so  muß  die
Probeentnahme  des  verunreinigten  Bachwassers  stets  an  der  Stelle  erfolgen,
wo  die  etwaige  schädliche  Wirkung  in  Frage  steht.
Wenn  z.  B.  ein  Bachwasser  durch  ein  Abwasser  verunreinigt  wird  und  diese
Verunreinigung  wird  noch  10  km  unterhalb  geltend  gemacht,  so  genügt  es  nicht,
die  Verunreinigung  alsbald  unterhalb  des  Zuflusses  festzustellen,  sondern  man  muß
dieselbe  auch  an  der  betreffenden  fraglichen  Stelle  10  km  unterhalb  und  zwar
bei  hohem,  mittlerem  oder  wenigstens  bei  niedrigem  Wasserstande  nachweisen  können.
Für  die  Beurteilung  der  Schädlichkeit  eines  durch  Abwasser  verunreinigten
Bachwassers  ist  ferner  der  jedesmal  in  Frage  kommende  Nutzungszweck
desselben  zu  berücksichtigen.  Denn  die  schädlichen  Bestandteile  eines  Abwassers
wirken  für  die  einzelnen  Nutzungszwecke  eines  Bachwassers,  nämlich  für  Fischzucht, ­
  Viehtränke,  für  gewerbliche  Zwecke,  für  Boden  und  Pflanzen  in  ganz  verschiedener ­
  Weise  schädlich.
Die  mit  fauligen  und  fäulnisfähigen  stickstoffhaltigen  organischen  Stoffen  beladenen ­
  Abwässer  sind  ausnahmslos  in  gesundheitlicher  Hinsicht  nachteilig,  in  landwirtschaftlicher ­
  Hinsicht  für  die  Berieselung  dagegen  durchweg  bei  Abwesenheit  sonstiger
Verunreinigungen  vorteilhaft,  ja  sogar  gesucht.  Kochsalz  in  einem  Wasser  ist
schon  in  einer  Menge  von  1  g  für  1  1  für  die  Berieselung  zu  verwerfen,  dagegen
für  die  Fischzucht  und  Viehtränke  noch  zulässig  usw.  Süßwasserfische  können  sich
an  ein  Wasser  bis  zu  einem  Gehalt  von  10—13  g  Kochsalz  für  1  1  gewöhnen  und
bei  Vieh  kann  noch  ein  Wasser  mit  3—4  g  Kochsalz  für  1  1  durststillend  wirken.
Trotzdem  können  aber  derartig  stark  verunreinigte  W’ässer  nicht  als  geeignete
Fischerei-  und  Tränkwässer  bezeichnet  werden.
Es  sind  daher  die  Fragen  der  Schädlichkeit  für  die  einzelnen  Nutzungszwecke
des  Wassers  strenge  auseinanderzuhalten  und  verfährt  man,  wenn  in  demselben
überhaupt  schädliche  Bestandteile  in  nachweisbarer  Menge  nachgewiesen  sind,  behufs
Nachweises  der  Schädlichkeit  für  die  einzelnen  Nutzungszwecke  wie  folgt:
1.  Schädlichkeit  für  die  Fischzucht.  Dieselbe  ergibt  sich  meistens  aus  der
beobachteten  Tatsache,  daß  nach  Einführung  des  Abwassers  in  den  betreffenden
Bach  die  Fische  eingegangen  sind.
Man  kann  dieselbe  feststellen:
a)  Durch  Ermittelung  der  Fauna  und  Flora  der  verunreinigten
Gewässer.  Die  hierfür  von  der  auf  Veranlassung  von  Herrn  Prof.  Dr.  C.  Weigelt
in  Berlin  einberufenen  Kommission  des  Deutschen  Fischerei-Vereins  aufgestellten ­
  allgemeinen  Grundsätze  sind  folgende:
Jedes  natürliche  Gewässer,  in  welchem  Fische  auf  die  Dauer  leben  sollen,  muß  eine
hinreichende  Menge  von  Tieren  und  Pflanzen  enthalten,  welche  den  Fischen  zur  Nahrung  dienen.
Werden  in  einem  Fischgewässer  die  natürlichen  Lebensbedingungen  durch  Verunreinigungen ­
  verändert,  so  reagiert  hierauf  die  Flora  und  Fauna  entsprechend  dem  Grad
und  der  Art  der  Verunreinigung,  und  zwar  in  doppelter  Richtung:

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