Object: Kapitalismus und Sozialismus

152 II, 3, B. Die Leistungsfähigkeit des Sozialismus 
beitsleistung auf Rosten ihrer Qualität gesteigert wird. Der Akkord 
lohn kann daher mit gutem Erfolge nur da angewendet werden, 
wo auch die Qualität der Arbeitsleistung, die Güte der Arbeit, vom 
Betriebsleiter sofort nach getaner Arbeit mit hinreichender Sicherheit 
beurteilt werden kann. Das trifft nun zwar im großen und ganzen bei 
der industriellen Arbeit zu, nicht aber trifft es in gleicher Weife auch 
bei der landwirtschaftlichen Arbeit zu. Bei vielen landwirtschaftlichen 
Arbeiten zeigt sich oft erst hinterher, nach längerer Zeit, am Gesamt 
ergebnis der Produktion, ob die einzelnen Arbeiter mit der nötigen 
Sorgfalt gearbeitet haben oder nicht. Beim Getreidesäen mit der Hand 
z.B. sieht man Fehler in der Regel erst nach dem Auflaufen der Saat, 
beim Ausstreuen von Chilesalpeter erst nach Eintreten der Wirkung 
und bei Verwendung der übrigen Runstdüngemittel meist über 
haupt nicht. 
Ganz besonders gilt das eben Gesagte von den Arbeiten, welche 
die Wartung des Viehs erfordert. Dabei kommt es aber gerade hier 
bei der viehpflege in ganz besonderem Maße auf die Sorgfalt der 
Arbeit an. Aereboe führt in seiner vortrefflichen „Landwirtschaft 
lichen Betriebslehre", der auch die vorhergehenden Beispiele ent 
nommen sind, hierüber folgendes aus^h: „Schon einmalige Un 
achtsamkeit bei der Fütterung kann das Gedeihen der Tiere für 
lange Zeit beeinträchtigen, wieviel mehr fortlaufende Gleichgültig 
keit. Ich erinnere nur an das Sauberhalten der Futtertröge, an 
vorsichtiges Tränken der Rälber, Regelmäßigkeit der ganzen Füt 
terung, Gründlichkeit beim Ausmelken der Milchtiere, und zwar 
fortlaufende Gründlichkeit, Sorgfalt beim hüten auf den weiden 
und bei der Behandlung kranker Tiere, an die ständige Bereitschaft 
zu Geburtshilfe bei Tag und Rächt, an das Einspannen junger Zug 
tiere, Bewahren vor zu plötzlichem Anziehen bei allem Zugvieh 
und viele ähnliche Dinge.. . . viehpflege ist eben etwas rein 
Persönliches, eine Sonderleistung, welche ihrem Wesen nach der be- 
34) 3. flufT., S. 515 ff.
	        
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