Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Anhang. 
Dieser Indikator wird durch Säuren blaßgelb, durch Alkali schön rosenrot 
gefärbt. Bei Gegenwart von Ammoniak kann Eosolsäure als Indikator nicht ver 
wendet werden. 
Die Rosolsäure-Lösung dient besonders zur Prüfung auf freie Kohlensäure 
im Wasser. Bei Gegenwart von freier Kohlensäure wird die Flüssigkeit gelblich; 
ist letztere jedoch nicht, sondern sind nur doppeltkohlensaure Salze vorhanden, 
so bleibt die Flüssigkeit rot. Man wendet auf etwa 50 ccm Wasser 1 / 2 ccm der 
Eosolsäure-Lösung an. 
7. Uranlösung. 500 g chemisch reines, essigsaures oder salpetersaures Uran 1 ) 
werden in 18—14 1 Wasser aufgelöst und mit 100 ccm Salpetersäure von 1,2 spez. 
Gewicht versetzt. Der Wert dieser Lösung w'ird gegen eine Lösung von saurem 
phosphorsaurera Kalk festgestellt, deren Gehalt an P,0 5 gewichtsanalytisch be 
stimmt ist. 
Der Titer dieser Lösungen wird entweder mittels einer eisen- und tonerde- 
freien Superphosphatlösung von bekanntem Gehalt, z. B. von 16 °/ 0 löslicher Phos 
phorsäure oder einer Lösung von Tricalciumphosphat (7,5 g) mit einer entsprechenden 
Menge Schwefelsäure festgestellt. Die Phosphorsäurelösung soll genau 0,1 g P 2 0 5 
in 50 ccm oder 2 g P 2 0 5 in 1 1 enthalten; hat ein eisen- und tonerdefreies Super- 
phösphat genau 16 °/ 0 lösliche Phosphorsäure, so sind für 1 1 nach der Gleichung 
x : 2,0 = 100 ; 16, x = 12,5 g Superphosphat für 1 l abzuwägen. Stellt man das 
Superphosphat selbst aus Tricalciumphosphat her, so bestimmt man darin zuerst 
die Phosphorsäure und schließt hiernach dasselbe mit Schwefelsäure von etwa 1,53 
spezifischem Gewicht auf, indem man auf 1 g P 2 0 5 = 1,127 g SO ä oder auf 1 g 
Ca 3 (P0 4 ) 2 = 0,516 g SO,j rechnet; enthält das Tricalciumphosphat vielleicht geringe 
Mengen kohlensaurcs Calcium, so setzt man auf 1 g desselben 0,8 g S0 3 mehr zu. 
Da Schwefelsäure von 1,530 spezifischem Gewicht (= 50° Be.) bei 15 0 = 51,1 °/ 0 S0 3 
enthält, so ist in 2 g derselben annähernd 1 g S0 3 enthalten. 
Die Phosphorsäurebestimmungen werden stets nach dem Molybdän verfahren 
(S. 150) ausgeführt, 
Hat man auf solche Weise eine Superphosphatlösung von genau 0,1 g P 2 0 5 
für 50 ccm dargestellt, so würde man hierzu genau 20 ccm Uranlösung gebrauchen, 
welche für 1 ccm — 0,005 g P 2 0 5 anzeigt. 
Gebraucht man von der in obiger Weise dargestellten Uranlösung z. B. 18,2 ccm 
zu den 50 ccm Superphosphatlösung mit 0,1 g P 2 0 5 , so ist die Lösung für 1 1 nach 
der Gleichung: 
x ; 1000 = 20,0 : 18,2, 
x = 1099, zu verdünnen, d. h. 1 1 der Uranlösung muß auf 1099 ccm verdünnt 
werden. Mit der so verdünnten Lösung macht man genau nach S. 149 einen 
weiteren Titrationsversuch, indem man wie vorhin zu 50 ccm Phosphorsäurelösung 
10 ccm Ammoniumacetatlösung setzt und erst 19,8 ccm Uranlösung in der Kälte 
zufließen läßt, dann bis nahe zum Kochen erwärmt und, falls mit Ferrooyankalium 
keine Reaktion eintritt, weitere 0,2 ccm Uranlösung zusetzt. Gebraucht man dann 
in einer zweiten, vorher erwärmten Probe genau 20 ccm Uranlösung zu 0,1 g P 2 0 5 , 
so ist die Uranlösung richtig eingestellt; tritt aber die Reaktion schon bei 19,8 com 
ein, so muß weiter nach der Gleichung: 
x : 1000 = 20,0 : 19,8 
1 1 dieser Lösung auf 1010 ccm verdünnt und nochmals gegen die Phosphorsäure- 
lösung geprüft werden. 
9 Nach den Vereinbarungen des Vereins deutscher Düngerfabrikanten. Berlin 1903.
	        
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