Full text : Großhandel und Industrie optisch-photographischer Bedarfsartikel

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auf  die  die  Einteilung  des  Zolltarifschemas  nicht  mehr  paßt.  Deshalb ­
  ist  schon  in  den  Umfragen  der  Handelskammern  sowohl  als  auch  in
denen  der  einzelnen  Interessenvertretungen  in  erster  Linie  die  Frage
aufgeworfen  worden,  wie  die  Neuordnung  der  einzelnen  Positionen
erfolgen  müsse,  um  den  Bedürfnissen  der  Industrie  Rechnung  zu
tragen.  Dabei  kann  als  allgemeiner  Wunsch  unserer  Industrie  zunächst ­
  hervorgehoben  werden,  daß  es  zweckmäßig,  ja  notwendig  erscheint, ­
  die  gesamten  Erzeugnisse  unserer  hochentwickelten  Industrie
in  besonderen  entsprechend  unterklassifizierten  eigenen  Zollpositionen
aufzunehmen.  Denn  nur  wenn  dies  geschieht,  ist  es  möglich,  der  in
allen  Fällen  gänzlich  ungerechtfertigten  Zolltarifierung  nach  dem
Material,  aus'  dem  die  Fabrikate  hergestellt  sind,  entgegenzutreten.
Eine  in  dieser  Hinsicht  gründliche  Umgestaltung  des  deutschen  Zolltarifschemas ­
  ist  aber  auch  notwendige  Vorbedingung  für  Handelsvertragsverhandlungen. ­

Was  zunächst  photographische  Objektive  und  Apparate  betrifft,
so  werden  diese  im  jetzigen  statistischen  Warenverzeichnis  zum  Zolltarif ­
  unter  Position  757  ck  wie  folgt  aufgeführt:  „Photographische
Linsen,  geschliffen  und  gefaßt,  auch  gefärbt,  photographische  Objektive,
photographische  Apparate  (Kameras  usw.),  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere  Nummern  fallen".  Dabei  haben  sich
insofern  Mißstände  ergeben,  als  die  nicht  genügende  Spezifizierung
den  Zollbeamten,  die  nicht  über  die  erforderliche  Warenkenntnis  verfügten, ­
  Veranlassung  gab,  falsche  Tarife  in  Anwendung  zu  bringen.
Es  müßten  hier  zweckmäßig  für  photographische  Apparate  folgende
Positionen  unterschieden  werden:
1.  Photographische  Apparate  ohne  Objektiv.
2.  Photographische  Apparate  mit  Objektiv.
3.  Photographische  Zubehörteile  als  Kassetten,  Stative,  Teile
eines  Apparates,  Stereoskope  und  sonstige  Artikel  aus  Metall  oder
poliertem  Holz,  welche  zur  Ausübung  der  Photographie  dienen.
4.  Photographische  Zubehörteile  als  Kopierrahmen,  Trockenständer, ­
  Stative,  zusammenlegbare  Tische-  und  sonstige  Artikel  für
photographische  Zwecke  aus  unpoliertem  Holze  (rohe  Holzwaren)  von
minderem  Wert.
5.  Photographische  Objektive  mit  oder  ohne  Fassung.
6.  Projektionsapparate,  kinematographische  Aufnahme-  und.Vorführungsapparate, ­
  ohne  Objektiv  und  Zubehörteile  oder  Teile  oer
Apparate  selbst.
Durch  eine  solche  Einteilung  würde  eine  gerechtere  Verteilung
der  Objektive  und  Apparate  stattfinden.
            
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