Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

9

X.  DAS  FRANZÖSISCHE  GELDWESEN  VON  1726  BIS  1788.

verschiedene  Begültigung  der  einfachen  Louis,  nämlich  im
Januar 1 )  von  20,  im  Mai *  2 )  von  24  livres.  Diese  letzte  Geltung
behielten  sie  dann  dauernd.  Yom  Mai  ab  galten  die  halben
und  doppelten  Louis  12  und  48  livres.  Aus  dem  marc  d’or,
nach  dem  heutigen  Gewicht  aus  etwas  über  244  Gramm  bestehend, ­
  wurden  30  einfache  Louis  ausgebracht,  falls  das  Gold
22  Karat,  d.  h.  916 > 66 /iooo  fein  war.
Die  Hauptsilbermünze  war  der  6cu;  es  gab  außerdem
1 h,  1 ls,  1  /io  und  1 /ao  6cu.  In  Deutschland  nannte  man  den
heu  Laubthaler.  Die  Geltung  war  auch  auf  den  Silbermünzen
nicht  angegeben.  Sie  wurde  für  den  ecu  im  Mai  1726  von
5  auf  6  livres  erhöht;  seiner  Geltung  nach  blieb  er  auch  im
Mai  1726  1 U  des  Louis. 3 )  Die  kleineren  Stücke  galten  von
da  ab  3  livres,  24,  12  und  6  sous.
Aus  dem  marc  d’argent  wurden  8 3 /io  ecus  ausgebracht,
falls  das  Silber  916>66 /iooo  oder,  wie  man  sich  damals  für
das  Silber  ausdrückte,  11  deniers 4  *  6 )  fein  war.  Für  die  kleineren
Silbermünzen  war  das  Gewicht  proportional  zu  ihrer  Begültigung ­
  geregelt.
Die  Billonmünzen  enthielten  hauptsächlich  Kupfer  (9 1  /s
deniers)  und  nur  2Vs  deniers  Silber,  d.  h.  sie  waren  von  der
Feinheit  208 > 44 liooo.  Während  es  ursprünglich  auch  Stücke
von  3 /4,  1,  P/i  und  2Vs  sous ä )  gab,  kamen  in  der  zweiten
Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  im  Verkehr  nur  noch  Billonmünzen ­
  mit  der  Begültigung  von  2  und  IV2  sous  vor.  Aus
einer  Mark  des  Münzguts  wurden  112  2-sous-Stücke  geprägt.
*)  &lit  du  mois  de  janvier  1726.
2 )  Arret  du  conseil  vom  26.  Mai  1726.
3 )  Es  wurde  also  die  Proportion  von  Gold  und  Silber  nicht
geändert.
4 )  Das  Wort  denier  bedeutete  dreierlei:
a)  entweder  Gewichtseinheit  gleich  dem  192.  Teil  eines  marc;
b)  oder  Münzeinheit  gleich  '/is  eines  sou;
c)  oder,  wie  hier,  Feinheit  des  Silbers;  feinstes  Silber  war  von
12  deniers  Feinheit.
6 )  Arret  du  conseil  vom  8.  Juni  1726,  28.  November  1729,  1.  August ­
  1738;  6dit  du  mois  d’oetobre  1738.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.