Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

4  I.  DAS  FRANZÖSISCHE  GELDWESEN  TON  1726  BIS  1788.

Dazu  trug  aber  auch  jedes  Steigen  des  Preises  auf  dem
Markte  bei.  Denn  der  Staat  mußte,  falls  ein  Edelmetall  im
Preise  stieg  und  sich  dauernd  auf  der  Höhe  hielt,  den  Abnahmepreis ­
  erhöhen,  wenn  er  überhaupt  Münzen  prägen  wollte.
Um  trotz  des  erhöhten  Metallpreises  zu  seinem  früheren  Münzgewinn ­
  zu  kommen,  verringerte  er  dann  den  Edelmetallgehalt
seiner  Münzen.
Allmählich  lernten  die  leitenden  Finanzmänner  in  Frankreich ­
  einsehen,  daß  eine  gleichbleibende  Ausprägenorm  der
Münzen  (hylogenische  Norm)  im  allgemeinen  Interesse  liege.
Sie  hielten  daher  von  1726  ab  an  der  einmal  aufgestellten
Norm  fest.  Stieg  nun  ein  Edelmetall  im  Preise,  und  blieb
dieser  dann  fest,  so  hatte  dies  mittelbar  die  Folge,  daß  das
droit  de  seigneuriage  geringer  wurde,  denn  der  Staat  sah  sich
veranlaßt,  bei  gleichbleibender  Ausprägenorm  den  Abnahmepreis ­
  der  Edelmetalle  zu  erhöhen.
Die  Entwickelung  des  Abnahmepreises  beim  Silber  gestaltete ­
  sich  seit  1726  folgendermaßen:
Während  der  Staat  aus  jedem  marc  d’argent  seit  1726
49  livres  16  sous  prägte,  bezahlte  er  für  das  gleiche  Quantum
Silber  von  der  Feinheit  des  Münzguts 1 )
1726  46  livres  7  sous  3  deniers
1727  47  „  2  „  8  „
1755  47  „  18  „4  „  ,  von
1771  ab  48  „  9  „  —  „  *)
Der  Schlagsatz  —  droit  de  brassage  und  droit  de  seigneuriage ­
  zusammen  —  sank  entsprechend  von  7 *  *  3  4 /n°/o  im  Jahre
1726  auf  1 1  's  °/o  im  Jahre  1785.
Beim  Holde  ist  die  Entwickelung  völlig  analog.  Der  Staat
prägte  aus  dem  marc  d’or  720  livres,  von  1785  ab  768  livres.
Er  zahlte  für  den  marc  d’or  von  der  Feinheit  des  Münzguts 3 )

‘)  Mit  Berücksichtigung  des  Remediums  von  3  grains  war  es  von
10  deniers  21  grains  (1  denier  war  gleich  24  grains).

s )  Arret  du  conseil  vom  15.  Sept.  1771.

3 )  Mit  Berücksichtigung  des  Remediums  von  10 /s»  Karat  war  es

von  21  ss / 32  Karat.
            
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