Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

§  I.  DAS  MÜNZSYSTEM  AUF  GRUND  DER  MÜNZPATENTE  VON  1726.  11

gleiche  Feinheit  und  Geltung  haben  wie  die  alten, 1 )  die  für
den  1.  Januar  1787  außer  Kurs  gesetzt  wurden.
Die  Umpräguug  vollzog  sich  in  11  Münzstätten 1 )  und
zwar  in  Paris,  Lyon,  Rouen,  Metz,  Bordeaux,  Nantes,  Lilles,
Limoges,  Montpellier,  LaRochelle  und  Straßburg  verhältnismäßig
rasch,  weil  der  Staat  die  Einlieferer  von  Gold  an  dem  entstehenden ­
  Münzgewinn  tcilnehmen  ließ.  Immerhin  waren  bedeutende ­
  Hindernisse  zu  überwinden.
Schwierigkeiten  wurden  insbesondere  dadurch  verursacht,
daß  der  Staat  keine  großen  Goldreserven  hatte  und  deshalb
nicht  unmittelbar  alle  Einlieferer  von  alten  Louis  in  neuen
Louis  auszahlen  konnte.  Einem  großen  Teile  der  Einlieferer
wurden  daher  erst  nach  einem  Monat  zahlbare,  aber  in  dieser
Zeit  zu  V.«t°/o  verzinsliche  Inhaberscheine  ausgehändigt.
Auch  die  vorhandenen  privilegierten  Wechslerstellen
genügten  nicht;  es  mußten  283  neue  Offices  de  changeurs
gegründet  werden.  Anderen  Personen  wurde  erneut  das  gewerbsmäßige ­
  Wechseln  bei  hoher  Strafe  verboten 2 ).  Dadurch
suchte  man  jede  Agiotage  zu  verhindern.
Der  UmsichtCalounes  war  es  zu  verdanken,  daß  am  1.  Januar
1787  die  Umprägung  vollendet  war. 3 )  Nur  für  einige  Nachzügler ­
  sollte  der  vorzugsweise  Abnahmepreis  der  alten  Louis
bestehen  bleiben;  auch  dieser  wurde  abgeschafft  durch  arret
du  conseil  vom  7.  Dezember  1788  und  gleichzeitig  angeordnet, ­
  daß  nunmehr  alle  Münzstätten  neue  Louis  prägen
dürften  und  die  alten  Louis  den  Annahmezwang  verlieren
sollten,  vermutlüch  auch  gegenüber  dem  Staate.  „Ils  cesseront
d’avoir  cours.“
Die  Umprägung  hatte  auf  das  Geldwesen  der  Grenzprovinzen ­
  Frankreichs  eine  Wirkung,  die  erkennen  läßt,  welchen
Gefahren  man  sich  dadurch  in  Frankreich  ausgesetzt  hatte.

')  Lettres  patenies  vom  11.  Dezember  1785  und  18.  Januar  1786.
*)  Arrets  de  la  cour  des  monnaies  vom  8.  Februar  1786.
8 )  Declaration  du  Roy  vom  13.  Dez.  1786.
            
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