fullscreen : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

II.  Abschnitt.

DAS  FRANZÖSISCHE  GELDWESEN  DER
GROSSEN  REVOLUTION  BIS  ZUM  ENDE  DER
PAPIERGELD  WÄHRUNG  (VON  1789  BIS  1796);
DIE  PAPIERGELDWÄHRUNG.
1.  Kapitel.
DIE  BANKNOTENWÄHRUNG  BIS  APRIL  1790.
In  den  achtziger  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  verschlechterte ­
  sich  die  Finanzlage  Frankreichs,  insbesondere  durch  die
Finanzpolitik  von  Calonne  und  nach  diesem  von  Lomcnie  de
Brienne,  beständig.  Im  August  1788  waren  die  Staatskassen
sozusagen  leer.  Da  ergingen  auf  Anregung  von  Brienne  zwei
arrets  du  conseil  vom  16.  und  18.  August  1788,  welche  die
Papiergeldwährung  herbeiführten.
Das  arret  vom  16.  August  gab  für  die  apozentrischen
Zahlungen  im  wesentlichen  folgende  Bestimmungen.  Es  sollten
bezahlt  werden:
1.  In  5°/oigeu  Schatzscheinen  (billets  du  Tresor  royal):
alle  Geschenke,  Gnadenbezeugungen  und  Gratifikationen;
2.  Zu  2 Is  in  5°/oigen  Schatzscheinen  und  zu  3 /s  in  Hartgeld ­
  :  die  Ausgaben  der  Ministerien  mit  Ausnahme  des  Truppensoldes, ­
  die  ewigen  wie  die  lebenslänglichen  Renten  über  12001ivres,
die  Löhne  und  Besoldungen  über  3000  livres;
3.  Zu  3 /s  in  5°/oigen  Schatzscheinen  und  zu  5 /s  in  Hartgeld ­
  die  Rentenzahlungen  von  500  bis  1200  livres,  die  Löhne
und  Besoldungen  von  1200  bis  3000  livres,  die  Zinsen  der
Kautionen  und  der  sogenannten  fonds  d’avances;
4.  Zur  Hälfte  in  Schatzscheinen  und  zur  Hälfte  in  Hartgeld
einzelne  Zulagen  von  gewissen  staatlichen  Stellen;
Illig.Das  Geldwesen  Frankreichs.
            
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