Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2.  DIE  STAATSNOTENWKHRUNG  BIS  HERBST  1796.

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war  es  ausgeschlossen,  daß  sie  bei  Zahlungen  an  die  minderbemittelte ­
  Bevölkerung  gegeben  oder  von  ihr  gebraucht  würden.
Das  hatte  man  mit  der  Stückelung  auch  beabsichtigt.  Allmählich
war  aber  der  französische  Wechselkurs  stark  gesunken,  und
alle  akzessorischen  Geldarten  —  außer  den  Kupfermünzen  —
wiesen  ein  positives  Agio  auf.  Sie  verschwanden  daher  aus
dem  Zahlungsverkehr.  Soweit  sie  aber  —  und  zwar  zu  einem
großen  Teile  von  Minderbemittelten  —  zu  Zahlungen  geringen
Betrages  verwendet  werden  mußten,  erlitt  der  Zahlende  einen
Verlust.  Auch  der  Staat  blieb  davon  nicht  verschont,  denn  es
war  zulässig,  daß  mehrere  Staatsschuldner  zusammen  traten,  um
auf  diese  Weise  ihre  Schulden  in  Papiergeld  zahlen  zu  können.
Hatte  dagegen  der  Staat  Ausgaben  unter  50  livres,  so  mußte
er  sie  in  einer  mit  positivem  Agio  behafteten  Geldart  machen.
Die  Staatskasse  erlitt  auch  eine  Schädigung  dadurch,  daß  die
Steuereinnehmer  vielfach  das  von  ihnen  eingenommene  Hartgeld ­
  unerlaubterweise  gegen  Assignaten  umtauschten  und  so
zu  eigenem  Vorteil  Agiotage  trieben.
Es  trat  im  Zahlungsverkehr  durch  das  völlige  Verschwinden
von  Zahlungsmitteln  unter  50  livres  geradezu  eine  Kalamität
ein.  Erst  nach  längerem  Zögern  —  ja  fast  widerwillig  —  entschloß
sich  die  Nationalversammlung  am  6.  Mai  1791  zur  Schaffung
von  5  livres-Assignaten  bis  zum  Betrag  von  100  Millionen.
Eine  Vermehrung  der  Staatsnoten  war  aber  nicht  beabsichtigt;
es  sollten  die  5  livres-Assignaten  an  die  Stelle  der  auf  1000
und  2000,*  *)  später  auch  an  die  Stelle  der  auf  50  bis  300  livres
lautenden  treten. 2 )  Der  Umtausch  gegen  die  höher  lautenden
Assignaten  sollte  zum  Teil  an  besonderen  ümtauschkassen  der
Trcsorcrie  stattfinden,  an  denen  Arbeitgeber  mit  zahlreichen
Arbeitern  bevorzugt  werden  sollten 3 ).  Dieser  einmalige  Umtausch
war  lediglich  ein  Umtausch  von  valutarischem  Gelde  in  anders
gestückeltes  valutarisches  Geld.

*)  Dekret  vom  9.  Juli  1791.
*)  Dekrete  vom  19.,  20.  und  21.  Dezember  1791.
s )  Dekret  vom  20.  September  1791.
            
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