Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2.  DIE  STÄATSNOTENWXHRUN&  BIS  HERBST  1796.

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von  25,  10  livres, 1 )  von  50,  25  und  10  sous 2 )  geschaffen.
Die  auf  sous  lautenden  Assignaten  sollten  nur  im  Wege  des
Umtauschs  gegen  höhere  Werte  emittiert  werden. 3 )  Die  Stückelungen ­
  unter  5  livres  waren  notwendig  geworden,  weil  alle
Münzen  ein  positives  Agio  aufwiesen  und  aus  dem  Zahlungsverkehrschwanden. ­
  Die  Assignatencoupons  von  3  livres,  4  livres
10  sous  und  15  livres  hatten  eine  Zeit  lang  die  Stelle  von
kleinen  Stückelungen  eingenommen.  Sie  sollten  aber,  weil  sie
zu  leicht  nachgemacht  werden  konnten,  eingelöst  werden  und
bis  zum  1.  Mai  1792  auch  den  epizentrischen  Annahmezwang
verlieren. 4 )  Den  anepizentrischen  hatten  sie  nie  gehabt.
Trotz  energischer  Arbeit  gelang  es  nicht,  die  kleineren
Assignatenstückelungen  rasch  genug  herzustellen.  Es  wären
daher  zahlreiche  Schwierigkeiten  im  Geldumlauf  entstanden,
wenn  der  Verkehr  sich  nicht  schon  selber  zu  helfen  gewußt  hätte.
Bankhäuser,  öffentlich-rechtliche  Korporationen,  namentlich
Gemeinden,  gaben  auf  kleine  Summen  lautende,  in  Assignaten
einlösbare  Papierscheine  aus.  Man  nannte  sie  billets  de  confiance,
de  secours  patriotique  oder  ähnlich.  —  Einige  Private  hatten,
sogar  metallische  pieces  oder  medailles  de  confiance  hergestellt,
die  naturgemäß  jedes  Annahmezwangs  entbehrten.
Daran  stieß  man  sich  bald,  denn  dies  widersprach  ja  dem
staatlichen  Münzregal. 5 )  Dekrete  vom  27.  August  und  3.  September
1792  verboten  die  weitere  Fabrikation  solcher  medailles  unter
Androhung  einer  Kerkerstrafe  von  15  Jahren  und  der  Konfiskation ­
  der  Münzen.  Die  hergestellten  Münzen  mußten  vom
Emittenten  innerhalb  eines  Monats  von  der  Verkündigung  des
Dekrets  ab  in  Assignaten  eingelöst  werden.  An  den  weit  verbreiteten ­
  billets  de  confiance  dagegen  stieß  sich  fast  niemand,

*)  Dekret  vom  17.  Dezember  1791.
2 )  Dekret  vom  16.  und  23.  Dezember  1791.
3 )  Dekret  vom  4.  Januar  1792.
4 )  Dekret  vom  30.  Januar  1792;  die  letzte  Bestimmung  wurde  nicht
durchgeführt;  s.  Dekret  vom  6.  Januar  1794.
5 )  cf.  Dekret  vom  27.  August  1792,
            
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