Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II.  DIE  PAPIERGELDWÄHEUNG.

gibt 1 )  auf  Grund  der  amtlichen  registres  de  la  Trösorerie
nationale  die  gleichen  Zahlen  an.  Mit  der  letzten  Zahl  scheint
sich  Courtois  nach  den  Angaben  von  Ramel  geirrt  zu  haben.
Nach  diesem  betrug  die  Summe  aller  überhaupt  ausgegebene»
Assignaten  ohne  Abzug  der  verbrannten  45 1 /2  Milliarden.
Den  Zahlen  der  registres  ist  mit  Vorsicht  zu  begegnen.  Ramel
selbst  bemerkt  dazu,  er  glaube  nicht,  daß  die  Summe  der
tatsächlich  im  Verkehr  umlaufenden  Assignaten  30  Milliarde»
livres  überschritten  habe.
Von  Wichtigkeit  für  uns  ist  nicht  die  hohe  Umlaufsumme
  an  sich,  sondern  die  Tatsache,  dass  der  Staat  völlig  die
Herrschaft  über  sein  Geldwesen  verlor.  Anfangs  suchte  er
sich  gegen  die  vernunftwidrige  Vermehrung  zu  wehren.  Immer
mehr  aber  ließ  er  den  Dingen  ihren  Lauf  und  gab  sich
schließlich  überhaupt  keine  ernste  Rechenschaft  mehr  über  die
Art  der  Verwaltung  seines  Geldwesens  (lytrischeu  Verwaltung)
Das  Äußere  der  Staatsnoten  beschrieben  zahlreiche
Dekrete  sehr  ausführlich.  Von  Bedeutung  werden  aber  der
Text  und  die  auf  den  Scheinen  angebrachten  Zeichen  erst
dann,  wenn  juristische  Konsequenzen  sich  daran  knüpfen-Solche
  fehlten  nun  meistens.  Die  Dekrete  vom  7.  Juni  und
28.  September  1793,  die  eine  Massenfabrikation  von  Assignaten
anordneten,  um  die  bestehenden,  ihrem  Äußeren  nach  sehr
verschiedenen  Sorten  durch  Umtausch  einheitlich  zu  gestalte»
und  so  die  zahlreichen,  trotz  der  strengsten  Verbote  vorhandene»
Fälschungen  zu  bekämpfen,  kamen  nicht  zur  Ausführung.  Di 0
dadurch  entstehenden  Kosten  hätten  zu  dem  beabsichtigte»
Zweck  außer  Verhältnis  gestanden.  Die  Herstellung  hätte
auch  nicht  genügend  beschleunigt  werden  können.
Wichtig  wurde  das  Äußere  der  Staatsnoten,  als  der
Konvent  die  sogenannte  Demonetisierung  der  königliche»
Assignaten  beschloß,  d.  h.  der  vor  dem  10.  August  1792
geschaffenen,  auf  denen  das  Bild  Ludwigs  des  XVI.  angebracht  l  2
l )  Des  finances  de  la  Republique  Franqaise  en  Tan  IX.  Tat®'
2  zu  S.  27.
            
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