Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II,  DIE  PAPIEE6BLDWXHRUNG.

Die  Goldmünze  sollte  franc-d’or,  die  Silbermünze  republicain
heißen.  Es  sollte  Silbermünzen  von  1  und  5  republicains  geben.
Gewicht  und  Feingehalt  der  Münzen  sollte  von  jetzt  ab  nach
dem  Dezimalsystem  bestimmt  werden.  Die  Gold-  und  Silberraünzen
  sollten  die  Feinheit  90011000  haben;  Remedien  für
Gewicht  und  Feinheit  nach  oben  und  unten  waren  zügelassen.
Gold-  und  Silbergeld  sollte  bar  sein,  der  Schlagschatz
wurde  reduziert;  bei  der  Einlieferung  alter  französischer  Münzen
fiel  er  weg.
Viel  Unkenntnis  verriet  Artikel  3  des  Titels  1;  er  lautete:
„I/unitö  principale,  soit  d’argent,  soit  d’or,  sera  la  centieme
partie  du  grave“.
Grave  war  eine  Gewichtseinheit,  entsprechend  dem  Gewicht ­
  eines  Kubikdezimeters  Wasser,  die  ungefähr  unserem
Kilogramm  gleichkam.  Die  Geldeinheit  der  neuen  Münzen  sollte
also  der  hundertste  Teil  einer  Gewichtseinheit  sein.
Das  Dekret  drückte  sich  aus,  als  ob  noch  Autometallismus
herrschte;  außerdem  sollte  es  nach  ihm  nicht  nur  eine,  sondern
zwei  Geldeinheiten  geben,  eine  für  das  Gold,  die  andere  für
das  Silber.  Es  wäre  auf  dasselbe  hinausgekommen,  wenn  das
Dekret  gesagt  hätte:  „Dix  grammes  d’argent  et  dix  grammes
d’or  constituent  les  unites  monetaires“.
Es  bedarf  keiner  Hervorhebung,  daß  die  Urheber  des
Dekrets  sich  nur  ungeschickt  ausdrückten,  aber  keineswegs  die
pensatorische  Zahlung  eiuführen  wollten.  Münzen  nach  Maßgabe
des  Dekrets  wurden  überhaupt  nicht  in  den  Verkehr  gesetzt. 1 )
Am  15.  August  1795  ergingen  zwei  weitere  Dekrete  über
die  Münzen,  die  in  ihrer  Gesamtheit  wichtiger  wurden  als  das
Dekret  von  1793.
Die  Bestimmungen  des  ersten  der  beiden  Dekrete  über
die  Goldmünzen  waren  zum  Teil  identisch  mit  den  früheren.
Die  Goldmünzen  sollten  900)1000  fein  sein,  10  Gramm  wiegen;
für  Feinheit  und  Gewicht  waren  Remedien  zugelassen.
l )  Berry,  Etudes  et  recherches  historiques  sur  le  monnaies  de
France,  S.  640.
            
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