Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

68 
IX. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. 
Es hätte auch eine auswärtige Bank mit dieser Aufgabe 
betraut werden können. 
Diese Einlösungen der caisse d’escompte fielen in der 
Hauptsache in das Jahr 1789 und in die erste Hälfte des 
Jahres 1790; in der zweiten Hälfte machten die scheinbaren 
Banknoten den förmlichen Staatsnoten Platz. Zu deren Ein 
lösung fühlte sich die caisse d’escompte nicht mehr verpflichtet. 
Die Nationalversammlung merkte den sinkenden Wechsel 
kurs auch während der „reinen“ Assignatenwährung, ebenso 
zu ihrem Schrecken das positive Agio des Goldes und Silbers. 
Sie glaubte, daran sei die mangelnde Deckung der Assig 
naten schuld. 
Ihr Gedankengang war folgender, wie er uns in zahl 
reichen Gesetzen und Gesetzesbegründungen entgegentritt. Sie 
glaubte mit den Assignaten Staatsnoten von ganz besonderer 
Qualität zu schaffen. Sie sollten nämlich auf die große Masse 
der konfiszierten Nationalgüter „hypotheziert“ sein. „Des 
assignats emporteront avec eux hypotheque, privilege et 
dOlegation spöciale, tant sur le revenu que sur le prix desdits 
biens“.') 
Ihnen sollte also der Ertrag und Verkaufspreis der 
Nationalgüter haften. 
Die Hypothezierung dachten sich die Nationalversamm 
lungen wie folgt: 
Ging auf Grund von Verkäufen der Nationalgüter 2 ) Hart 
geld ein oder warfen diese sonst Erträge in Hartgeld ab, so 
sollten diese Einkünfte zur Einlösung von Staatsnoten ver 
wendet werden. Sobald eine Million in Silbergeld bei-ammen 
wäre, sollten Assignaten zum Zweck der Einlösung ausgelost 
werden. Diese Vorschrift, die eine Einlösung des valutarischen 
Geldes in akzessorisches verlangte, wurde nie praktisch. 
Eür die Fälle, daß die erwähnten Zahlungen auf National 
güter in Assignaten gemacht würden, sollte die Hypothezierung 
*) Dekret vom 16. und 17. April 1790. 
s ) Sie wurden meistens durch Vermittlung der Gemeinden versteigert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.