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Der Gesamtertrag aus dem Walfischfang dieses Jahres belief sich
auf 3,784 Millionen Gulden.
In welcher Weise in diesen nördlicheren Gegenden vorgegangen
worden ist, zeigt am besten die Ausbeute des Jahres 1754: Der Fang
beläuft sich noch auf 753 Walfische gegen fast 2000 im Jahre 1697 x ).
Indessen dehnte man die Fahrten von Grönland aus nach Osten und
Westen in der Richtung gen Spitzbergen und in die Hudsonstraße aus,
so daß z. B. 1788 sich 222 britische Segel auf den nordischen Jagdgründen
befanden 2 ). Von Hamburg aus wurden die Schiffe um diese
Zeit gemeinsam für Robben- und Walfischfang ausgerüstet, aber um
die Wende des 18. Jahrhunderts war die Davisstraße verödetest und
die Fischerei ging immer stärker zurück. An Transidereien, deren erste
in Hamburg 1649 Z errichtet worden war, bestanden in Hamburg um
die Wende des 18. Jahrhunderts drei an der Zahl 5 ).
Abermals den Beginn einer neuen Epoche bezeichnet die Entdeckung
neuer Jagdgegenden: Es sind die Regionen des südlichen Polarmeeres H.
In dem Maße nämlich, als der Ertrag in den nordischen Gewässern
abnahm, sandten die Nordamerikaner Schiffe nach der Südsee, der
Südseetran kam in immer größeren Mengen auf den Markt, und die
Folge war natürlich eine immer stärkere Beteiligung auch der anderen
Nationen an dieser Jagd. Deshalb sehen wir hier das gleiche Bild
sich wiederholen, wie es sich vor 200 Jahren im Norden abgespielt
hatte: die auch während der Brutzeit stark verfolgten Tiere begannen
von der brasilianischen Küste und von Neuseeland an die japanische
Küste und an die Nordwestküste von Amerika abzuwandern, die Fahrt
eines Walers, welche bisher zwei Jahre gedauert hatte, beanspruchte
nunmehr die doppelte Zeit, der Fang ging auch hier zurück, bis ein
neues Aufzucken im Angebot durch das Bekanntwerden der Behringsstraße
in bezug auf ihren Reichtum an jagdbaren Tieren erfolgte.
Aber auch hier vollzog sich das gleiche Bild der Verwüstung, bis
1867 von Rußland die Abtretung der Halbinsel Alaska nebst der
Aleutengruppe und den Pribylow-Jnseln an die V.St.A. gegen Geldentschädigung
erfolgte. Seit jener Zeit sind die Jagdverhältnisse in
jenen Gegenden gesetzlich geregelt 7 ). Den Rückgang auch dieser Gegenden
in bezug auf ihren Gehalt an jagdbaren Tieren zeigt folgende Tabelle:
st Krünitz 1844, S. 491. st Scherzer 1885, S. 449.
st Hamburg 1805, S. 96. st Hamburg 1805, S. 98.
st Hamburg 1805, S. 141.
st vgl. A. London 1851, S. 460ff.; Scherzer 1885, S. 453; Gülich 1830,
Bd. IV, S. 695 und Bd. V, S. 274, 505.
st Scherzer 1885, S. 449.