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meister zu Straßburg noch alle ihre knechte, die sy nur oder hernach
habend oder gewinnet, ze machen in deheinen weg ungeverlich". Die
Meister ihrerseits gestanden für den Fall von Streitigkeiten den Gesellen
zu, ans dreierlei Wegen Recht zu nehmen, nämlich entweder vor dem
Gerichte in des Burggrafen Hof oder vor Meister und Rat oder vor
dem Gerichte des Handwerks der Gerbers.
Im Jahre 1415 besteht eine Bruderschaft der Knechte von 9 Handwerken,
darunter auch die Weißgerber, in Freiburg im Breisgau, und
die Meister erkennen 1415 an, „daß diese Ordnung, Gesetze, Gemache
und Neuerungen des älteren Briefes, so die obengenannten, unsere
Handwerksknechte, jetzt getan haben, unser aller Gunst, Wissen und Willen
gewesen ist, damit sie desto baß bei uns bleiben mögen. Darum geloben
wir auch, diese Ordnung mit ihnen zu halten treulich und sie dabei zu
handhaben". Diese Verbindung trug Zwangscharakter 8 ).
Die Bewegungen am Rheine kamen aber nicht zur Ruhe, und
1470 ging die Assoziationsbewegung von neuem, diesmal von Colmar
aus 8 ), es wurde eine Bruderschaft der Rot- und Weißgerber gebildet,
welcher jeder fremde zuwandernde Geselle, der heimisch um Lohn dienen
wollte, zuzutreten hatte * 4 ).
Die Straßburger Gerbergesellen schlossen sich ihnen an, und die
Urkunde dieser Brüderschaft aus dem Jahre 1477 setzt folgende Punkte
fest: Sie verlangt erstens ein brüderliches Begräbnis und eine Kerze
für das Augustinerkloster so wie ein Geschenk von vier Straßburger
Pfennigen für all die Gesellen, welche zum ersten Male oder nur vorübergehend
in die Bruderschaft eintraten, für die Büchse, deren Inhalt
an das Kloster zu unseren lieben Frauen abgeliefert wurde. Weiter
war verordnet, daß jeder Geselle bei der Messe zu sein habe, bevor
vom Pfarrer das Evangelium gesungen werde, und hierbei habe jeder
einen Pfennig als Opfergabe zu spenden. Unterließ dies jemand, so
mußte er ein „Fierling wachs an unserer lieben frouwen kerzen" geben 5 ),
Jeder Gerbergeselle, gleichgültig, ob Loh- oder Weißgerber, welcher der
Bruderschaft angehörte, konnte darum nachsuchen, auf ein gutes Pfand
von der Vereinigung einen Gulden geliehen zu erhalten, was ihm
keinesfalls abgeschlagen werden durfte, wenn er die Mittel zu seiner
Verpflegung und zu seinem Unterhalte nicht besaß. Für den Fall, daß
er kein Pfand beschaffen konnte, durfte er acht alte Groschen Vorschuß
verlangen, wogegen er sich verpflichtete, seine Truhe, welche damals
jeder Handwerksgeselle mit sich führte, sowie sein Werkzeug zu vertz
Schanz 1877, S. 40, 185; Deutsche Gerberzeitung 1888, Nr. 44.
2) Stahl 1874, S. 403. 8 ) Deutsche Gerberzeitung 1888, Nr. 44.
4 ) Stahl 1874 S. 410.
°) Schanz 1877, S. 41, 212; Deutsche Gerberzeitung 1888, Nr. 14.