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Für Nürnberg läßt sich nach den Meisterbüchern ebenfalls eine
Tabelle aufstellen, wobei allerdings nicht die Zahl der in einem Jahr
vorhandenen Meister angegeben wird, sondern die Zahl der in jedem
Jahrzehnt oder in jedem Jahre in die Meisterbücher eingeschriebenen
Meister. Aus diesen Zahlen z. B. nach Art der Hamburger Ermittlungen
der Bevölkerungszahlen durch einfache Rechnung die Zahl
der in einem Jahre vorhandenen Meister zu ermitteln, wäre hier
bedeutungslos, weil die Rechenoperation, welche sich zwischen die aus
den Meisterbüchern gewonnenen Zahlen und die aus diesen Zahlen
nach der Formel gefundenen Resultate lediglich wie eine Funktion einschiebt,
nur die absoluten Werte, nicht aber die Zahlenproportionen,
auf welche es hier allein ankommt, ändern würde. Für Nürnberg ergibt
sich folgende Tabelle, wobei je 20 Jahre zur Erreichung größerer
Übersichtlichkeit zusammengefaßt sind*).
Es wurden in die Nürnberger Meisterbücher eingetragen:
Rotgerber
Weißgerber
vor 1383
84
41
1383—1399
30
6
1400—1419
22
3
1420—1439
56
14
1440—1459
47
13
1460 — 1479
65
30
1480—1499
53
48
1500—1519
44
43
1520—1539
56
30
1540—1559
50
32
1560—1571
26
11
Die Zahlen zeigen uns vor allen Dingen, daß die Zahl der Rotgerber
größer ist als die der Weißgerber; dieses Verhältnis ist erklärlich aus
der viel kürzeren Gerbedauer der Weißgerberei, welche zur Folge hat,
daß eine viel kleinere Zahl von Weißgerbermeistern die gleiche Anzahl
von Fellen gerben kann, als eine größere Zahl von Rotgerbern.
Eine Ausnahme macht das Jahr 1440 für Frankfurt; für das Jahr
1530 wurde für Frankfurt die Bestimmung eingeführt, daß auch Lehrjungen
unehrlicher Herkunft im Handwerk aufgenommen werden dürfen;
das bedeutet ein tiefes soziales Sinken des Handwerks, und dieses ist
immer begleitet von einer geringen Zahl von Hilfsarbeitern; es ist
möglich, daß sich die hohen Frankfurter Zahlen von 1440 und 1530
auf diese Weise erklären lassen, was auch durch folgende Tabellen,
welche ja freilich auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, vielleicht
bestätigt wird:
') Nürnberg M. ©., Nr. 233, 234, 236, 236, 239.