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abhängiges Dasein führen können; begünstigt wird dieser Aufsaugungsprozeß
noch durch den sich zwischen den Glacegerber und die Fabrik
häufig einschiebenden Fellhändler, wie auch durch den Wollhändler,
welche beide den in ihre Abhängigkeit geratenen Glacegerber so zu
drücken vermögen, daß der Übergang in die Fabrik oft als eine Befreiung
erscheint.
Wir haben so die Entwicklung der handwerksmäßigen Betriebe
verfolgt, wir haben gesehen, daß sich das heute so einheitlich erscheinende
Gewerbe in drei ökonomisch total verschiedene Handwerke zerlegen läßt,
ein Unterschied, auf welchen keine der Untersuchungen über die Lage
des Handwerks, welche vom Verein für Sozialpolitik angestellt wurden,
hinweist. Wir haben die geschichtliche Entstehung und die ökononiische
Entwicklung dieser Handwerker beobachtet und wenden uns nunmehr zur
Betrachtung der höchsten Formen gewerblicher Betriebssysteme, nämlich
zur Manufaktur und Fabrik.
9. Kapitel.
Die Manufaktur und Fabrik.
8 27. Die Entwicklung der Manufaktur.
Der Rückgang des Handwerks, welchen wir schon seit dem ausgehenden
17. Jahrhundert haben beobachten können *), steht in Zusammenhang
auch mit der Entwicklung eines höheren Betriebssystemes, nämlich
der Manufaktur, die sich erst später weiterhin zur Fabrik entwickelt.
Grundlegend und bahnbrechend war auch für diese Entwicklung der
Staat, und zwar nicht nur durch Umgestaltung der Gewerbeverfassung
und durch Schaffung eines für solche Betriebssysteme geeigneten wirtschaftlichen
Bodens, sondern der Staat hat durch aktivste Anteilnahme
diese Bewegung eingeleitet, indem er selbst auch auf diesem Gebiete
zum Unternehmer geworden ist. Wir haben allerdings in jenen ersten
staatlichen Gerbereien hauptsächlich Lohgerbereien zu erblicken, aber bei
der Universalität der damaligen staatlichen Betätigung hat man sich
auf die vegetabilische Gerbung nicht beschränkt.
Die deutsche Bewegung ist eine Nachahmung französischer Vorbilder,
aber immerhin ist beachtenswert der frühe Zeitpunkt des Auftretens
solcher Bestrebungen. 1664 hat der schon mehrmals genannte
l ) Vgl. S. 270 ff.