Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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streitigkeiten,  deren  Streitobjekte  alle  dennoch  in  den  Ordnungen  säuberlich ­
  geregelt  sind,  in  riesigen  Stößen  von  Akten  niedergelegt  sieht,  so
ist  wohl  die  Vermutung  berechtigt,  daß  alle  Vorschriften  viel  weniger
wie  heute  den  Charakter  der  Rechtsnorm  besitzen.  Wenn  den  Bendern
befohlen  wird,  in  eine  Straße  zusammenzuziehen,  so  beweist  das,  daß
sie  nicht  beisammen  wohnten,  und  unsere  spezielle  Untersuchung  über
die  Jrherstraße  hat  gezeigt,  welche  Vielfältigkeit  des  Gewerbelebens  sich
hinter  dem  scheinbar  so  eindeutigen  Namen  „Jrherstraße"  verbirgt.  Alle
diese  Vorschriften  drücken  den  Willen  der  verwaltenden  Stellen  aus,
aber  sie  lassen  keinen  Schluß  zu  auf  die  tatsächlichen  Verhältnisse.
Einige  neuere  Beispiele  hierfür  seien  noch  angeführt.  1659
heißt  es:  „Auch  in  guten  Zeiten  ist  es  nicht  köstlich,  um  sie  (die  Gerber)  zu
wohnen,  deshalb  man  sie  auch  in  wohl  bestellten  Gemeinden  und  Städten
in  einen  besonderen  Ort  versetzt,  damit  sie  mit  ihrem  Gestank  niemand
beschwerlich  seien  1 )."  1782  sagt  Jacobson:  „Gerberei  ist  ein  Gebäude,
welches  an  einem  fließenden  Wasser  unter  einer  Stadt  gelegt  wird,
und  welches  den  Gerbern  zur  Werkstatt  dient" 2 ),  eine  Behauptung,
welche  Trier  für  die  örtliche  Lage  der  Gerbereien  „um  1800"  wiederholt. ­
  1873  sagt  Gintl:  „Die  Werkstätte  des  Weißgerbers  muß  vor
allem  an  einem  reinen,  beständig  fließenden  Wasser  oder  doch  in
nächster  Nähe  eines  solchen  gelegen  fein" 3 )  und  1882  sagt  Popper:
„Sollen  sie  (die  Gerbereien)  in  der  Nähe  von  Städten  errichtet  werden,
an  den  Ufern  eines  den  Ort  passierenden  Flusses,  so  wäre  das  nur
unterhalb,  am  Unterlaufe  des  Stromes  zu  gestatten  Z."
Man  sieht  aus  diesen  letzteren  Beispielen,  wie  die  Bestimmungen
über  die  Lage  der  Gerbereien  immer  mehr  den  Charakter  eines  Wunsches
annehmen,  je  mehr  wir  uns  der  modernen  Zeit  nähern.
Wir  haben  gesehen,  daß  die  Nürnberger  Jrher  nicht  in  der  Jrherstraße ­
  zusammenwohnten,  aber  wahrscheinlich  arbeiteten  sie  größtenteils
zusammen  an  der  Pegnitz;  der  Steg,  die  Hütte,  die  Stangen,  die
Kesselstatt  waren  gemeinschaftlicher  Handwerksbesitz,  sie  wurden  auf
Kosten  des  Handwerks  erhalten.  Die  ehemaligen  Gerbehöfe  der  Rotgerber ­
  mögen  auch  solche  gemeinsame  Arbeitsstätten  am  Wasser  gewesen
sein  und,  wie  gezeigt,  mag  aus  solchen  Verhältnissen  der  Name  „Wasserwerkstatt" ­
  stammen;  es  ist  die  Werkstatt,  welche  am  Wasser  liegt 5 );
daher  auch  kommt  der  Name  „Flußarbeit";  denn  die  Arbeit  wurde  am
und  teilweise  sogar  im  Flusse  vorgenommen,  wo  die  Gerber,  bis  an  die
Waden  im  Wasser  stehend,  die  Häute  abschabten.  Freilich  liegt  eine
0  Piazza  1659,  S.  499.  -)  Jacobson  1782,  Bd.  V,  S.  651.
3 )  Gintl  1873.  *)  Popper  1882,  S.  327.
°)  Schuh  und  Leder  1908,  Nr.  10,  S.  58;  Schauplatz  1766,  Bd.  V,  S.  335
bis  337;  Rothenburg  1571—1695,  S.  253.
            
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