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streitigkeiten, deren Streitobjekte alle dennoch in den Ordnungen säuberlich
geregelt sind, in riesigen Stößen von Akten niedergelegt sieht, so
ist wohl die Vermutung berechtigt, daß alle Vorschriften viel weniger
wie heute den Charakter der Rechtsnorm besitzen. Wenn den Bendern
befohlen wird, in eine Straße zusammenzuziehen, so beweist das, daß
sie nicht beisammen wohnten, und unsere spezielle Untersuchung über
die Jrherstraße hat gezeigt, welche Vielfältigkeit des Gewerbelebens sich
hinter dem scheinbar so eindeutigen Namen „Jrherstraße" verbirgt. Alle
diese Vorschriften drücken den Willen der verwaltenden Stellen aus,
aber sie lassen keinen Schluß zu auf die tatsächlichen Verhältnisse.
Einige neuere Beispiele hierfür seien noch angeführt. 1659
heißt es: „Auch in guten Zeiten ist es nicht köstlich, um sie (die Gerber) zu
wohnen, deshalb man sie auch in wohl bestellten Gemeinden und Städten
in einen besonderen Ort versetzt, damit sie mit ihrem Gestank niemand
beschwerlich seien 1 )." 1782 sagt Jacobson: „Gerberei ist ein Gebäude,
welches an einem fließenden Wasser unter einer Stadt gelegt wird,
und welches den Gerbern zur Werkstatt dient" 2 ), eine Behauptung,
welche Trier für die örtliche Lage der Gerbereien „um 1800" wiederholt.
1873 sagt Gintl: „Die Werkstätte des Weißgerbers muß vor
allem an einem reinen, beständig fließenden Wasser oder doch in
nächster Nähe eines solchen gelegen fein" 3 ) und 1882 sagt Popper:
„Sollen sie (die Gerbereien) in der Nähe von Städten errichtet werden,
an den Ufern eines den Ort passierenden Flusses, so wäre das nur
unterhalb, am Unterlaufe des Stromes zu gestatten Z."
Man sieht aus diesen letzteren Beispielen, wie die Bestimmungen
über die Lage der Gerbereien immer mehr den Charakter eines Wunsches
annehmen, je mehr wir uns der modernen Zeit nähern.
Wir haben gesehen, daß die Nürnberger Jrher nicht in der Jrherstraße
zusammenwohnten, aber wahrscheinlich arbeiteten sie größtenteils
zusammen an der Pegnitz; der Steg, die Hütte, die Stangen, die
Kesselstatt waren gemeinschaftlicher Handwerksbesitz, sie wurden auf
Kosten des Handwerks erhalten. Die ehemaligen Gerbehöfe der Rotgerber
mögen auch solche gemeinsame Arbeitsstätten am Wasser gewesen
sein und, wie gezeigt, mag aus solchen Verhältnissen der Name „Wasserwerkstatt"
stammen; es ist die Werkstatt, welche am Wasser liegt 5 );
daher auch kommt der Name „Flußarbeit"; denn die Arbeit wurde am
und teilweise sogar im Flusse vorgenommen, wo die Gerber, bis an die
Waden im Wasser stehend, die Häute abschabten. Freilich liegt eine
0 Piazza 1659, S. 499. -) Jacobson 1782, Bd. V, S. 651.
3 ) Gintl 1873. *) Popper 1882, S. 327.
°) Schuh und Leder 1908, Nr. 10, S. 58; Schauplatz 1766, Bd. V, S. 335
bis 337; Rothenburg 1571—1695, S. 253.