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während man Kalbs-, Schaf-, Ziegen-, Hunde- und dgl. leichtere
Häute unter der Bezeichnung „Felle" kennt. Im deutschen Sprachgebrauch
ist dieser Unterschied ziemlich alt, jedoch war die Unterscheidung auch
früher keine scharfe. Eine Würzburger Taxordnung 1696 Z kennt z. B.
die Bezeichnungen: Hirschhaut, Wildhaut, Rehfell, Bock haut, Geiß haut,
Hammels haut, Kalbfell, Schaffell, Lammsfell. Der Begründer der
Technologie, Beckmann in Göttingen, suchte schon auf Schärfe des
Ausdrucks hinzuwirken 2 ), die auf ihn folgende praktische Litteratur hat
sich ihm angeschlossen 3 ), aber in Fleisch und Blut übergegangen ist
diese Unterscheidung bis heute noch nicht. In der ausländischen Litteratur
macht die hier mangelnde Schärfe des Ausdrucks oft dem Verständnis
Schwierigkeiten, so bei Fioravanti 1564 Z, wo die Bedeutung von pöUö
und corame oft nicht ganz klar ist.
An der einzelnen Haut sind zu unterscheiden die Fleischseite, welche
man in der Praxis als „Aasseite" bezeichnet, und die äußere, mit den
Haaren bestandene Seite, die „Narbenfeite". Der bei Arbeitern und
Werkführern hin und wieder zu hörende Ausdruck der „Nerm" für
Narbenseite, kurz auch der „Narben" genannt, ist offenbar nichts weiter
als eine dialektische Verkrüppelung des Wortes „Narben", und mag als
Zwischenglied das Wort „Nerben" angeführt werden, welches z. B. in
einer Magdeburger Ordnung von 1686 B ) in den Zusammensetzungen
„Nerbenleder" „Weißnerbenleder" vorkommt.
Auf weitere Unterschiede der Wirbeltierhaut, welche sich aus Geschlecht,
Alter, Herkunft, Fütterung, Haltung, Klima und aus ihrer
Relation zum momentanen Zustande des Haarkleides ergeben, soll an
späterer Stelle zweckmäßiger eingegangen werden.
Hier endlich mögen noch einige, in wirtschaftlichen Schriften hin und
wieder zu lesende Ungenauigkeiten Berichtigung finden. Wenn z. B.
Trier * * 6 ) bei der Begriffsbestimmung von Haut sagt: „Die tierische
Haut besteht aus drei.. . Schichten", so ist es nach dem Gesagten klar,
daß weder die tierische Haut ganz allgemein aus drei Schichten besteht,
sondern nur die der Wirbeltiere (mit alleiniger Ausnahme der Akranier),
und weiter geht aus der bisherigen Entwicklung hervor, daß nur die
Haut der Fische, Reptilien, Vögel und Säugetiere, uicht aber die aller
übrigen Tierklassen als Gegenstand der Gerberei in Betracht kommen
kann. Und wenn es heißt 7 ) „auf der Oberseite der tierischen Haut befinden
sich oft... Haare oder Borsten", so kommen hier nur die
Mammalien in Frage mit völligem Ausschluß aller anderen Wirbeltiere
und der übrigen sechs Tierstämme. Solche Definitionen hängen damit
i) Würzburg 1696. -) Beckmann 1796, S. 276.
8 ) Siehe z. B. Gall 1824, S. 22. *) Fioravanti 1564, Bd. I, S. 11.
6 ) Magdeburg 1686, Meisterstück. 6 ) Trier 1909, S. 1. 7 ) Ebenda.