Full text : Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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seits  so  schwerwiegend,  dass  man  sich  ernstlich  mit  dem
Gedanken  einer  Testpunkterhöhung  wohl  nicht  befassen  darf.
Vorweg  möchte  ich  hier  auf  die  amtliche  und  auf  umfassende
und  genaue  Untersuchungen  gestützte  Begründung  der  Wahl  des
Testpunktes  in  den  »Vorschriften,  betreffend  den  Abelschen
Petroleumprober  und  seine  Anwendung«,  herausgegeben  von  der
Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission  (Berlin,  1883)  hinweisen,
da  diese  Untersuchungen  den  Vorzug  grösserer  Zuverlässigkeit
vor  den  von  den  einzelnen  Konkurrenzgesellschaften  veranlassten,
oft  etwas  gefärbt  in  die  Oeffentlichkeit  gebrachten  haben.  Denn
bei  ihnen  handelt  es  sich  nicht  um  den  Beweis  grösster  Leuchtkraft, ­
  vielmehr  sind  bei  der  Festsetzung  des  fire-test  lediglich,
sagen  wir  sanitäre  und  in  viel  höherem  Masse  objektive,  volkswirtschaftliche ­
  Gesichtspunkte  massgebend  gewesen.  Gerade  weil
alle  Sorten  diesen  Bestimmungen  unterworfen  sind,  verdienen
sie  Beachtung.  Erkennt  man  die  in  der  »Begründung«  enthaltenen
Ausführungen  als  richtig  an,  so  ist  über  die  vorgeschlagene  Erhöhung ­
  des  Testpunktes  der  Stab  gebrochen.  Und  m.  E.  muss
man  sie  anerkennen.
Die  Verordnung  bestimmt,  dass  nur  Petroleum,  das  bei  einem
Barometerstand  von  760  mm  und  einer  Temperatur  von  +21  0  C.
noch  keine  entflammbaren  Dämpfe  aufsteigen  lässt,  ohne  weiteres
im  Detailhandel  verkauft  werden  darf.  Leichtere  (Benzin)  oder
infolge  sorgloserer  Raffination  explosivere  Destillate  dürfen,  wie
es  so  schön  im  Amtsstil  heisst,  »nur  aus  mit  einer  besonderen
auf  ihre  Feuergefährlichkeit  hinweisenden  Etikette  versehenen
Gefässen  verkauft  werden«,  können  auch  nur  auf  besonders  konstruierten ­
  Lampen  gefahrlos  zu  Beleuchtungszwecken  verwandt
werden.  Dieser  »Testpunkt«  wurde  eingeführt,  um  zu  verhüten,
dass  Deutschland  mit  minderwertigen  und  leichter  explodierbaren
Oelen  überschwemmt  wurde.  Dies  war  1878—1882  tatsächlich
der  Fall  infolge  Mischung  des  Petroleums  mit  der  damals  im  Verhältnis ­
  zu  ihm  niedriger  als  jetzt  bewerteten  Naphtha.  Mannigfache
Unglücksfälle  waren  die  Folge.  Sie  sollten  durch  Flinführung
eines  reichsgesetzlich  festgelegten  Mindestentflammungspunktes
vermieden  werden.
Die  Bestimmungen  haben  den  angestrebten  Zweck  erfüllt  und
vollständige  Sicherheit  geschaffen.  Die  eigentliche  Gefahrtemperatur ­
  liegt  noch  8—10 0  C.  höher  als  der  für  die  betreffende  Petroleumsorte ­
  auf  dem  Abelschen  Prober  ermittelte  Entflammungs ­
            
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