Full text: Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik

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Der Zoll betrug pro Scheffel in Mark: 
' seit 
1. Januar 19. Novemb. 1. Januar 
1819 1822 1824 1857 1865 
Weizen 0,187 0,187 0,50 0,20 0,00 
Roggen 0,062 0,076 0,50 0,05 0,00 
Gerste 0,062 0,0625 0,50 0,05 0,00 
Hafer 0,062 0,0625 0,50 0,05 0,00 
Hülsenfrüchte . . 0,125 0,15 0,50 0,20 0,00 
An die Eisenzölle und Garnzölle wagte man sich im Jahre 
1859 noch nicht heran, die Erörterung ihrer Berechtigung wurde 
bis zum nächsten Kongreß vertagt. Zunächst beschränkte man 
sich darauf, die Aufhebung der Zölle auf Roh- und Hilfsstoffe 
der Fabrikanten zu verlangen. 
Auf dem Kongreß, der im nächsten Jahre in Köln tagte, 
wurden dann die Eisenzölle zum Gegenstand der Verhandlung 
gemacht. Trotz des Widerstandes der Eisenproduzenten, die sich 
an der Debatte beteiligten, kam hier die Resolution zur Annahme, 
daß der Roheisenzoll vom Jahre 1844 und die damals vorgenom- 
menen Erhöhungen der Zölle auf gewalztes und geschmiedetes 
Eisen wieder aufzuheben seien, und daß die Umwandlung aller 
übrigen Bisenzölle in reine Einanzzölle bewirkt werden müsse. 
Bis zum Jahre 1844 konnte Roheisen zollfrei eingeführt 
werden, dann wurde aber ein Zoll von 2 Mk. auf 100 kg ge 
legt. Im Jahre 1865 wurde dieser Zoll auf 1,50 Mk-, im Jahre 
1868 auf 1 Mk., im Jahre 1870 auf 0,50 Mk. ermäßigt, und im 
Jahre 1873 wurde die Einfuhr von Roheisen wieder freigegeben. 
Im Jahre 1860 kam es zum Abschluß jenes berühmten 
Handelsvertrages zwischen England und Frankreich, der bald 
der Anlaß wurde, daß sich ein Netz von Verträgen über das 
ganze westliche Europa ausspannte. Frankreich hatte darin 
entschieden mit seinem starren Prohibitivsystem gebrochen 
und war zu einem System gemäßigter Schutzzölle übergegangen. 
Auch der Kongreß deutscher Volkswirte knüpfte daran neue 
Hoffnungen für die Entwicklung der deutschen Handelspolitik, 
und er forderte, daß auch der Zollverein einen ähnlichen Han 
delsvertrag mit Frankreich abschließen möge, und daß die in 
diesem Vertrage Frankreich zugestandene Tarifermäßigungeil 
allen übrigen Nationen ebenfalls zugute kommen müßten.
	        
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