Die Erinnerung an den Abschluß des preußisch-franzö
sischen Handelsvertrages, der vor 50 Jahren erfolgte, und der
als Glied einer Kette von Meistbegünstigungsverträgen dazu
beitrug, die Freihandelspolitik über das ganze westliche Europa
auszudehnen, läßt es angemessen erscheinen, darauf hin
zuweisen, welche Bedeutung die Freihandelspolitik Preußens
für die politische Entwicklung Deutschlands gehabt hat.
Am Beginn des 19. Jahrhunderts war der Staat Preußen
"wie das übrige Deutschland reicher an inneren Gegen
sätzen als an innerer Gemeinschaft. Die einzelnen
Landschaften hatten, der historischen Überlieferung getreu,
ihre besonderen Rechte gewahrt und gepflegt. Ihnen lag die
Erhaltung ihrer politischen Eigenart näher als das Wohl des
Gesamtstaates, und wie Preußen keine politische Einheit
bildete, in dessen Verwaltung ein staatlicher Wille zum
Ausdruck gelangen konnte, so fehlte ihm auch die wirtschaft
liche Einheit. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet pflegten die
einzelnen Landesteile ihre Sonderinteressen und ließen kein
wirtschaftliches Gesamtbewußtsein aufkommen. Unüber-
schreitbare Schranken suchte die eine Provinz gegen die andere
u nd die Stadt gegen das platte Land zu errichten. Auf wirt
schaftlichem Gebiete standen sich die einzelnen Landesteile
So fremd gegenüber, als gehörten sie nicht zu ein und dem
selben Staatswesen. Die Zeit, die immer größere Anforderungen
an die politische und wirtschaftliche Macht des Staates stellte,
begegnete nur der trostlosen Zerrissenheit und Zersplitterung
aller Kräfte, an der jede große Aufgabe scheitern mußte.
Es war kein Wunder, daß dieses morsche Staatsgebäude dem
Allsturm Napoleons nicht standhalten konnte, und es war
ein Glück, daß es zusammenbrach, damit an seiner Stelle ein
fester gefügter und zeitgemäßerer Bau errichtet werden konnte.
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