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27. Juni 1823 bezüglich der schon genannten Ämter Allstädt und
Oldisleben, mit Lippe vom 9./17. Juni 1826 über die fürstlichen
Landesteile Lippe, Eappel und Grevenhagen, mit Mecklenburg-
Schwerin vom 2. Dezember 1826 bezüglich der von Preußen um
schlossenen Gebietsteile Roffow, Netzeband und Schönberg. Das sind
alles Namen, die dem Leser wohl zum ersten und wahrscheinlich auch
zum letzten Male zu Ohren klingen und die er, wenn er ganz wiß
begierig ist, nur mit unsicherem Tasten aus der Landkarte zu finden
vermag. Ts erhellt aber daraus, mit welcher mühseligen Kleinarbeit
die preußischen Staatsmänner sich abzuquälen hatten, um mit ihrem
MerkeSchrittchen vor Schrittchen vorwärts zu kommen. Dabei sah sich
aber Preußen klugerweise doch vor, abgesehen von der erwähnten all-
meinen Einladung irgendwo selbst die Anregung zum Anschlüsse an sein
System zu geben. Mehrmals erging schon ziemlich im Ansang an sämt
liche Gesandte von Eichhorn die Weisung, sich streng zurückzuhalten
und aus etwaige Anfragen stets zu antworten: „der König habe
sich schon im Jahre \8\8 zu Verhandlungen bereit erklärt, er
hege auch noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit
seinem Zollsystem zu verbinden, es sei also jetzt an den Nachbarn,
den: guten Willen entgegen zu kommen." Dabei war es von nicht
zu unterschätzender Bedeutung, daß Preußen in sein Zollsystem
-auch seine aus dem Wiener Kongreß voni deutschen Bunde aus
geschlossenen Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen ein
bezogen hatte. Infolgedessen konnte es sowohl Angriffen
in Frankfurt als namentlich auch in Wien gelegentlich der
Konferenzen von 1819/20 und den Scheinversuchen gegenüber, eine
allgemeine deutsche Pandelsvereinigung zu bilden, unt den: pinweis
daraus antworten, daß sein Zollsystem eine interne und zu gunsten
anderer Vorschläge nicht mehr abzuändernde Einrichtung sei.
Eine ganz besondere Illustration aber zu der partnäckigkeit,
mit der sich einzelne Fürsten gegen das immer klarer zutage
tretende Interesse der eigenen Lande an dem Anschluß an Preußen
sträubten, liefert das Verhalten der anhaltinischen Fürsten, namentlich
des Vertreters der Linie Anhalt-Eöthen, während die beiden andern