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angenommen werden können, auch wenn die Sicherung durch annehmbare
Faustpfänder fehlt. Fast allgemein ist die Erneuerung der Eigenwechsel
vorgesehen.
Bei Gesellschaften, die als Genossenschaften organisiert sind, spielt
etwa, ähnlich wie bei der Schweiz. Volksbank, der Stammanteil-Wechsel
eine Rolle. So bestimmen z. B. die Statuten der Bank in Langnau, dass über
das Stammanteilguthaben allein oder mit Einschluss des dazu möglichen
Blankokredites (der im Maximum gleich dem Stammanteilguthaben sein
kann) durch Eigenwechsel verfügt werden kann.
Bei kleineren Lokalinstituten ist meist der Diskontsatz etwas höher als
Fei den Grossbanken; müssen sie doch im allgemeinen auch ihre fremden
Gelder teurer zahlen. Die kleinern Abschnitte erhöhen ausserdem die Un
kosten des Wechselgeschäftes, und endlich ist wohl noch eine kleine Risiko-
Prämie gerechtfertigt, da dieses Wechselmaterial im allgemeinen aus den
Weniger kapitalkräftigen Kreisen der Handel- und Gewerbetreibenden
stammt.
Was das Material anbetrifft, besteht natürlich zwischen den einzelnen
Instituten ein grosser Unterschied. Es gehören zur Gruppe mittlere Handels
banken, deren Portefeuillebestand sich wohl nicht stark von demjenigen
einer schweizerischen Grossbank unterscheiden dürfte, als dass die ganz
grossen Abschnitte etwas seltener sind. Dann hängt es auch von der Art
der Industrie und des Handels ab, deren Geldverkehr die betreffende Bank
besorgt und von der Rolle, die der Wechsel für diese Branchen noch besitzt.
Es schreibt z. B. die Handwerkerbank Basel über ihren Wechselbestand
in ihrer Denkschrift: „Das Wechselportefeuille besteht jetzt zum Teil aus
Handelswechseln, d. h. aus Tratten unserer Kundschaft auf ihre Abnehmer,
zum grössten Teil jedoch aus Diskontopapier auf Basel, die Schweiz und
das Ausland mit der Unterschrift erstklassiger Bankfirmen; dem Ausland
w ird stets dabei ein angemessener Platz eingeräumt.“
Wie bedeutend z. B. auch das Wechselgeschäft der Banque de Depots
et de Credit, Genf, ist, folgt daraus, dass 1912 das Wechselkonto einen
Eingang von 413,13 Millionen Franken und
einen Ausgang „ 397,77 Millionen Franken aufwies.
Dass das Material bankfähig im Sinne der Vorschriften der National
bank ist, beweist die Tatsache, dass im gleichen Jahr der Nationalbank für
15 Millionen Franken kurzfristiges Papier verkauft wurde, d. h. für ca.
150,000 Fr. per Tag.