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Eine Gegenüberstellung mit den Kontokorrent-Kreditoren
(Zusammenstellung 2 der Tabelle VI) zeigt, dass die beiden Posten einander
bei weitem nicht etwa die Wage halten, dass also in bedeutendem Umfang
die andern Mittel (eigene Gelder und namentlich Obligationengelder) zur
Speisung des Debitorengeschäftes beigezogen werden müssen.
Was das Verhältnis der gedeckten zu den ungedeckten
Krediten anbetrifft, machen die ausgewiesenen Blankokredite nur einen
kleinen Bruchteil der Debitoren aus (1911: 6,2%). Es sind im allgemeinen
nur die grösseren Banken der dritten und vierten Gruppe mit Handelsbank
charakter, die auch ungedeckte Kredite erteilen.
Die meisten Institute erwähnen in ihren Statuten und Regiementen,
dass sie Kredite auf laufende Rechnung gewähren, die nebst Zins, Provision
und Kosten gesichert sein müssen durch Grundpfand, Faustpfand oder
Bürgschaft, eventuell Faustpfand und Bürgschaft zugleich. Als Faust-
pfandsicherheit werden allgemein angenommen Hypothekartitel, solide
Wertpapiere, als Ergänzung auch Lebensversicherungspolizen, von einigen
Instituten Gold, Silber, Mobilien, Rohstoffe und Fabrikate. Eventuelle
Bürgen haben sich solidarisch als Selbstzahler zu verpflichten. Allerdings
geben auch kleine Institute in bezug auf Deckung der Kredite Ausnahmen
z u. Einmal kann meist Gemeinden und staatlich anerkannten Korporationen
oder überhaupt Korporationen die Sicherstellung erlassen werden. Ferner
kann oft die Direktion auch an Private bis auf eine beschränkte Summe
Vorübergehend Blankokredite erteilen, ebenso der Verwaltungsrat für einen
köhern Betrag. In der Regel sollen sich solche Kredite nur über kurze
Zeit erstrecken. Gemeint sind damit also wohl in erster Linie sogenannte
Saisonkredite, wie sie sich zu gewissen Jahreszeiten für bestimmte Branchen
last als notwendig erweisen. Eine solch vorübergehende Erteilung von
Ungedeckten Krediten ist gewiss auch für mittlere Institute nicht zu verur
teilen, wenn sie sich auf natürliche Weise aus der jährlichen Inanspruch
nahme der Mittel durch das betreffende Gewerbe oder die betreffende
Industrie erklärt. Auch für grössere, grundsätzlich ungedeckte Kredite
^teilende Banken ist umgekehrt eine periodische Deckung der Vorschüsse
e m sehr beruhigendes Moment.
So scheint, nach Regiementen und Statuten zu schliessen, im all
gemeinen für die Deckung sehr gut vorgesorgt zu sein. Die Erfahrungen
zeigen nun aber, dass trotzdem in einzelnen Fällen sehr grosse Verluste an
Debitoren erlitten worden sind. Es hat das seinen Grund einmal in der Höhe
eier erteilten Einzelkredite und in der Art der Deckung. Hohe Einzelkredite
kaben für kleine Banken immer etwas gefährliches, und doch geben gerade
kier Statuten und Regiemente selten eine Einschränkung, das heisst eine