Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

51 
Eine Gegenüberstellung mit den Kontokorrent-Kreditoren 
(Zusammenstellung 2 der Tabelle VI) zeigt, dass die beiden Posten einander 
bei weitem nicht etwa die Wage halten, dass also in bedeutendem Umfang 
die andern Mittel (eigene Gelder und namentlich Obligationengelder) zur 
Speisung des Debitorengeschäftes beigezogen werden müssen. 
Was das Verhältnis der gedeckten zu den ungedeckten 
Krediten anbetrifft, machen die ausgewiesenen Blankokredite nur einen 
kleinen Bruchteil der Debitoren aus (1911: 6,2%). Es sind im allgemeinen 
nur die grösseren Banken der dritten und vierten Gruppe mit Handelsbank 
charakter, die auch ungedeckte Kredite erteilen. 
Die meisten Institute erwähnen in ihren Statuten und Regiementen, 
dass sie Kredite auf laufende Rechnung gewähren, die nebst Zins, Provision 
und Kosten gesichert sein müssen durch Grundpfand, Faustpfand oder 
Bürgschaft, eventuell Faustpfand und Bürgschaft zugleich. Als Faust- 
pfandsicherheit werden allgemein angenommen Hypothekartitel, solide 
Wertpapiere, als Ergänzung auch Lebensversicherungspolizen, von einigen 
Instituten Gold, Silber, Mobilien, Rohstoffe und Fabrikate. Eventuelle 
Bürgen haben sich solidarisch als Selbstzahler zu verpflichten. Allerdings 
geben auch kleine Institute in bezug auf Deckung der Kredite Ausnahmen 
z u. Einmal kann meist Gemeinden und staatlich anerkannten Korporationen 
oder überhaupt Korporationen die Sicherstellung erlassen werden. Ferner 
kann oft die Direktion auch an Private bis auf eine beschränkte Summe 
Vorübergehend Blankokredite erteilen, ebenso der Verwaltungsrat für einen 
köhern Betrag. In der Regel sollen sich solche Kredite nur über kurze 
Zeit erstrecken. Gemeint sind damit also wohl in erster Linie sogenannte 
Saisonkredite, wie sie sich zu gewissen Jahreszeiten für bestimmte Branchen 
last als notwendig erweisen. Eine solch vorübergehende Erteilung von 
Ungedeckten Krediten ist gewiss auch für mittlere Institute nicht zu verur 
teilen, wenn sie sich auf natürliche Weise aus der jährlichen Inanspruch 
nahme der Mittel durch das betreffende Gewerbe oder die betreffende 
Industrie erklärt. Auch für grössere, grundsätzlich ungedeckte Kredite 
^teilende Banken ist umgekehrt eine periodische Deckung der Vorschüsse 
e m sehr beruhigendes Moment. 
So scheint, nach Regiementen und Statuten zu schliessen, im all 
gemeinen für die Deckung sehr gut vorgesorgt zu sein. Die Erfahrungen 
zeigen nun aber, dass trotzdem in einzelnen Fällen sehr grosse Verluste an 
Debitoren erlitten worden sind. Es hat das seinen Grund einmal in der Höhe 
eier erteilten Einzelkredite und in der Art der Deckung. Hohe Einzelkredite 
kaben für kleine Banken immer etwas gefährliches, und doch geben gerade 
kier Statuten und Regiemente selten eine Einschränkung, das heisst eine
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.