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obere Grenze für ein einzelnes Engagement. Sogar ganz grosse Banken sind
in dieser Beziehung vorsichtiger. Ein typisches Beispiel, wie weit eine solch
weitgetriebene Häufung der Risiken führen kann, zeigt die Bank in Horgen,
die 1912 in Liquidation treten musste. In vier Posten hatte die Bank Kredite
von zusammen über 2,5 Millionen Franken an Industrielle erteilt, also in
diesen vier Fällen erheblich mehr als Aktienkapital und Reserven (1,865
Millionen Franken) investiert. Was die Deckung selber anbetrifft, so erweist
sie sich eben vielfach im kritischen Moment als teilweise entwertet oder
gänzlich illiquid. Man bedenke nur, dass sehr oft die Sicherung für indu
striellen Kredit in Grundpfandverschreibungen auf Fabrikgebäude
besteht. So lange das Unternehmen floriert, ist die Sicherungshypothek
wohl gut, aber auch unnötig, sobald aber eine rückläufige Entwicklung
eintritt und das Etablissement etwa zur Zwangsversteigerung kommt,
erweist sie sich in vielen Fällen fast wertlos. Die Bank sieht sich dann oft
nur vor die unangenehme Entscheidung gestellt, entweder sofort einen Teil
ihrer Forderung unwiderruflich abzuschreiben, oder die Fabrik selbst zu
übernehmen. Oder sie sucht im Verein mit andern Gläubigern eine Re
konstruktion so anzubahnen, dass sie ihre Kontokorrentforderung in neue
Aktien umwandelt, nachdem das alte Kapital abgeschrieben oder stark
reduziert worden ist.
Ausserdem liegt bei rein lokalen Instituten eine nicht unwesentliche
Gefahr darin, dass gerade die räumliche Beschränkung ihrer Wirksamkeit
oft eine richtige Risikoverteilung durch Verteilung auf verschiedene Gewerbe
und Industrien nicht im gewünschten Masse durchführen lässt. Und doch
ist ein Überschreiten des bekannten und vertrauten Wirtschaftsgebietes
fast noch gefährlicher, da dem fremden Kreditinstitut meist nur die Ge
schäfte zufallen, die die ortsansässigen nicht suchen. Eine Illustration zu
dem Gesagten liefert die Tessiner Bankkatastrophe vom Frühjahr 1914.
Die zusammengebrochenen Banken (vergl. S. 88) beteiligten sich stark bei
industriellen Unternehmen in Italien, die meist nicht prosperierten und den
Instituten Verluste beibrachten, die sie nicht mehr durch das reguläre
Bankgeschäft ersetzen konnten.
Die Bedingungen, unter denen die Banken den Kontokorrentkredit
gewähren, sind nicht immer sehr leicht. Meist bestimmt das Reglement,
dass Kontokorrentkredite seitens der Bank jederzeit auf ein bis mehrere
Monate kündbar sind. Der zu entrichtende Zinsfuss ist verschieden, er
richtet sich gewöhnlich nach der Deckungsart. So tritt fast immer in den
Fällen, wo Bürgschaftskredit, sei es primär oder nur ergänzend in Frage
kommt, eine Erhöhung (von % bis 1%) zum regulären Debitorenzinsfuss