Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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obere Grenze für ein einzelnes Engagement. Sogar ganz grosse Banken sind 
in dieser Beziehung vorsichtiger. Ein typisches Beispiel, wie weit eine solch 
weitgetriebene Häufung der Risiken führen kann, zeigt die Bank in Horgen, 
die 1912 in Liquidation treten musste. In vier Posten hatte die Bank Kredite 
von zusammen über 2,5 Millionen Franken an Industrielle erteilt, also in 
diesen vier Fällen erheblich mehr als Aktienkapital und Reserven (1,865 
Millionen Franken) investiert. Was die Deckung selber anbetrifft, so erweist 
sie sich eben vielfach im kritischen Moment als teilweise entwertet oder 
gänzlich illiquid. Man bedenke nur, dass sehr oft die Sicherung für indu 
striellen Kredit in Grundpfandverschreibungen auf Fabrikgebäude 
besteht. So lange das Unternehmen floriert, ist die Sicherungshypothek 
wohl gut, aber auch unnötig, sobald aber eine rückläufige Entwicklung 
eintritt und das Etablissement etwa zur Zwangsversteigerung kommt, 
erweist sie sich in vielen Fällen fast wertlos. Die Bank sieht sich dann oft 
nur vor die unangenehme Entscheidung gestellt, entweder sofort einen Teil 
ihrer Forderung unwiderruflich abzuschreiben, oder die Fabrik selbst zu 
übernehmen. Oder sie sucht im Verein mit andern Gläubigern eine Re 
konstruktion so anzubahnen, dass sie ihre Kontokorrentforderung in neue 
Aktien umwandelt, nachdem das alte Kapital abgeschrieben oder stark 
reduziert worden ist. 
Ausserdem liegt bei rein lokalen Instituten eine nicht unwesentliche 
Gefahr darin, dass gerade die räumliche Beschränkung ihrer Wirksamkeit 
oft eine richtige Risikoverteilung durch Verteilung auf verschiedene Gewerbe 
und Industrien nicht im gewünschten Masse durchführen lässt. Und doch 
ist ein Überschreiten des bekannten und vertrauten Wirtschaftsgebietes 
fast noch gefährlicher, da dem fremden Kreditinstitut meist nur die Ge 
schäfte zufallen, die die ortsansässigen nicht suchen. Eine Illustration zu 
dem Gesagten liefert die Tessiner Bankkatastrophe vom Frühjahr 1914. 
Die zusammengebrochenen Banken (vergl. S. 88) beteiligten sich stark bei 
industriellen Unternehmen in Italien, die meist nicht prosperierten und den 
Instituten Verluste beibrachten, die sie nicht mehr durch das reguläre 
Bankgeschäft ersetzen konnten. 
Die Bedingungen, unter denen die Banken den Kontokorrentkredit 
gewähren, sind nicht immer sehr leicht. Meist bestimmt das Reglement, 
dass Kontokorrentkredite seitens der Bank jederzeit auf ein bis mehrere 
Monate kündbar sind. Der zu entrichtende Zinsfuss ist verschieden, er 
richtet sich gewöhnlich nach der Deckungsart. So tritt fast immer in den 
Fällen, wo Bürgschaftskredit, sei es primär oder nur ergänzend in Frage 
kommt, eine Erhöhung (von % bis 1%) zum regulären Debitorenzinsfuss
	        
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