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tungen, die bereits in verschiedenen Städten in Aufnahme gekommen
ist. Die laufende Instandhaltung der Brenner, Zylinder, Glocken usw.,
der gute und richtige Ersatz der Glühkörper, Zylinder, Brennstifte,
das Einregulieren des Brenners erfordert Zeit und Verständnis; bei
der elektrischen Glühlichtbeleuchtung, die für Innenräume bei elek
trischer Beleuchtung allein in Frage kommt, ist die- Instandhaltung
Wesentlich mit dem Auswechseln der Glühlampen getan. Bei der Be
deutung, welche heute in allen Stücken und Lebensverhältnissen der
größtmöglichen Bequemlichkeit beigemessen wird, kann die Gasbe
leuchtung nur dann erfolgreich konkurrieren, wenn sie möglichst die
selbe Bequemlichkeit wie letztere bietet. Hiernach ist es für die Gas
werke geradezu eine Notwendigkeit, die Instandhaltung der Beleuch
tungseinrichtungen zu mäßigen Sätzen zu übernehmen; ist auch die
Beteiligung der Gasabnehmer keine allgemeine, so ist die Wirkung
einer derartigen Einrichtung mit Rücksicht auf die einsetzende Nach
eiferung in der guten Instandhaltung trotzdem eine sehr weitgehende.
Die Übernahme der Instandhaltung empfiehlt sich außer für die häus
lichen Beleuchtungseinrichtungen besonders auch für Geschäfte und
öffentliche Lokale, wo die Gasbeleuchtung der weitgehenden Beurtei
lung der Allgemeinheit ausgesetzt ist.
Um schließlich auch noch den letzten Rest überlegener Bequem
lichkeit der elektrischen Beleuchtung auf die Gasbeleuchtung zu über
fragen, sollten die Gaswerke auf möglichst allgemeine Verwendung
(d. h. vor allem in besser situierten Kreisen) der Fernzünder dringen
und deren Einführung bei der häuslichen Beleuchtung besonders in
den Räumen mit öfterer und vorübergehender Benutzung wie ganz
besonders für die Beleuchtung von Geschäften und öffentlichen Lokalen
aller Art in weitgehendster Weise erleichtern. Bei Neuanlagen in Häu
sern sollten die Fernzünder, die bei nicht zu hohen Preisen in mehreren
guten Ausführungen zu haben sind, von vornherein mit den Beleuch
tungseinrichtungen installiert werden und wäre dementsprechend von
seiten der Gaswerke in Wort und Schrift auf die Besitzer von besseren
Häusern und die Architekten einzuwirken. Die Gaswerke können die
nachträgliche Einrichtung durch Gewährung von Ratenzahlungen bei
Weniger bemittelten Hausbesitzern erleichtern, wobei sie z. B. bei elek
trischen Fernzündern die Lieferung der Schalter und Batterie gegen
Ratenzahlung übernehmen und die Zündapparate gegen Miete abgeben.
Durch Übernahme der Instandhaltung der Beleuchtungsemnch-
tungen und die Betreibung der Anlage von Fernzündern sind den Gas
herden die beiden Mittel in die Hand gegeben, die Bequemlichkeit