Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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Ansturm  ihrer  Kunden  ruhig  heranfluten  und  über  sich  ergehen  ließen,
hatten  die  Kassen  viele  Millionen  Frcs.  Einlagen  auszuzahlen.  Allein
der  „Credit  Industriel"  zahlte  in  sechs  Tagen,  vom  27.  Juli  an  bis  zum
x.  August,  150  502  000  Frcs.  an  seine  Depositengläubiger  und  Kreditoren ­
  zurück 1 ).  Auch  die  anderen  Banken  berichten,  daß  ihnen  in  jenen
kritischen  Tagen  einige  hundert  Millionen  Franken  entzogen  wurden,  die
sie  zum  Teil  mit  den  aus  Rediskontierungen  herrührenden  Mitteln  zu
effektuieren  suchten.  Ihre  Wechselportefeuilles  hatten  somit  eine  beträchtliche ­
  Abnahme  zu  verzeichnen,  dafür  erhöhte  sich  aber  das  Portefeuille ­
  der  Notenbank  in  der  gleichen  Zeit,  vom  27.  Juli  bis  6.  August
um  rund  2352  Milk  Frcs. *  I  2 ).  Diese  den  Banken  zugewendete  Hilfe  konnte
dennoch  keine  hinreichende  Befriedigung  gegenüber  allen  Anforderungen
gewähren.  Die  Notenbank  mußte  aber  eine  weitere  Diskontierung  im
Hinblick  auf  ihre  Aufgaben  gegenüber  dem  Staat  versagen,  und  die
Banken  stellten  damit  ihrerseits  die  Zahlungen  ein.  Sie  wurden  hierzu
um  so  dringender  gezwungen,  nicht  allein  durch  die  berechtigte  und
verständliche  Zurückhaltung  der  letzten  Kreditquelle  des  Landes,  als
auch  durch  den  Umstand,  daß  durch  den  Börsenschluß  in  Paris  und  an
allen  anderen  Plätzen  ihnen  jede  Ausgleichsmöglichkeit  und  Heranziehung
von  Kapitalien  durch  Effektenverkäufe  unterbunden  war.  Die  Coulisse  der
Pariser  Börse  schloß  am  27.  Juli  keine  Geschäfte  mehr  ab,  am  3.  August
wurde  die  Börse  vollkommen  geschlossen.  Am  Londoner  Markt  waren
nicht  einmal  internationale  erstklassige  Werte  zu  verkaufen,  und  die  Stock-Exchange
  verschloß  am  31.  Juli  ihre  Pforten.  Mailand  und  Rom,  Zürich
und  Amsterdam  stellten  ihre  Notierungen  gleichfalls  ein.  Damit  war
von  vornherein  jeder  Weg  des  Verkaufs  guter  heimischer  und  internationaler ­
  Effekten,  die  man  in  der  Bankpolitik  bislang  als  sofort  greifbare ­
  Reserve  anzusehen  pflegte,  versperrt.
Den  Geschäftsleuten,  die  nach  alter  Sitte  sofort  bei  Abgabe  der
Waren  auf  ihre  Kunden  ziehen  und  die  Tratten  bei  ihren  Banken  diskontieren, ­
  um  Lohn-  und  Gehaltszahlungen,  Steuern  und  andere  Abgaben ­
  zu  leisten,  wurden  die  Wechsel  nicht  mehr  diskontiert.  Die  Depositenkunden ­
  standen  vor  versperrten  Schaltern.
Gesetzlich  wurden  die  Banken  zur  Einstellung  ihrer  legitimen  Zahlungsverpflichtungen ­
  durch  die  Verordnung  vom  9.  August  1914  ermächtigt, ­
  die  mit  rückwirkender  Kraft  ab  1.  August  1914  ausgestattet
wurde.
Das  Moratorium  vom  9.  August  1914  über  die  Rückziehung  von
Bardepots  bei  Banken  und  Kreditinstituten  —  Bankmoratorium  —  ist
wohl  neben  dem  Wechselmoratorium  die  einschneidendste  Maßregel  im
b  Siehe  Geschäftsbericht  des  Credit  Industriel,  abgedruckt  im  L’Economiste  Franpais
I 9i5,  S.  6i4/rs.  Nach  dem  Bericht  überstiegen  die  Auszahlungen  die  Einzahlungen  um
68  754  000,00  Frcs.,  d.  h.  also  81  748  000,00  Frcs.  flössen  der  Bank  aus  anderen  Quellen
2U ,  eingegangene  Außenstände,  Rediskontierung  bei  der  Notenbank  usf.,  so  daß  sie  immer
noch  rund  69,00  Milk  Frcs.  aus  eigener  Kraft  abführen  konnte.
2 )  Rede  von  Ribot  in  der  Kammer  vom  18.  Dezember  rgi4,  siehe  L'Economiste
Franpais  No.  52,  S.  652—653.
            
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