Object: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
91 %, zuzüglich laufender Zinsen als Gegenwert für die gezeichneten 
Obligationssummen in Zahlung genommen. 
Die Ausgabe der National-Verteidigungs-Obligationen begann am 
25. Februar 1915. Zeichnungen werden bei allen Steuerkassen, son 
stigen öffentlichen Staatskassen, Postanstalten, sowie an den Schaltern 
der Bank von Frankreich entgegengenommen. Der Gegenwert hat 
sofort bei der Subskription geleistet zu werden und zwar in Bargeld, 
Banknoten, Giroüberweisungen durch die Notenbank, National-Ver 
teidigungs-Wechseln oder Titeln der 3%% Rente. Eine bare Auszahlung 
der Spitzen bei Zeichnungen über 500 Frcs. erfolgt nicht, sondern es 
ist ein höherer Nominalbetrag unter barer Zuzahlung des Mehrbetrages 
zu zeichnen. 
Den Inhabern der 3% % Rente ist das Recht eingeräumt, ihre 
Titres gegen die neuen Obligationen umzuwechseln. Diese Trans 
aktion bringt dem Schatzamt natürlich keinen Zufluß neuer Kapita 
lien, aber sie hat den einen Vorteil, daß die verunglückte 3 % % 
tilgbare Rente aus der Welt geschafft wird. Auch die Ausübung des 
Umtauschrechtes durch die Käufer der National-Verteidigungs-Wechsel 
führt der Finanzverwaltung keine neuen Mittel zu. Hier hat der Staat 
lediglich die Gewißheit, daß ihm die nur für kurze Zeit vorgestreckten 
Kapitalien jetzt durch die Obligationen für 7—8 Jahre fest und unkünd 
bar zur Verfügung stehen. 
Dagegen sind es zwei Momente, die den National-Verteidigungs- 
Obligationen einen ganz charakteristischen Zug der schweren Zeit für 
die Finanzlage des Staates verleihen. Einmal die scharf betonte Steuer 
freiheit und dann die Zahlung des Anleihe-Zinses im voraus. Alle bisher 
in Frankreich emittierten Anleihen unterlagen einer Steuerabgabe, 
die natürlich letzten Endes die Zeichner tragen mußten. Nunmehr 
verzichtet aber die Regierung auf diesen Vorteil und nimmt hier den 
Subskribenten eine Last ab. Der Bruch mit den alten Traditionen 
konnte auch nicht ohne Wirkungen auf die alten Renten bleiben. Sie 
gaben im Kurse nach, außer der 3% % tilgbaren Rente, die durch ihr 
Vorzugsrecht gesucht wurde. 
Die zweite Bedingung, unter der die französische Regierung ge 
zwungen war, ihr neues Staatspapier zu emittieren, ist in der modernen 
Finanzgeschichte bisher ohne Beispiel geblieben. Ein finanziell führender 
Staat verpflichtet sich, die Zinsen für ein Darlehen pränumerando zu 
zahlen 1 Es geschieht oft, daß einer exotischen Regierung, deren Zah 
lungsfähigkeit und -willen nicht einwandfrei sind, vom Emissionshause 
aus Sicherheitsgründen die Zinsen für mehrere Semester zurückbehalten 
werden, jedoch in aller Stille, um den geldbedürftigen Staat auf dem Welt 
märkte nicht in Mißkredit zu bringen. Der Entschluß Frankreichs, 
den Zinsendienst im voraus zu leisten, muß daher sehr überraschen 
Hoher Zins, niedriger Ausgabepreis und das Vorzugszeichnungs- 
recht für künftige Anleihen gewähren den Obligationären die weit 
gehendsten Vergünstigungen. Die effektive Verzinsung ist unter Ein-
	        
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