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Erwin Respondek,
91 %, zuzüglich laufender Zinsen als Gegenwert für die gezeichneten
Obligationssummen in Zahlung genommen.
Die Ausgabe der National-Verteidigungs-Obligationen begann am
25. Februar 1915. Zeichnungen werden bei allen Steuerkassen, son
stigen öffentlichen Staatskassen, Postanstalten, sowie an den Schaltern
der Bank von Frankreich entgegengenommen. Der Gegenwert hat
sofort bei der Subskription geleistet zu werden und zwar in Bargeld,
Banknoten, Giroüberweisungen durch die Notenbank, National-Ver
teidigungs-Wechseln oder Titeln der 3%% Rente. Eine bare Auszahlung
der Spitzen bei Zeichnungen über 500 Frcs. erfolgt nicht, sondern es
ist ein höherer Nominalbetrag unter barer Zuzahlung des Mehrbetrages
zu zeichnen.
Den Inhabern der 3% % Rente ist das Recht eingeräumt, ihre
Titres gegen die neuen Obligationen umzuwechseln. Diese Trans
aktion bringt dem Schatzamt natürlich keinen Zufluß neuer Kapita
lien, aber sie hat den einen Vorteil, daß die verunglückte 3 % %
tilgbare Rente aus der Welt geschafft wird. Auch die Ausübung des
Umtauschrechtes durch die Käufer der National-Verteidigungs-Wechsel
führt der Finanzverwaltung keine neuen Mittel zu. Hier hat der Staat
lediglich die Gewißheit, daß ihm die nur für kurze Zeit vorgestreckten
Kapitalien jetzt durch die Obligationen für 7—8 Jahre fest und unkünd
bar zur Verfügung stehen.
Dagegen sind es zwei Momente, die den National-Verteidigungs-
Obligationen einen ganz charakteristischen Zug der schweren Zeit für
die Finanzlage des Staates verleihen. Einmal die scharf betonte Steuer
freiheit und dann die Zahlung des Anleihe-Zinses im voraus. Alle bisher
in Frankreich emittierten Anleihen unterlagen einer Steuerabgabe,
die natürlich letzten Endes die Zeichner tragen mußten. Nunmehr
verzichtet aber die Regierung auf diesen Vorteil und nimmt hier den
Subskribenten eine Last ab. Der Bruch mit den alten Traditionen
konnte auch nicht ohne Wirkungen auf die alten Renten bleiben. Sie
gaben im Kurse nach, außer der 3% % tilgbaren Rente, die durch ihr
Vorzugsrecht gesucht wurde.
Die zweite Bedingung, unter der die französische Regierung ge
zwungen war, ihr neues Staatspapier zu emittieren, ist in der modernen
Finanzgeschichte bisher ohne Beispiel geblieben. Ein finanziell führender
Staat verpflichtet sich, die Zinsen für ein Darlehen pränumerando zu
zahlen 1 Es geschieht oft, daß einer exotischen Regierung, deren Zah
lungsfähigkeit und -willen nicht einwandfrei sind, vom Emissionshause
aus Sicherheitsgründen die Zinsen für mehrere Semester zurückbehalten
werden, jedoch in aller Stille, um den geldbedürftigen Staat auf dem Welt
märkte nicht in Mißkredit zu bringen. Der Entschluß Frankreichs,
den Zinsendienst im voraus zu leisten, muß daher sehr überraschen
Hoher Zins, niedriger Ausgabepreis und das Vorzugszeichnungs-
recht für künftige Anleihen gewähren den Obligationären die weit
gehendsten Vergünstigungen. Die effektive Verzinsung ist unter Ein-