Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

91  %,  zuzüglich  laufender  Zinsen  als  Gegenwert  für  die  gezeichneten
Obligationssummen  in  Zahlung  genommen.
Die  Ausgabe  der  National-Verteidigungs-Obligationen  begann  am
25.  Februar  1915.  Zeichnungen  werden  bei  allen  Steuerkassen,  sonstigen ­
  öffentlichen  Staatskassen,  Postanstalten,  sowie  an  den  Schaltern
der  Bank  von  Frankreich  entgegengenommen.  Der  Gegenwert  hat
sofort  bei  der  Subskription  geleistet  zu  werden  und  zwar  in  Bargeld,
Banknoten,  Giroüberweisungen  durch  die  Notenbank,  National-Verteidigungs-Wechseln ­
  oder  Titeln  der  3%%  Rente.  Eine  bare  Auszahlung
der  Spitzen  bei  Zeichnungen  über  500  Frcs.  erfolgt  nicht,  sondern  es
ist  ein  höherer  Nominalbetrag  unter  barer  Zuzahlung  des  Mehrbetrages
zu  zeichnen.
Den  Inhabern  der  3%  %  Rente  ist  das  Recht  eingeräumt,  ihre
Titres  gegen  die  neuen  Obligationen  umzuwechseln.  Diese  Transaktion ­
  bringt  dem  Schatzamt  natürlich  keinen  Zufluß  neuer  Kapitalien, ­
  aber  sie  hat  den  einen  Vorteil,  daß  die  verunglückte  3  %  %
tilgbare  Rente  aus  der  Welt  geschafft  wird.  Auch  die  Ausübung  des
Umtauschrechtes  durch  die  Käufer  der  National-Verteidigungs-Wechsel
führt  der  Finanzverwaltung  keine  neuen  Mittel  zu.  Hier  hat  der  Staat
lediglich  die  Gewißheit,  daß  ihm  die  nur  für  kurze  Zeit  vorgestreckten
Kapitalien  jetzt  durch  die  Obligationen  für  7—8  Jahre  fest  und  unkündbar ­
  zur  Verfügung  stehen.
Dagegen  sind  es  zwei  Momente,  die  den  National-Verteidigungs-Obligationen
  einen  ganz  charakteristischen  Zug  der  schweren  Zeit  für
die  Finanzlage  des  Staates  verleihen.  Einmal  die  scharf  betonte  Steuerfreiheit ­
  und  dann  die  Zahlung  des  Anleihe-Zinses  im  voraus.  Alle  bisher
in  Frankreich  emittierten  Anleihen  unterlagen  einer  Steuerabgabe,
die  natürlich  letzten  Endes  die  Zeichner  tragen  mußten.  Nunmehr
verzichtet  aber  die  Regierung  auf  diesen  Vorteil  und  nimmt  hier  den
Subskribenten  eine  Last  ab.  Der  Bruch  mit  den  alten  Traditionen
konnte  auch  nicht  ohne  Wirkungen  auf  die  alten  Renten  bleiben.  Sie
gaben  im  Kurse  nach,  außer  der  3%  %  tilgbaren  Rente,  die  durch  ihr
Vorzugsrecht  gesucht  wurde.
Die  zweite  Bedingung,  unter  der  die  französische  Regierung  gezwungen ­
  war,  ihr  neues  Staatspapier  zu  emittieren,  ist  in  der  modernen
Finanzgeschichte  bisher  ohne  Beispiel  geblieben.  Ein  finanziell  führender
Staat  verpflichtet  sich,  die  Zinsen  für  ein  Darlehen  pränumerando  zu
zahlen  1  Es  geschieht  oft,  daß  einer  exotischen  Regierung,  deren  Zahlungsfähigkeit ­
  und  -willen  nicht  einwandfrei  sind,  vom  Emissionshause
aus  Sicherheitsgründen  die  Zinsen  für  mehrere  Semester  zurückbehalten
werden,  jedoch  in  aller  Stille,  um  den  geldbedürftigen  Staat  auf  dem  Weltmärkte ­
  nicht  in  Mißkredit  zu  bringen.  Der  Entschluß  Frankreichs,
den  Zinsendienst  im  voraus  zu  leisten,  muß  daher  sehr  überraschen
Hoher  Zins,  niedriger  Ausgabepreis  und  das  Vorzugszeichnungsrecht
  für  künftige  Anleihen  gewähren  den  Obligationären  die  weitgehendsten ­
  Vergünstigungen.  Die  effektive  Verzinsung  ist  unter  Ein-
            
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