thumbs: Holländische Wirtschaftsgeschichte

nur von Waren und Schiffen im Verkehr mit feindlichen Ländern 
erhoben wurde, sondern den allgemeinen Verkehr belastete — zu- 
nächst aber noch mit differentieller Unterscheidung der feindlichen 
und neutralen Gebiete!) —, nicht zu entbehren. In der Instruktion 
für den Raad van Staten der Vereinigten Provinzen vom 12. April 
1588, Art. 7, wurde ausdrücklich bestimmt; es habe der Rat dafür 
zu sorgen, daß die allgemeinen Mittel für die Verteidigung des Landes 
gemeinschaftlich‘ über alle Provinzen, Landschaften, Städte und 
Mitglieder wie auch über die der Generaliteit unterstehenden Quar- 
tiere verteilt werde?). Das betraf natürlich nicht nur die Convoyen 
und Lizenten, sondern auch die übrigen für die Verteidigung des 
Landes bestimmten Mittel. Alle diese Geldfragen haben in den 
Verhandlungen der Generalstaaten und Provinzialstaaten eine große 
Rolle gespielt. Für uns hat die erstgenannte Abgabe, da‘ sie den 
Handelsverkehr belastete, ein besonderes Interesse. 
Die Verwaltung der Convoyen und Lizen- 
ten lag denAdmiralitäten ob, in deren Kassen sie flossen. 
Sie galten aber immer als Kriegsabgaben, die nur während‘ der 
Dauer des Krieges erhoben werden durften. Insbesondere Amster- 
dam leistete der Erhebung der Convoyabgabe stets Widerstand 
und bewilligte sie nur, wenn wirklich Schütz auf dem Meere damit 
verbunden war; es gelang der Stadt auch, schon 1382 eine Er- 
mäßigung zu erreichen?). Amsterdam sah durch eine solche, den 
Warenverkehr belastende Abgabe seine Handelsinteressen nahe be- 
rührt; durch die vielen Reklamationen, die von auswärts, nament- 
lich den Hansestädten, gegen diese Abgaben einliefen‘), war die 
Stadt wohl unterrichtet über den Einfluß, den sie auf ihren Handel 
hatten. Überhaupt war Amsterdam einem zu schroffen Abbruch 
mit den feindlichen Ländern durchaus nicht geneigt; der Handel 
ging ihm über alles, und vorsichtig berücksichtigte man die Kon- 
') Vgl. die Convoyen- und Lizentenliste von. 1625 bei Tjassens a S.:112f; 
7) Brecourtund Japikse, S. 183. 
°) Coops, S. 182. Amsterdam hatte sich schon früher gern um Steuern 
herumgedrückt und die ihm zufallenden Quoten der Beden zum Schaden der kleinen 
Städte herabzusetzen verstanden (fer Gouw, IV, 463f.; V, 365). . 
‘) Höhlbaum, Kölner Inventar, II, 253 (1584), 259, 265 (1585), 761 
(1584), 792 (1584). Schon 1576 über das Lizentgeld (S. 422 ff., 435). Ferner Sim - 
Son, Danziger Inventar, S. 704 (1583); Kernkam P, Balt. Archivalia, S. 24 
(1575). 
Baasch, Holländische Wirtschaftsgeschichte. 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.