Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin.  Respondek,

stung  bei  der  Zeichnung  sind  jene  hohen  Vorteile  eingeräumt  worden.
Auch  für  alle  diejenigen  Zeichnungen,  die  in  zeitlich  gestaffelter  Reihenfolge ­
  ihre  prospektmäßig  vorgeschriebenen  Quoten  zu  zahlen  haben,
gelten  Zinsvorteile,  die  den  Zeichnungspreis  ermäßigen.  Die  Einzahlungen ­
  sind  zu  leisten:
Erste  .  .  15,00%  bei  der  Zeichnung
zweite  .  .  23%  %  am  26.  Dezember  1916
dritte  .  .  25,00%  „  16.  Februar  1917
vierte.  .  .  25,00%  „  16.  April  rgiy.
Somit  wird  gleichfalls  für  die  späteren  Einzahlungen  von  Mitte
November  ab  die  volle  Zinsvergütung  gewährt.  Mit  diesen  Berechnungen
ist  natürlich  auch  eine  Zinskalkulation  verbunden,  die  den  tatsächlichen
Zins  unter  Beobachtung  aller  Vergünstigungen  zu  ermitteln  hat.  Sie
ergibt  unter  Einschluß  der  Amortisationsprämien  einen  tatsächlichen
Ertrag  von  6,125  %•  Wiederum  hat  Leroy-Beaulieu  unzweifelhaft ­
  Recht,  wenn  er  von  der  zweiten  Anleihe,  deren  Effektivzins  er
allerdings  mit  nur  5,70  %  beziffert,  in  gleicher  Weise  wie  schon  einmal
bei  der  ersten  5  %  Rentenanleihe  betont:  „Man  würde  auf  der  ganzen
Welt,  unter  den  zahlungsfähigen  Staaten,  vergeblich  nach  ebenso  günstigen ­
  Bedingungen  suchen.“ 1 )
Von  Bedeutung  ist  fernerhin  bei  der  zweiten  Anleihe  die  Frage
der  Einzahlungsmittel.  Und  auch  hier  wie  dort  kann  in  bar  und  in  früher
emittierten  Anleihen  gezeichnet  werden.  Aber  nur  aus  den  reinen  Barzeichnungen ­
  können  dem  Schatzamte  die  für  die  bevorstehenden  Lasten
erforderlichen  Kapitalien  zufließen.  Die  Konsolidierung  schwebender
Schulden  oder  Hingabe  alter  Anleihetitel  vergrößert  das  nominelle
Zeichnungsergebnis,  ist  jedoch  für  die  Staatskasse  ohne  die  gerade
jetzt  erwünschte,  neues  Geld  schaffende  Wirkung.  Daher  wird  in
der  einsetzenden  Propaganda  erheblich  laut  die  Barzeichnung  betont.
Daneben  sind  nun  zur  Zahlung  auf  die  gezeichnete  Summe  noch  die
Bons  und  Obligationen  der  Nationalen-Verteidigung  zugelassen.  Von  den
National-Verteidigungs-Wechseln  waren  am  31.  Juli  1916  gegen  i3i66Mill.
Frcs.  im  Umlauf,  eine  Summe,  die  bis  zum  Zeichnungstermin  zugenommen ­
  haben  wird.  Sie  werden  wie  bares  Geld  bei  Zeichnungen  vom
Schatzamte  in  Empfang  genommen  und  damit  der  Konsolidierung
zugeführt.  Erheblich  geringer  ist  die  Umlaufsziffer  der  5  %  Obligationen,
deren  Besitzer  seit  ihrer  Entstehung  das  Recht  der  Konversion  in  spätere
Anleihen  zuerteilt  haben  und  die  von  den  1037  Milk  Frcs.  wohl  nicht
viel  zurückhalten  dürften.  Schließlich  ist  der  kleine  Rest  der  bekannten
3J2  %  amortisablen  Rente  des  Jahres  1914  ebenfalls  zur  Zahlung  zugelassen. ­
  Es  ist  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß  er  von  der  5  %  neuen
Anleihe  aufgesogen  und  von  der  Bildfläche  vollkommen  verschwinden
wird.  Durch  die  Nichtkotierung  an  der  Börse  ist  ihr  ja  der  Boden  zur
Existenz  an  und  für  sich  bereits  entzogen  worden.

x )  L’Economiste  Franjais,  30.  September  1916,  S.  448.
            
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