Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
II 
entscheidet. Die hauptsächlichsten Vorschläge und Forderungen der 
Handelskammern gehen vor allem dahin; 
1. sukzessive Liquidierung der Wechsel und Fakturen, 
2. schnellere Rückzahlung der Bankdepots an Industrielle und 
Kaufleute als an Private, 
3. Prolongation von genau 6 Monaten aller vor dem 4. August 1914 
ausgestellten Tratten, 
4. Rechtsverfolgung durch das Handelsgericht und nicht Zivil 
gericht, 
5- Freiheit des Handelsgerichts bei Festsetzung der echelonierten 
(gestaffelten) Zahlungen, 
6. diskrete Ausführungen der Rechtsschritte gegenüber den Debi 
toren, 
7. Fixierung von 5% Zinsen für diejenigen, die das Moratorium 
benutzen, 
8. Bank- und Kundenzinsen müssen gleich sein. 
Die Exporthandelskammern zeichnen gleichfalls ihre Vorschläge 
ein, um dringend notwendige Erleichterungen für die Exportindustrie 
zu erlangen. Sie fordern unter anderem; 
1. Bildung eines Komitees der Regierung, der Bank von Frank 
reich, der Kreditinstitute und Flandelskammern zur Bestimmung 
von Vorschüssen auf die Aktiven von Exportemen, 
2. Limitierung der Zahlungen auf Akzepte und Fakturen vor dem 
4. August 1914 auf 20 % im Januar 1915 und monatlich weitere 
10 %, plus Zinsen. 
Diesen weiteren Anregungen aus den Handels- und Verkehrskreisen 
sucht die Regierung nach eingehendem Studium möglichst Folge zu 
leisten. Sie ändert von Erlaß zu Erlaß die getroffenen Verordnungen, 
führt Erleichterungen in jeder Richtung durch 1 ), und ist so äußerst be 
müht, das gelähmte Wirtschaftsleben zur Zufriedenheit des Handels 
wieder in einen leichten und sicheren Gang zu bringen und hierin zu 
erhalten. 
Hätte eine durchgreifende Kredithilfe während des Krieges durch 
Errichtung von Darlehnskassen Erfolg gezeitigt und damit ein Mora 
torium und seine ständige Prolongation entbehrlich gemacht ? Diese 
Frage liegt sehr nahe, wenn Frankreich in einen Vergleich zu Deutsch 
land gesetzt wird. Darlehnskasse und Notenbank halten in Deutschland 
die Volkswirtschaft ohne unmittelbare Schäden und Schwierigkeiten 
aufrecht und machen ein allumfassendes Moratorium unnötig. Frank 
reich standen die gleichen Mittel und Wege wohl zur Verfügung. Auch 
hier könnten die legitimen Ansprüche der Gläubiger auf ihre Gelder, 
die von den Banken im Staatsbetriebe, Handel, Verkehrswesen, in der 
Industrie usf. fest angelegt sind, durch provisorisches Geld befriedigt 
werden. Die Effektenbesitzer hinterlegen jene früher erworbenen Anlagen, 
b Siehe z. B. die allmählich durchgeführte Entspannung im Bankmoratorium zu 
gunsten der Bankgläubiger im Abschnitt; Kreditinstitute.
	        
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