Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
II
entscheidet. Die hauptsächlichsten Vorschläge und Forderungen der
Handelskammern gehen vor allem dahin;
1. sukzessive Liquidierung der Wechsel und Fakturen,
2. schnellere Rückzahlung der Bankdepots an Industrielle und
Kaufleute als an Private,
3. Prolongation von genau 6 Monaten aller vor dem 4. August 1914
ausgestellten Tratten,
4. Rechtsverfolgung durch das Handelsgericht und nicht Zivil
gericht,
5- Freiheit des Handelsgerichts bei Festsetzung der echelonierten
(gestaffelten) Zahlungen,
6. diskrete Ausführungen der Rechtsschritte gegenüber den Debi
toren,
7. Fixierung von 5% Zinsen für diejenigen, die das Moratorium
benutzen,
8. Bank- und Kundenzinsen müssen gleich sein.
Die Exporthandelskammern zeichnen gleichfalls ihre Vorschläge
ein, um dringend notwendige Erleichterungen für die Exportindustrie
zu erlangen. Sie fordern unter anderem;
1. Bildung eines Komitees der Regierung, der Bank von Frank
reich, der Kreditinstitute und Flandelskammern zur Bestimmung
von Vorschüssen auf die Aktiven von Exportemen,
2. Limitierung der Zahlungen auf Akzepte und Fakturen vor dem
4. August 1914 auf 20 % im Januar 1915 und monatlich weitere
10 %, plus Zinsen.
Diesen weiteren Anregungen aus den Handels- und Verkehrskreisen
sucht die Regierung nach eingehendem Studium möglichst Folge zu
leisten. Sie ändert von Erlaß zu Erlaß die getroffenen Verordnungen,
führt Erleichterungen in jeder Richtung durch 1 ), und ist so äußerst be
müht, das gelähmte Wirtschaftsleben zur Zufriedenheit des Handels
wieder in einen leichten und sicheren Gang zu bringen und hierin zu
erhalten.
Hätte eine durchgreifende Kredithilfe während des Krieges durch
Errichtung von Darlehnskassen Erfolg gezeitigt und damit ein Mora
torium und seine ständige Prolongation entbehrlich gemacht ? Diese
Frage liegt sehr nahe, wenn Frankreich in einen Vergleich zu Deutsch
land gesetzt wird. Darlehnskasse und Notenbank halten in Deutschland
die Volkswirtschaft ohne unmittelbare Schäden und Schwierigkeiten
aufrecht und machen ein allumfassendes Moratorium unnötig. Frank
reich standen die gleichen Mittel und Wege wohl zur Verfügung. Auch
hier könnten die legitimen Ansprüche der Gläubiger auf ihre Gelder,
die von den Banken im Staatsbetriebe, Handel, Verkehrswesen, in der
Industrie usf. fest angelegt sind, durch provisorisches Geld befriedigt
werden. Die Effektenbesitzer hinterlegen jene früher erworbenen Anlagen,
b Siehe z. B. die allmählich durchgeführte Entspannung im Bankmoratorium zu
gunsten der Bankgläubiger im Abschnitt; Kreditinstitute.