Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

II

entscheidet.  Die  hauptsächlichsten  Vorschläge  und  Forderungen  der
Handelskammern  gehen  vor  allem  dahin;
1.  sukzessive  Liquidierung  der  Wechsel  und  Fakturen,
2.  schnellere  Rückzahlung  der  Bankdepots  an  Industrielle  und
Kaufleute  als  an  Private,
3.  Prolongation  von  genau  6  Monaten  aller  vor  dem  4.  August  1914
ausgestellten  Tratten,
4.  Rechtsverfolgung  durch  das  Handelsgericht  und  nicht  Zivilgericht, ­

5-  Freiheit  des  Handelsgerichts  bei  Festsetzung  der  echelonierten
(gestaffelten)  Zahlungen,
6.  diskrete  Ausführungen  der  Rechtsschritte  gegenüber  den  Debitoren, ­

7.  Fixierung  von  5%  Zinsen  für  diejenigen,  die  das  Moratorium
benutzen,
8.  Bank-  und  Kundenzinsen  müssen  gleich  sein.
Die  Exporthandelskammern  zeichnen  gleichfalls  ihre  Vorschläge
ein,  um  dringend  notwendige  Erleichterungen  für  die  Exportindustrie
zu  erlangen.  Sie  fordern  unter  anderem;
1.  Bildung  eines  Komitees  der  Regierung,  der  Bank  von  Frankreich, ­
  der  Kreditinstitute  und  Flandelskammern  zur  Bestimmung
von  Vorschüssen  auf  die  Aktiven  von  Exportemen,
2.  Limitierung  der  Zahlungen  auf  Akzepte  und  Fakturen  vor  dem
4.  August  1914  auf  20  %  im  Januar  1915  und  monatlich  weitere
10  %,  plus  Zinsen.
Diesen  weiteren  Anregungen  aus  den  Handels-  und  Verkehrskreisen
sucht  die  Regierung  nach  eingehendem  Studium  möglichst  Folge  zu
leisten.  Sie  ändert  von  Erlaß  zu  Erlaß  die  getroffenen  Verordnungen,
führt  Erleichterungen  in  jeder  Richtung  durch 1 ),  und  ist  so  äußerst  bemüht, ­
  das  gelähmte  Wirtschaftsleben  zur  Zufriedenheit  des  Handels
wieder  in  einen  leichten  und  sicheren  Gang  zu  bringen  und  hierin  zu
erhalten.
Hätte  eine  durchgreifende  Kredithilfe  während  des  Krieges  durch
Errichtung  von  Darlehnskassen  Erfolg  gezeitigt  und  damit  ein  Moratorium ­
  und  seine  ständige  Prolongation  entbehrlich  gemacht  ?  Diese
Frage  liegt  sehr  nahe,  wenn  Frankreich  in  einen  Vergleich  zu  Deutschland ­
  gesetzt  wird.  Darlehnskasse  und  Notenbank  halten  in  Deutschland
die  Volkswirtschaft  ohne  unmittelbare  Schäden  und  Schwierigkeiten
aufrecht  und  machen  ein  allumfassendes  Moratorium  unnötig.  Frankreich ­
  standen  die  gleichen  Mittel  und  Wege  wohl  zur  Verfügung.  Auch
hier  könnten  die  legitimen  Ansprüche  der  Gläubiger  auf  ihre  Gelder,
die  von  den  Banken  im  Staatsbetriebe,  Handel,  Verkehrswesen,  in  der
Industrie  usf.  fest  angelegt  sind,  durch  provisorisches  Geld  befriedigt
werden.  Die  Effektenbesitzer  hinterlegen  jene  früher  erworbenen  Anlagen,
b  Siehe  z.  B.  die  allmählich  durchgeführte  Entspannung  im  Bankmoratorium  zugunsten ­
  der  Bankgläubiger  im  Abschnitt;  Kreditinstitute.
            
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