Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

mannes  volle  Geltung  erlangen,  sobald  der  Zeitpunkt  der  Überleitung
der  Wirtschaft  aus  dem  Moratorium  in  den  alten  Gang  gekommen  sein
wird:  „Die  vollständige  Liquidierung  des  Moratoriums  wird  ein  hartes
Stück  Arbeit  sein;  es  wird  unmöglich  der  ganze  Stock  der  am  i.  August
dieses  Jahres  vorhanden  gewesenen  Forderungen  am  nämlichen  Tage
oder  auch  nur  im  selben  Monat  zahlbar  werden  können,  und  die  Reihenfolge ­
  gerecht  zu  bestimmen,  ist  ein  Pensum,  um  das  niemand  zu  beneiden ­
  ist." 1 )
Dies  sagt  der  österreichische  Justizminister  Dr.  Klein  vom  österreichischen ­
  Moratorium.  Für  Frankreich  kann  der  gleiche  Gedanke
ausgesprochen  Werden.  Auch  hier  wird  notwendig  ein  langsamer  Abbau
erfolgen  müssen,  der  in  sorgsam  ausgebauten  und  leicht  gesteigerten
Anordnungen  ohne  schwere  Erschütterungen  das  alte  Recht  auferstehen
läßt  und  das  wirtschaftliche  Arbeiten  wieder  in  die  geregelten  Bahnen
des  Friedens  hinüberleitet.
II.  Die  Notenbank.
Die  Banquede  France  ist  eine  Schöpfung  Napoleons  I.  Sie  wurde
am  13.  Februar  1800  gegründet  und  ist  somit  die  älteste  Notenbank.
Neben  und  vor  ihr  besaßen  einige  andere  Banken,  so  u.  a.  die  Caisse
d’Escompte  de  commerce,  das  Recht,  Noten  auszugeben,  ohne  irgendeiner ­
  gesetzlichen  Beschränkung  unterworfen  zu  sein.  Erst  durch  das
Gesetz  vom  14.  April  1803  wurde  ihr  das  alleinige  Notenemissionsrecht ­
  zugeteilt.
Schon  bei  der  Errichtung  hatte  ihr  Napoleon  die  Aufgabe  gestellt,
dem  Staate  im  Frieden  und  namentlich  im  Kriege  eine  zuverlässige
und  willige  Kreditgeberin  zu  sein:  „IhrenZweck  erfüllte  sie  gleich  von
Anbeginn  durch  Anlegung  ihres  gesamten  Aktien-Kapitals  in  französischen ­
  Staatsschuldverschreibungen  und  durch  Gewährung  von  Vorschüssen ­
  an  den  Staat  bei  jeder  Erneuerung  ihres  Monopols,  die  sie
während  dessen  Dauer  nicht  zurückfordern  und  für  die  sie  seit  1896
auch  keine  Zinsen  nehmen  darf." 2 ).  So  lag  die  Finanzierung  der  napoleonischen
  Kriege  auf  ihren  Schultern,  sie  hat  später  dem  Staate  und  der
nationalen  Verteidigung  von  1870/71  —  unter  der  Regierung  von  A.  Thiers
—  Dienste  erwiesen,  die  ihr  nicht  vergessen  werden  können.  Die  französische ­
  Regierung,  ob  Kaiserreich  oder  Republik,  rechnete  immer  auf
ihre  tatkräftige  Hilfe  im  Falle  eines  Krieges.  Durch  eine  Reihe  von
Verträgen  wurden  die  Grenzen  der  Hilfsleistungen  näher  bestimmt,
und  vor  allem  die  Höhe  der  zu  leistenden  Vorschüsse  festgesetzt.
Seit  langen  Jahren  betreibt  die  Notenbank  daher  in  erster  Linie,
gemäß  ihrer  traditionellen  Bestimmung  als  Kriegsbank,  in  Verbindung
mit  dem  Staate  die  finanzielle  Kriegsrüstung.  Das  Ziel  war:  Anschaffung
und  Erhaltung  eines  höchstmöglichen  Goldbestandes.  Von  ihm  hängt
das  Vertrauen  zu  den  ausgegebenen  Banknoten  ab  und  nur  durch  einen
1 )  Siehe  Bank-Archiv  15.  Okt.  1914,  XIV.  Jahrg.,  xo.  2.  S.  27.
2 )  Koppe,  H.,  Jahrb.  f.  Nat.  u.  Statistik  Bd.  106,  1916,  S.  724!
            
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