Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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neuen  Kontingente  die  folgende  Höhe:  am  10.Dezember  1914;  3600,00
Mül.  Frcs.,  am  6.  Mai  1915:  5400,00  Mül.  Frcs.
Auch  im  1870er  Kriege  wurde  die  Vorschußpflicht  der  Notenbank
allmählich  und  entsprechend  den  Bedürfnissen  der  Kriegsfinanzierung
in  die  Höhe  gesetzt.  Die  Bank  leistete  am  18.  Juli  1870:  50,00  Mül.  Frcs.,
bereits  einen  Monat  später,  am  18.  August,  wiederum  50,00  Mül.  Frcs.,  am
24.  September  275,00  Mül.  Frcs.  und  am  5.  Dezember  weitere  275,00  Mül.
Frcs.;  am  n.  Januar  1871:  400,00  Mül.  Frcs.,  der  Commune  415,00Mül.
Frcs.,  3.  Juli  209,00  Mül.  Frcs.,  2.  Januar  1872:  40,00  Mül.  Frcs.  und
einen  ewigen  Vorschuß  von  60,00  Mül.  Frcs.  In  der  Zeit  vom  18.  Juli
1870  bis  2.  Januar  1872  insgesamt  1530,00  Mül.  Frcs. 1 ),
Es  war  klar,  daß  die  Notenbank  bei  der  Zustimmung  zu  den  neuen
Vorschuß-Verträgen  auch  an  die  Rückzahlung  der  von  ihr  geleisteten  und
noch  zu  bewirkenden  Vorschüsse  denken  mußte,  im  Hinblick  auf  ihre  Notenemission ­
  und  Liquidität.  Wenn  sie  auch  im  Anfang  zunächst  ohne  Gefahr ­
  für  ihren  Kredit  jene  vom  Staate  geforderten  Kriegsvorschüsse
zu  leisten  vermochte,  so  durfte  sie  dennoch  nicht  diese  Hilfe  ins  Uferlose
ausdehnen,  ohne  wenigstens  Bedenken  zu  hegen  und  sie  dahin  zu  äußern,
ob  der  Staat  ihr  diese  hohen  Summen  wird  zurückzahlen  können  und
innerhalb  welchen  Zeitraumes.  Der  Zwangskurs  ihrer  Noten  muß  Wohl
möglicherweise  bis  zur  Abdeckung  der  Staatsschuld  beibehalten  werden.
Das  letztere  kann  aber  vielleicht  viele  Jahre  währen,  je  nach  dem  Grade
der  Tilgungsquote  und  Geschwindigkeit  der  Rückzahlung  aller  an  den
Staat  geleisteten  Vorschüsse.  Daß  der  Staat  die  Amortisation  seiner
Schulden  nicht  allzu  schnell  wird  bewirken  können,  daiür  sprechen  das  bedeutsame ­
  Moment  seiner  starken  finanziellen  Schwächung  durch  den  Krieg
und  die  gewaltigen  Lasten  sozialer  und  Wirtschaftlicher  Art  nach  Friedensschluß. ­
  Schließlich  legt  der  niedrige  Debetzins  von  1  %  (in  Wirklichkeit
V8  %,  weil  1 / 8  als  Abgabe  vom  Gewinnertrage  an  den  Staat  wieder  zurückfließt) ­
  die  Versuchung  nahe,  die  Tilgung  nach  Möglichkeit  hinauszuschieben. ­
  Es  ist  also  nicht  mehr  als  gerecht,  wenn  die  Notenbank  feste
Zusicherung  von  Rückzahlungsfristen  forderte,  als  sie  den  Kontingents-Erhöhungen
  zustimmte.  Die  Regierung  lehnte  diese  Forderung  jedoch
ab  mit  der  Erklärung:  „daß  die  Rückzahlungen  erfolgen  sollten,  sobald
es  möglich  ist" 1  2 ).
Diese  Formel  entspricht  der  Zusage  des  Staates,  wie  er  sie  der  Notenbank ­
  im  Jahre  1871  gab:  „Der  Staat  wird  seine  Schuld  gegen  die
Bank  aus  seinen  ersten  Hilfsquellen  zurückzahlen,  was  so  viel  bedeuten
will,  als  daß  er  sich  befreien  will,  sobald  er  es  tun  kann."  Nach  Beendigung ­
  des  Krieges  1870/71  begann  der  Staat  allmählich  die  Schuld
bei  der  Notenbank  abzuzahlen  und  hatte  sie  im  Jahre  1875  bis  auf  300,00
Mül.  Frcs.  amortisiert,  wonach  die  Notenbank  ihre  Barzahlungen  wieder
aufnahm.
Es  ist  nun  allerdings  der  Regierung  nicht  gut  möglich,  sich  bereits

1 )  Siehe  Lachapelle,  Georges,  a.  a.  0.  S.  228—230-2
 )  Bank  von  Frankreich,  Geschäftsbericht  rgr4,  S.  29.
            
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